Ausbaustrecke

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Als Ausbaustrecke werden bereits bestehende Straßen- und Eisenbahnstrecken bezeichnet, die nachträglich durch umfangreiche Baumaßnahmen für höhere Geschwindigkeiten und/oder eine höhere Kapazität ertüchtigt wurden. Durch die Baumaßnahmen werden die Strecken in der Regel durch Linienverbesserungen begradigt und möglichst viele Kreuzungen planfrei umgebaut. Ausbaustrecken auf Autobahnen verfügen über mindestens drei – gelegentlich auch vier – durchgehende Fahrstreifen je Fahrtrichtung.

Wenn bei Eisenbahn-Ausbaustrecken (ABS) die zulässige Streckengeschwindigkeit auf mehr als 160 km/h angehoben wird, sind nach den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ersatz von höhengleichen Kreuzungen (Bahnübergänge, Bahnsteigzugänge) durch Brücken,
  • Kennzeichnung der bei Zugfahrten freizuhaltenden Flächen auf Bahnsteigen an durchgehenden Hauptgleisen; bei mehr als 200 km/h sind zur Reisendensicherung weiter gehende Vorkehrungen zu treffen,
  • Einbau einer kontinuierlichen Zugbeeinflussung.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland [Bearbeiten]

Beispiele für ABS in Deutschland:

Geschichte [Bearbeiten]

Die ehemalige Deutsche Bundesbahn trieb in den 1970er und 1980er Jahren den Ausbau von Strecken für Tempo 200 voran. Zum Fahrplanwechsel im Mai 1981 standen Schnellfahrabschnitte mit einer Gesamtlänge von 256,3 Kilometern zur Verfügung[1]:

Schweiz [Bearbeiten]

Beispiele für ABS in der Schweiz:

USA [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Knut Reimers, Wilhelm Linkerhägner (Hrsg.): Wege in die Zukunft. Neubau- und Ausbaustrecken der Deutschen Bundesbahn. Hestra-Verlag, Darmstadt 1987, ISBN 3-7771-0200-8.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Meldung Neuer Schnellfahrabschnitt. In: Eisenbahntechnische Rundschau, April 1981, S. 270