Aufwand

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Aufwand Ertrag Kosten Leistung Erlös Ausgabe Einnahme Auszahlung Einzahlung Gesamtvermögen betriebsnotwendiges Vermögen Geldvermögen Kasse
Abgrenzung der Grundbegriffe des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens hinsichtlich des Gesamtvermögens, des betriebsnotwendigen Vermögens, des Geldvermögens und der Kasse.[1]

Der Aufwand (m., nur Sg., als Adjektiv aufwendig) ist allgemein ein Maß für den Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen. Der Aufwand kann quantitativ in Geldeinheiten, Arbeitsstunden, Materialbedarf etc. angegeben werden. Oft wird jedoch auch rein qualitativ unter Zusammenfassung der oben genannten Parameter bewertet bzw. verglichen. Der Gegenbegriff des Aufwands ist der Ertrag.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] In der Betriebswirtschaftslehre

Im betriebswirtschaftlichen Sinn versteht man unter dem Begriff Aufwand den bewerteten Verbrauch aller Güter (Waren und Dienstleistungen) in einer bestimmten Periode. Aufwand kann, muss aber nicht gleichzeitig Auszahlungen, Ausgaben und Kosten umfassen.

Jede Minderung des betrieblichen Reinvermögens, die nicht durch Auszahlung an die Eigentümer oder Anteilseigner bedingt ist, stellt einen Aufwand dar. Jede Geldvermögensminderung ist auch eine Ausgabe. Ausgaben sind jedoch erst dann Aufwendungen, wenn sie erfolgswirksam – d. h. reinvermögenswirksam – werden. Um den Aufwand einer Periode festzustellen, bedarf es daher einer Periodisierung der Ausgaben, also deren Zuordnung zum richtigen Abrechnungszeitraum. Ein Beispiel hierfür ist die Abschreibung: Wird in einem Betrieb eine Maschine gekauft, sofort bezahlt und anschließend zehn Jahre genutzt, stellt der Kaufpreis im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe dar; als Aufwand muss er jedoch auf die gesamte 10-jährige Nutzungsdauer des Gerätes verteilt werden.

Im Gegensatz zu den Kosten ist der Aufwand nicht notwendigerweise in jedem Fall bzw. in voller Höhe mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden. Aufwand ist also auch Minderungen des Vermögens, der nicht unmittelbar der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen dient, beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen. In der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt man die Grundkosten, indem vom Aufwand die nicht leistungsbezogenen Komponenten abgezogen werden. Dieser so genannte neutrale Aufwand umfasst betriebsfremde, außerordentliche und periodenfremde Wertminderungen.

Der Aufwand wird in der Buchführung auf der Soll-Seite eines Erfolgskontos gebucht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt im Jahresabschluss, durch die Berechnung von Aufwendungen und Erträgen, den Erfolg.

[Bearbeiten] In der Informatik

In der Informatik bezeichnet der Aufwand den Bedarf an Ressourcen, insbesondere an Zeit und Speicherplatz, die zur Lösung eines Problems nötig sind. Speziell in der theoretischen Informatik wird damit die Komplexität von Problemen und Algorithmen bezeichnet. In der Programmierung großer, industrieller Softwareprojekte wird zur betriebswirtschaftlichen Steuerung oder zur Ermittlung des Wertes verschiedener Computerprogramme manchmal auch die Anzahl der Funktionspunkte der zu erstellenden Programme ausgewertet und als Aufwand bezeichnet. Bei diesen Bewertungen spielt dann oft auch die Effektivität, Komplexität oder die Leistung der Programme eine gewisse Rolle.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • A. G. Coenenberg u. a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 20. Aufl. Landsberg am Lech 2005, ISBN 3-7910-2378-0.
  • Hans-Wilhelm Witthoff: Kosten- und Leistungsrechnung der Industriebetriebe. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-7910-0999-0.

[Bearbeiten] Weblinks

  • Wiktionary Wiktionary: Aufwand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Sönke Peters, Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486576852 (Google Books).
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