Autokennzeichen (Schweiz)
In der Schweizerischen Eidgenossenschaft heissen die Autokennzeichen offiziell Kontrollschilder, umgangssprachlich werden sie allgemein Autonummer oder Nummernschilder genannt.
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Kantonale Kontrollschilder [Bearbeiten]
vor 1905 [Bearbeiten]
1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt vor, dass Velokennzeichen auch an Motorfahrzeugen anzubringen sind.[1] 1901 vergab der Kanton Luzern Kennzeichen für Motorfahrzeuge, 1902 verordnete der Kanton Zürich, dass Motorfahrzeuge vorne und hinten ein Kennzeichen aufweisen müssen.[1]
1905–1933 [Bearbeiten]
Am 6. Februar 1905 beschlossen die Kantone eine Nummernverteilung nach untenstehendem Schema. Die Kontrollschilder hatten das Schweizerwappen links und das Kantonswappen rechts. Die Schilder waren in Schwarz mit weisser Schrift gehalten.[1]
1911 wurden die zugeteilten Nummern teilweise aufgebraucht, daher fügte man als Suffix einen Buchstaben ein. Ein Berner Kontrollschild konnte demnach beispielsweise 1841P lauten.[1] Ab 1922 begannen einige Kantone, die Schilder in weiss mit schwarzer Schrift produzieren zu lassen, da sie weniger schmutzempfindlich sind.[1]
Dieses System wurde 1933 abgelöst, die zugeteilten Nummernblöcke waren auch mit den Suffixen bald aufgebraucht und es wurde das heutige Schema eingeführt.[1]
| 1–1000 | |
| 1001–2200 | |
| 2201–2600 | |
| 2601–2700 | |
| 2701–2900 | |
| 2901–3000 | |
| 3001–3100 | |
| 3101–3300 | |
| 3301–3400 | |
| 3401–3800 | |
| 3801–4100 | |
| 4101–4600 | |
| 4601–4800 | |
| 4801–5000 | |
| 5001–5200 | |
| 5201–5300 | |
| 5301–5800 | |
| 5801–6000 | |
| 6001–6400 | |
| 6401–6700 | |
| 6701–7100 | |
| 7101–8000 | |
| 8001–8400 | |
| 8401–8800 | |
| 8801–9999 |
Seit 1933 [Bearbeiten]
Die Kontrollschilder werden von den Motorfahrzeugbehörden der Kantone ausgegeben. Dabei finden seit 1933 zweistellige alphabetische Kurzzeichen für die Kantone mit einer ein- bis sechsstelligen Nummer Verwendung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten Europas werden die Schweizer Kontrollschilder nicht einem bestimmten Fahrzeug, sondern dessen Halter zugeteilt. Dieser kann die Kontrollschilder auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge nutzen. In vielen Kantonen können bis zu 99 Veteranenfahrzeuge (Fahrzeugalter im Minimum 30 Jahre) pro Schild eingelöst werden.[2] Bei regulären Fahrzeugen können im Normalfall nur zwei Fahrzeuge mit demselben Nummernschild eingelöst werden.
Das Wort Kennzeichen wird im Gesetz nur für Fahrradkennzeichen verwendet.[3]
Bislang werden Buchstaben nur für die Kantonsbezeichnung bzw. Sondernutzungen verwendet.
| AG • | XXX XXX | |
| AR • | XX XXX | |
| AI • | XX XXX | |
| BL • | XXX XXX | |
| BS • | XXX XXX | |
| BE • | XXX XXX | |
| FR • | XXX XXX | |
| GE • | XXX XXX | |
| GL • | XX XXX | |
| GR • | XXX XXX | |
| JU • | XX XXX | |
| LU • | XXX XXX | |
| NE • | XXX XXX | |
| NW • | XX XXX | |
| OW • | XX XXX | |
| SH • | XX XXX | |
| SZ • | XXX XXX | |
| SO • | XXX XXX | |
| SG • | XXX XXX | |
| TI • | XXX XXX | |
| TG • | XXX XXX | |
| UR • | XX XXX | |
| VD • | XXX XXX | |
| VS • | XXX XXX | |
| ZG • | XX XXX | |
| ZH • | XXX XXX |
1 Das Kürzel TI wird auch den Einwohnern der italienisichen Enklave Campione d’Italia vergeben.
Gestaltung der Schilder [Bearbeiten]
Das vordere Kontrollschild, etwas kleiner, enthält nur Kantonskürzel und Nummer, das hintere zusätzlich links das Schweizerwappen, rechts das jeweilige Kantonswappen.
Alle Schweizer Nummernschilder können bei der Prägung wahlweise in Langformat oder Hochformat angefordert werden (betrifft nur hinteres Nummernschild).
Sondernutzungen [Bearbeiten]
Stehen auf einem Kontrollschild hinter der Nummer ein oder zwei Buchstaben, so handelt es sich um eine Sondernutzung, zum Beispiel für Autohändler oder als temporäres Kontrollschild. Aufgrund einer Richtlinie dürfen Mietfahrzeuge nicht mehr anhand des Kontrollschilds als solche erkennbar sein. Daher sind die V-Nummern nicht mehr in Gebrauch und Mietwagen sind häufig in den versicherungsgünstigen Kantonen VD oder AI angemeldet.
Die Kontrollschilder für Autohändler (umgangssprachlich «Garagennummern») stehen nur eingetragenen Autohändlern und Reparaturwerkstätten zur Verfügung. Diese Nummern können kurzzeitig für sämtliche Kraftfahrzeuge für Überprüfungsfahrten und Überführungsfahrten genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Nebst der Anbringung an den ordentlich Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig diese «U»-Nummern mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck z. B unter der Heckscheibe anzubringen.
| «U» | Händlerschild (Unternehmen, Umhangschild), umgangssprachlich meist «Garagennummer» genannt |
| «V» | Mietfahrzeug (nicht mehr in Gebrauch) |
| «Z» | Zollschild (befristet gültig) |
Hintergrundfarben und Abmessungen [Bearbeiten]
Die Hintergrundfarbe und die Abmessung der Kontrollschilder ist von der Art der Verwendung bzw. von Fahrzeugtypen abhängig. Diese werden in vielen Kantonen jeweils unabhängig voneinander nummeriert. Es kann also durchaus sein, dass mehrere Fahrzeuge ein Kontrollschild mit der gleichen Zahl haben. Es existieren folgende Formate und Farben:
Farben [Bearbeiten]
| Blau | Arbeitsfahrzeuge | |
| Braun | Ausnahmefahrzeuge | |
| Gelb | Schmal | Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge |
| Grün | Landwirtschaftliche Fahrzeuge | |
| Weiss | lang bzw. hoch | Motorwagen und Anhänger |
| Weiss | schmal | Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge |
| Schwarz | Militärfahrzeuge (anstelle des zweibuchstabigen Kantonskürzels steht «M», das Kantonswappen fehlt) |
Abmessungen [Bearbeiten]
| Weisse Kontrollschilder [4] | in mm |
|---|---|
| Vorderes Schild | 300 × 80 |
| Hinteres Schild, lang | 500 × 110 |
| Hinteres Schild, hoch | 300 × 160 |
| Hinteres Schild für Motorräder und Kleinmotorräder (schmal) | 180 x 140 |
Vergabe [Bearbeiten]
Die Kontrollschilder werden grundsätzlich nach Verfügbarkeit abgegeben. Das heisst, werden Kontrollschilder zurückgegeben, so gelangen diese in einigen Kantonen nach angemessener Zeit wieder in Umlauf. Existieren keine solchen, werden neue Schilder mit fortlaufender Nummerierung geprägt. In anderen Kantonen, wie beispielsweise Genf, werden stets neue fortlaufende Nummern vergeben.
In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (zum Beispiel 100 000 oder 22 333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen. Dazu stellen viele Kantone entsprechende Internetportale zur Verfügung. So musste im Kanton St. Gallen die Berufsfeuerwehr der Stadt St. Gallen die Nummern «SG 1» bis «SG 20» zurückgeben, damit diese an Meistbietende versteigert werden kann. «SG 1» wurde als nunmehr teuerstes Schild für 135.000 Franken versteigert. Die Versteigerung dient der Aufbesserung des Finanzhaushalts des Kantons.[5]
Autoindex [Bearbeiten]
In vielen Kantonen ist das Register der Kontrollschilder öffentlich einsehbar, teilweise über Online-Halterabfragen über das Internet, sofern der Halter keine entsprechende Auskunftssperre beantragt hat. Ausserdem können jedes Jahr neu aufgelegte Bücher mit einer Liste der Kontrollschilder und dem dazugehörigem Halter käuflich erworben werden.
Militärische Fahrzeuge [Bearbeiten]
Militärfahrzeuge (Fahrzeuge der Armee und Verwaltungsfahrzeuge der Departementsbereiche Verteidigung), Fahrzeuge des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden sowie der armasuisse werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) mit Militärkontrollschildern immatrikuliert (Art. 28 Abs. 1 VFBF). Dieses Kennzeichen trägt das Schweizerwappen gefolgt von einem «M» (Kürzel für «Militaire») und der Nummer mit weissen Zeichen auf schwarzem Grund.
Die M-Nummern werden nach Fahrzeugtyp und Beschaffungstranche vergeben und sind in der Beschaffungsserie fortlaufend, z.B. Pz87 (Leopard 2):
- 1. Serie: 35 Stück: M77101 bis M77135
- 2. Serie: 120 Stück: M77136 bis M77255
- 3. Serie: 225 Stück: M77256 bis M77480
- Entpannungspanzer 65: 69 Stück: M78631 bis M78699
Bei Prototypen wird jeweils die Ziffer 0 an erster Stelle nach dem M genutzt, sowohl bei Fahrzeugen, die Eingang in die Schweizer Armee finden (z.B Prototyp Entpannungspanzer 65: M0870), wie auch bei Fahrzeugen, die nicht in Serie beschafft werden (z. B. 35Mm Kan Flab Pz B22L: M0888 und M0889 oder der Panzerkanone 68: M0872, M0898, M0899). Das Schild sieht dem Liechtensteiner Kontrollschild ähnlich, welches jedoch das Fürstenwappen und das Kürzel «FL» trägt.
Diplomaten-Kennzeichen [Bearbeiten]
Fahrzeuge von Angehörigen des Diplomatischen und Konsularischen Corps sowie einiger Internationaler Organisationen tragen ein vom Standort-Kanton der Botschaft bzw. des Konsulats ausgegebenes Kontrollschild nach dem Muster (Art. 84 Abs. 4 und 86 VZV).
- Zeichen «CD» auf grünem Grund:
- Dienstwagen der diplomatischen Missionen
- Motorfahrzeuge der Mitglieder des diplomatischen Personals dieser Missionen
- Zeichen «CC» auf grünem Grund:
- Dienstwagen der von einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten
- Motorfahrzeuge von Berufskonsularbeamten
- Separates Zusatzzeichen «CC» für höchstens einen Wagen jedes Honorar-Postenchefs eines konsularischen Postens, dem der Bundesrat das Exequatur erteilt hat. Der Fahrzeugausweis trägt in diesen Fällen den Vermerk «CC-Zeichen bewilligt».
- Zeichen «CD» auf blauem Grund:
- Dienstwagen ständiger Missionen oder anderer Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen sowie Motorfahrzeuge der Mitglieder des diplomatischen Personals dieser Missionen
- Dienstwagen institutioneller Begünstigter wie zwischenstaatlichen Organisationen, internationalen Institutionen, Sekretariaten oder anderen durch einen völkerrechtlichen Vertrag eingesetzten Organen, unabhängigen Kommissionen, internationalen Gerichtshöfen, Schiedsgerichten sowie anderen internationalen Organen (Art. 2 Abs. 1 lit. a,b,i,j,k,l und m des Gaststaatgesetzes), die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen, sowie die Motorfahrzeuge der höchstgestellten Beamten dieser institutionellen Begünstigten, die in der Schweiz diplomatischen Status geniessen.
- Zeichen «AT» auf grünem Grund:
- Fahrzeuge von Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen.
Die Zeichen «CD», «CC» und «AT» werden gefolgt vom Kantonskürzel und zwei durch einen Punkt getrennten Zahlen, wovon der zweite Ziffernblock den Entsendestaat kennzeichnet und der erste Block eine Laufnummer für die Fahrzeuge dieses Staates darstellt. Die ersten Zahlen der Laufnummer sind dem Chef der Vertretung oder der Organisation und seinen Stellvertretern vorbehalten:
Nicht mehr verwendete Kennzeichen-Typen [Bearbeiten]
Zivile Fahrzeuge des Bundes trugen früher das Schweizerwappen gefolgt von einem «A» (Kürzel für «Administration») und der Nummer mit schwarzen Zeichen auf weissem Grund. Sie trugen auch kein Kantonswappen. Die erste Ziffer der fünfstelligen Nummer stand für das Departement, zu dem das Fahrzeug gehörte. Diese Kennzeichen werden nicht mehr verwendet. Die Amtsstellen erhalten heute normale Kantonskennzeichen. Einzige Ausnahme bilden die Bereiche Verteidigung und armasuisse innerhalb des VBS, welche die Armeenummern mit Schweizerwappen und weissem «M» auf schwarzem Grund verwenden.
| A • 1XXXX = | EDA | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten |
| A • 2XXXX = | EDI | Eidgenössisches Departement des Innern |
| A • 3XXXX = | EJPD | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement |
| A • 4XXXX = | VBS | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
| A • 5XXXX = | EFD | Eidgenössisches Finanzdepartement |
| A • 6XXXX = | EVD | Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
| A • 7XXXX = | UVEK | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Post, Telegraf und Telefon (PTT) sowie die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) waren bis 1997/98 Teil der Bundesverwaltung, ihre Fahrzeuge trugen das Schweizerwappen gefolgt von einem «P» (Kürzel für «Post») und der Nummer mit schwarzen Zeichen auf weissem, gelbem oder blauem Grund. Die Post und die SBB blieben nach der Verselbständigung vollständig in Bundesbesitz und konnten die P-Schilder vorerst weiterverwenden, hingegen mussten die Fahrzeuge des Telecom-Bereichs, die ab 1. Januar 1998 zur teilprivatisierten Swisscom gehörten, sofort auf kantonale Nummernschilder wechseln.
| P • 1XXXX bis P • 7XXXX | Schweizerische Post |
| P • 8XXXX bis P • 9XXXX | Schweizerische Bundesbahnen |
Alle Fahrzeuge von Post und Bundesbahnen wurden bis 31. Dezember 2003 auf normale kantonale Schilder umgerüstet. Zuständig für die Ausgabe ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem die jeweilige Dienststelle ihren Sitz hat.
Siehe auch [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ a b c d e f Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz. morger.net. Abgerufen am 23. Oktober 2011.
- ↑ http://www.baselland.ch/veteranen-htm.281561.0.html#body-over Erklärung über Abweichungen bei Veteranenfahrzeugen
- ↑ Strassenverkehrsgesetz (SVG) (PDF; 365 kB)
- ↑ Strassenverkehrsamt LU Kanton Luzern
- ↑ Tages-Anzeiger: 2,6 Millionen Gewinn dank tiefer Autonummern, abgerufen am 23. Februar 2013
Weblinks [Bearbeiten]
- Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr – Grundlage im Bundesrecht (Art. 82-87a VZV)
- Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz – Geschichte usw.
- Kennzeichenindex aller Kantone – Linksammlung für Halterauskünfte in allen Kantonen der Schweiz.
- Kennzeichenindex der Schweiz – Linksammlung zur Fahrzeughalterermittlung anhand des Autokennzeichens
- Autoindex Schweiz – Linksammlung für Halterauskünfte in allen Kantonen der Schweiz.
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Ehemalige Staaten
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1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.
Kfz-Kennzeichen der Staaten von:
Afrika | Asien | Nordamerika | Südamerika | Ozeanien
