Bürgerschaft (Vertretungsorgan)
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[Bearbeiten] Stadtstaaten Bremen und Hamburg
Die Bürgerschaft ist der Name der Landesparlamente in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Sie entspricht dem Landtag in anderen Ländern.
Siehe:
- Freie Hansestadt Bremen
- Bremische Bürgerschaft, die stadtbremischen Abgeordneten (Stadtbürgerschaft) sind zugleich mit kommunalpolitischen Aufgaben betraut.
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Hamburgische Bürgerschaft, zugleich mit kommunalpolitischen Aufgaben betraut.
- historisch (bis 1933/1934): Freie und Hansestadt Lübeck
[Bearbeiten] Weitere Hansestädte
Die Stadtvertretungen in einigen Hansestädten werden traditionell als Bürgerschaft bezeichnet. Siehe:
- Hansestadt Greifswald
- Hansestadt Lübeck
- Hansestadt Rostock
- Hansestadt Stralsund
- Hansestadt Wismar
Als Stadtbürgerschaft wird bezeichnet die Stadtvertretung der
- Stadtgemeinde Bremen
- historisch: Stadtgemeinde Danzig innerhalb der Freien Stadt Danzig (vom Danziger Volkstag aus seiner Mitte gewählt zur Beschlussfassung über Angelegenheiten der Stadtgemeinde Danzig)
[Bearbeiten] Vorsitzender
Die Bezeichnung und die Funktionen des Vorsitzenden der Bürgerschaften variieren von Land zu Land.
In den Ländern Hamburg und Bremen wird der Vorsitzende der Bürgerschaft als Präsident der Bürgerschaft bezeichnet.
Die Bürgerschaft wählt in ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl einen Vorsitzenden der Gemeindevertretung und seine beiden Stellvertreter für die aktuelle Wahlperiode, aus ihrer Mitte.
Zu den Aufgaben des Präsidenten gehört es, mit Zustimmung des Bürgermeisters die Tagesordnung für die Sitzungen der Bürgerschaft festzusetzen. Er beruft die Sitzungen der Bürgerschaft ein und leitet sie.
Weiterhin hat der Präsident der Bürgerschaft neben dem Bürgermeister umfangreiche Repräsentationsverpflichtungen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der Präsident der Bürgerschaft von seinen beiden Stellvertretern unterstützt und im Bedarfsfall vertreten.
In der schleswig-holsteinischen Hansestadt Lübeck heißt der Vorsitzende der Bürgerschaft Stadtpräsident.

