Auslandsüberweisung

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Eine Auslandsüberweisung ist eine Überweisung von Geld, wobei das Geld von einem Gebietsansässigen an einen Gebietsfremden übertragen wird.

Überweisungsaufträge in Länder, die nicht der EWWU angehören, werden überwiegend über das SWIFT-System geleitet. Diese internationale Genossenschaft unterhält ein weltweites Telekommunikationsnetz, das für die standardisierte Ausführung von Finanztransaktionen eine bedeutende Rolle spielt. Dazu werden auf den Überweisungsaufträgen SWIFT-Adressen angegeben, die Auskunft über das Land, des Ortes und des Namens der begünstigten Bank gibt. Neben dieser standardisierten Kommunikation ist außerdem ein funktionierendes Netz von Korrespondenzbanken für eine reibungslose Abwicklung von Überweisungsaufträgen unerlässlich. Für Überweisungsaufträge im Großbetrags- und Individualzahlungsverkehr eignet sich das TARGET-System. Dieses Interbanken-System verbindet insgesamt sechzehn Großbanken, bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie nationalen Zentralbanken in Europa. Der Vorteil von TARGET liegt insbesondere in der schnellen Abwicklung von Überweisungen, die bereits am selben Tag der Zahlung ausgeführt werden. Auftraggeber- und Empfängerbank müssen dabei in keiner Korrespondenz zueinander stehen.

Da der Zahlungsverkehr im europäischen Raum sich aufgrund der Euro-Währungsumstellung im Jahr 2002 faktisch zu einem Inlandszahlungsverkehr entwickelt hat, dürfen die Kreditinstitute auf Verordnung durch die EU lediglich entsprechende Inlandsgebühren für Überweisungen in Euro berechnen. Mit der EU-Preisverordnung, die im Jahr 2003 in Kraft trat, wurden alle Banken verpflichtet, die üblichen Auslandsüberweisungen bis zu einem Betrag in Höhe von 12.500 Euro zugunsten Konten innerhalb der Euro-Teilnehmerländer den Preisen einer Inlandüberweisung anzupassen. Seit dem 1. Januar 2006 ist diese Preisgrenze auf 50.000 Euro aufgestockt worden. Diese Überweisungen werden auch EU-Standardüberweisungen genannt.

Die große Breite des Zahlungsverkehrs wird bisweilen über EBA STEP abgewickelt. Bei diesem Verfahren leitet die Auftraggeberbank den Zahlungsauftrag an eine bestimmte Bank weiter, mit der zuvor vereinbart wurde, dass sie die weitere Zahlungsabwicklung durchführt. Die Bestätigung über die laufende Zahlung wird jedoch direkt an die Empfängerbank weitergeleitet, was ohnehin die Angabe einer SWIFT-Adresse erfordert. Ebenso erleichtert die IBAN (= International Bank Account Number) die Zahlung innerhalb des europäischen Raums, sofern diese keine EU-Standardüberweisungen sind.

Der BIC der Bank des Begünstigten ist für die beauftragte Bank notwendig und beschleunigt die Verarbeitung. EU-Überweisungen sind Auslandsüberweisungen in Euro unter Angabe der IBAN und des BIC (siehe SWIFT). Diese sind innerhalb der Europäischen Union nach der EU-Preisverordnung zum gleichen Preis wie eine Inlandsüberweisung auszuführen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Steuerrecht

Auslandsüberweisungen können steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sind seit kurzem ab 12.500 Euro meldepflichtig. Die Meldung erfolgt in Deutschland an die Bundesbank, eine Missachtung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Regelfall nimmt die Bank die Meldung ausgehender bzw. eingehender Zahlungen im Auftrag des Kunden vor, wenn die Zahlung in einer Summe erfolgt, die die Betragsgrenze übersteigt (nicht bei taggleichen 'gesplitteten' Zahlungen). Anderweitig ist der Zahlungsempfänger/-auftraggeber zur Meldung verpflichtet. Die Meldung erfolgt über das Z1-Formular (ausgehende Zahlungen) bzw. das Z4-Formular (eingehende Zahlungen), die u.a. auf der Internetseite der Bundesbank als PDF hinterlegt sind. Laut Bundesbank ist der Z1-Vordruck ausschließlich bei den Kreditinstituten oder im Handel erhältlich, das PDF-Muster auf der Webseite dient nur zur Ansicht und ist nicht ausdruckbar. Die Überweisungsdaten werden zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik Deutschlands verwendet und nur kurzfristig gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an das Finanzamt o. a. erfolgt nicht. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Zahlung für eine Warenein- oder -ausfuhr, für einen Kredit mit Laufzeit bis zu 12 Monaten (Zinsen ausgenommen) oder auf ein gebietsfremdes Konto eines Gebietsansässigen mit Anlagedauer bis zu 12 Monaten erfolgt [1].

[Bearbeiten] Gebühren

Bei diesen Überweisungen fallen höhere Gebühren an, teilweise auch zu Lasten des Empfängers. Der Absender der Überweisung kann die Aufteilung der Gebühren festlegen:

  • OUR (sender pays costs): Der Absender zahlt in der Regel per Vorkasse im Voraus alle Kosten der Transaktion. Nach Feststellung der erforderlich gewordenen Kosten erfolgt eine Abrechnung. Sie ist damit die aufwendigste Methode, um die Gebühren zwischen Absender und Empfänger zu vereinbaren. Diese Form wird nicht von allen Banken angeboten.
  • SHARE (share costs): Die Gebühren werden geteilt, der Absender zahlt bei seiner Bank, der Empfänger übernimmt die übrigen Kosten. Während die Kosten des Absenders getrennt bezahlt werden, erfolgt die Bezahlung durch den Empfänger durch Abzug der Gebühren durch jede zwischengeschaltete und die begünstigte Bank vom Überweisungsbetrag. In der Regel ist jedoch der Empfang von Auslandsüberweisungen nur mit geringen oder gar keinen Gebühren belegt. Der Empfänger erhält unter diesen Umständen den ursprünglich angewiesenen Überweisungsbetrag. Sie ist die gebräuchlichste Aufteilung der Gebühren im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr per Überweisung.
  • BEN (beneficiary pays costs): Der Absender zahlt nichts, alle Kosten werden dem Empfänger (Begünstigtem) belastet. Bei der BEN-Überweisung muss die Gebühr der überweisenden, jeder zwischengeschalteten und der begünstigten Bank einkalkuliert werden. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt durch Abzug vom angewiesenen Überweisungsbetrag, so dass der Absender sich über alle Gebühren informieren und einen um diese Gebühren höheren als den vereinbarten Zahlungsbetrag anweisen muss. Sie wird nur für einen kleinen Teil der Auslandstransaktionen verwendet.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Anlage Z1 und Z4 zur AWV Bundesbank, 2008

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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