Bundesbankgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Kurztitel: Bundesbankgesetz
Abkürzung: BBankG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Notenbankrecht
Fundstellennachweis: 7620-1
Ursprüngliche Fassung vom: 26. Juli 1957
(BGBl. I S. 745)
Inkrafttreten am: überw. 1. August 1957
Neubekanntmachung vom: 22. Oktober 1992
(BGBl. I S. 1782)
Letzte Änderung durch: Art. 9 G vom 22. Dezember 2011
(BGBl. I S. 2959, 2972 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Dezember 2011
(Art. 12 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2011)
GESTA: D046
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesbankgesetz (BBankG), im Langtitel Gesetz über die Deutsche Bundesbank, ist ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Ausgestaltung einer nationalen Notenbank (Aufbau, Rahmen, Aufgaben und Funktionen) festgeschrieben ist.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ursprung

Das Bundesbankgesetz wurde am 26. Juli 1957 erlassen und beendete das zweistufige Zentralbanksystem in der Bundesrepublik. Die Umgestaltung der Bank deutscher Länder, der Landeszentralbanken sowie der Berliner Zentralbank zur Bundesbank, als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik, schuf eine Einheitsbank mit den Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen. Der Auftrag an den Gesetzgeber ergeht durch Art. 88 Satz 1 GG: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank.

Das Bundesbankgesetz legt insbesondere auch das gesetzliche Zahlungsmittel – auf EUR lautende Banknoten und Münzen – fest. Andere Geldformen, z. B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches Zahlungsmittel.

[Bearbeiten] Weitere Gesetze

Dass im Juli 1990 die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten wurde, ist im Staatsvertrag zur Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik geregelt. Die Einbindung der Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ist u. a. im EG-Vertrag in Art. 4a (Europäisches System der Zentralbanken), sowie in Art. 105 (Ziele und Aufgaben des ESZB) geregelt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Die Geldpolitik der Bundesbank (1995) ISBN 3-927951-77-3
  • Die Deutsche Bundesbank Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte (April 2006) ISBN 3-86558-151-X Druckversion kostenlose Abgabe an Interessenten, da Sonderveröffentlichung der Deutschen Bundesbank im Selbstverlag ISBN 3-86558-152-8 Internetversion

[Bearbeiten] Weblinks

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