Ausschuss für Humanarzneimittel

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Der Ausschuss für Humanarzneimittel (engl.: Committee for Medicinal Products for Human Use, offizielle Abkürzung: CHMP) ist ein wissenschaftlicher Ausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA). Der CHMP bereitet die Bewertungen der Europäischen Arzneimittelagentur vor und beschäftigt sich mit der Zulassung und der Risikobewertung von Arzneimitteln, die am Menschen angewendet werden und die EU-weit zugelassen werden sollen. Der CHMP setzt sich aus hochrangigen Repräsentanten der nationalen Arzneimittelbehörden der EU-Mitgliedsstaaten und der EU-assoziierten Länder Island, Liechtenstein und Norwegen zusammen. Sein Sitz ist London, der derzeitige CHMP-Präsident ist Dr. Eric Abadie aus der Arzneimittelbehörde Frankreichs.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben des Ausschusses

  • Der CHMP beurteilt die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneistoffen, für die von den pharmazeutischen Unternehmen eine Zulassung als Arzneimittel beantragt wurde. Dies geschieht anhand der wissenschaftlichen Daten, die der Hersteller des Arzneistoffs als umfangreiches Dossier zur Verfügung stellt. Es enthält Beschreibungen des Herstellungsvorgangs und der Arzneistoffanalytik, um die Qualität des Arzneimittels nachzuweisen, und weiterhin die Daten und Ergebnisse der toxikologischen und klinischen Studien zum Nachweis der Unbedenklichkeit (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) und zum Nachweis der pharmakologischen Wirksamkeit.
  • Arzneimittel, die zugelassen sind oder für die eine Zulassung angestrebt wird, werden vom CHMP nach ihrem Nutzen-Risiko-Verhältnis beurteilt. Hier wird geprüft, ob die gewünschte Wirkung erreicht wird, ohne dass die auftretenden Nebenwirkungen zu gravierend sind. Ein positiv eingestuftes Nutzen-Risiko-Verhältnis ist immer eine Einzelentscheidung und vor allem abhängig davon, wie schwerwiegend das zu behandelnde Leiden ist.
  • Die Pharmakovigilanz ist die laufende und systematische Überwachung der zugelassenen Arzneistoffe auf unerwünschte Arzneimittel-Wirkungen (UAW, „Nebenwirkungen“) und Wechselwirkungen mit anderen Arzneistoffen. Meldungen über UAW von Pharmaunternehmen, Kliniken, Ärzten und Apothekern werden von nationalen Arzneimittelkommissionen und Arzneimittelbehörden gesammelt, aufbereitet und bewertet. Auch der CHMP ist in diesen Prozess eingebunden und gibt bei Bedarf Empfehlungen an die Europäische Kommission, wenn ein Arzneimittel neu bewertet wird, Änderungen an der Zulassung entstehen oder die Zulassung widerrufen werden oder ruhen soll.
  • Der CHMP veröffentlicht in allen Amtssprachen der EU einen „European Public Assessment Report“ (EPAR, Europäischer öffentlicher Bewertungs-Bericht) für jeden EU-weit zugelassenen Arzneistoff, der die Merkmale des Arzneimittels als Zusammenfassung, die Gründe für die Zulassung und die während der Zulassung unternommenen Schritte enthält.

weitere Aufgaben des CHMP sind:

[Bearbeiten] Arbeitsgruppen des Ausschusses

Der Ausschuss für Humanarzneimittel beherbergt einige Arbeitsgruppen, die aus Mitgliedern der „Europäischen Experten-Liste“ bestehen. Dies sind europäischen Wissenschaftler aus bestimmten Wissenschaftsgebieten und gehören ihrer Arbeitsgruppe für drei Jahre an. Die Arbeitsgruppen beraten den CHMP zu bestimmten Fragen aus dem jeweiligen Fachgebiet. Auch überträgt der CHMP Teilaufgaben aus Zulassungsverfahren, Gutachterverfahren und Revisionen von wissenschaftlichen Leitdokumenten an die Arbeitsgruppen.

Derzeit beherbergt der Ausschuss für Humanarzneimittel die folgenden Arbeitsgruppen:


eine zeitweise, bei Bedarf zusammentretende Arbeitsgruppe ist die

[Bearbeiten] Wissenschaftliche Beratungsgruppen des Ausschusses

Wissenschaftliche Beratungsgruppen versorgen den CHMP mit Ratschlägen zur Bewertung von einzelnen Arzneimitteln oder von Therapien bestimmter Krankheiten oder Syndromen. Diese Beratungsgruppen sind zusammengesetzt aus europäischen Wissenschaftlern der einzelnen jeweiligen Fachgebiete und werden von der EMEA oder dem CHMP benannt. Derzeit etablierte wissenschaftliche Beratungsgruppen sind:

  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für Kardiovaskuläre Fragen (Scientific Advisory Group on Cardiovascular Issues, SAG-CVS)
  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für Antiinfektiva (Scientific Advisory Group on Anti-infectives, SAG-AI)
  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für Klinische Neurowissenschaft (Scientific Advisory Group on Clinical Neuroscience, SAG-CNS)
  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für Diabetes und Endokrinologie (Scientific Advisory Group on Diabetes/Endocrinology, SAG-D/E)
  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für Diagnostik (Scientific Advisory Group on Diagnostics, SAG-D)
  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für HIV und virale Krankheiten (Scientific Advisory Group on HIV/Viral Diseases, SAG-HIV/Viral Diseases)
  • Wissenschaftliche Beratungsgruppe für Onkologie (Scientific Advisory Group on Oncology, SAG-O)

[Bearbeiten] Andere CHMP-Gruppen

Die anderen CHMP-Gruppen werden vom CHMP um Rat gebeten, wenn deren spezielles Fachwissen gefragt ist. Ihnen werden spezielle Aufgaben zur Marktzulassung, zu Anwendungsfällen und dem Entwerfen und Begutachten von Leitdokumenten übertragen


Darüber hinaus wird der CHMP unterstützt durch Inspektions-Service-Gruppen (Inspection Services Groups, ISP) für Good Manufacturing Practice (GMP), Good Clinical Practice (GCP) und Good Laboratory Practice (GLP).

[Bearbeiten] Bedeutung des Ausschusses für das Gesundheitswesen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel hat durch die verstärkte Europäische Zusammenarbeit eine immer größere Bedeutung für das Gesundheitswesen Deutschlands erlangt, denn immer mehr Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, erhalten ihre Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur[1]. Dies liegt an der Zuständigkeit der Europäischen Arzneimittelagentur, da das zentralisierte Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel vorgeschrieben ist[2], die

Außerdem können Humanarzneimittel, die einen neuen Wirkstoff enthalten oder Innovationen in therapeutischer, wissenschaftlicher oder technischer Hinsicht darstellen, freiwillig zentral zugelassen werden[2]. Der Vorteil für den Zulassungs-Antragsteller hierbei ist, dass die Zulassungsverfahren nur ein einziges Mal durchlaufen werden müssen und dann für den gesamten Wirtschaftsraum der EU gelten. Die Bedeutung des Ausschusses für Humanarzneimittel wird demnächst noch gesteigert werden, denn er ist ab dem 20. Mai 2008 für die Zulassung von Humanarzneimitteln zuständig, die einen neuen Wirkstoff zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen, anderen Immundefekten und Viruserkrankungen[2] enthalten.

[Bearbeiten] Kritik am Ausschuss

Die Europäische Arzneimittelbehörde (und damit mittelbar der Ausschuss für Humanarzneimittel) wird von einem Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert[1], weil die Öffentlichkeit keine Möglichkeit hat, die Datenbank über unerwünschte Arzneimittelwirkungen einzusehen. Die Europäische Arzneimittelagentur betreibe ungenügenden Patientenschutz und lasse es an Transparenz mangeln. Ein bekannter Pharmakritiker zweifelt die Unabhängigkeit der Europäische Arzneimittelbehörde an[1], da sie ihr Jahresbudget zu zwei Dritteln durch die Industrie erhalte. Auch seien Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse, die über Zulassungen entscheiden, als Sachverständige für Arzneimittelkonzerne tätig, wodurch die Gefahr der Befangenheit entstehen könne. Die Europäische Arzneimittelbehörde weist die Anschuldigungen zurück[1] und betont ihre Unabhängigkeit und die Kompetenz ihrer Sachverständigen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b c d ZDF - Frontal21: Gefährliche Medikamente. Experten kritisieren Zulassungsbehörde (Sendung vom 05.02.2008)
  2. a b c Europa - Das Portal der Europäischen Union Tätigkeitsbereiche - Gesetzgebung - Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln - Europäische Arzneimittel-Agentur
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