Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)

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Bundesverwaltungsgericht
— BVerwG —
Bundesadler der deutschen Bundesorgane
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberster Gerichtshof des Bundes
Hauptsitz Leipzig
Behördenleitung Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts
Website www.bundesverwaltungsgericht.de
Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Blickrichtung Süden)
Das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Perspektive (Blickrichtung Westen)
Das Bundesverwaltungsgericht bei Nacht
Luftbild von Leipzig (2010)
Haupteingang
Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art und einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Leipzig im Reichsgerichtsgebäude.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Das Bundesverwaltungsgericht wurde aufgrund Art. 95 Abs. 1 GG durch Gesetz vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) errichtet. Der Sitz des Bundesverwaltungsgerichts war zunächst Berlin. Seit dem 8. Juni 1953 war das Bundesverwaltungsgericht in den früheren Räumen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts untergebracht. Die Entscheidung für Berlin als Dienstsitz war insbesondere unter den Besatzungsmächten (vor allem der Sowjetunion) umstritten. Dies hatte zur Folge, dass mit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts nach München umziehen mussten. Seit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig in das Reichsgerichtsgebäude residieren auch sie in Leipzig. Leipzig wurde durch Gesetz vom 21. November 1997 als neuer Sitz des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt. § 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wurde entsprechend geändert. Der offizielle Tag des Sitzwechsels wurde durch die Bundesministerin der Justiz durch Rechtsverordnung vom 24. Juni 2002 auf den 26. August 2002 festgelegt.

[Bearbeiten] Präsidenten

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Ludwig Frege (1884–1964) 1953 1955
2 Hans Egidi (1890–1970) 1955 1958
3 Fritz Werner (1906−1969) 1958 1969
4 Wolfgang Zeidler (1924–1987) 1970 1975
5 Walther Fürst (1912–2009) 1976 1980
6 Horst Sendler (1925–2006) 1980 1991
7 Everhardt Franßen (* 1937) 1991 2002
8 Eckart Hien (* 1942) 2002 2007
9 Marion Eckertz-Höfer (* 1948) seit Juni 2007

[Bearbeiten] Verfahren

Gerichtsorganisation des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht wird zunächst und vorrangig als Revisionsinstanz in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) [bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (VGH)] tätig (§ 49 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Vgl. zu den Voraussetzungen – insbesondere die notwendige Zulassung der Revision durch das OVG/den VGH oder das BVerwG – die §§ 132 ff. VwGO. In Ausnahmefällen wird auch eine Sprungrevision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) direkt zum BVerwG zugelassen (§ 134 VwGO). Die erfolgreiche Revision setzt das Geltendmachen und Vorliegen einer (oder mehrerer) der in §§ 137 oder 138 VwGO genannten Revisionsgründe voraus.

Ausnahmsweise wird das Bundesverwaltungsgericht auch in der ersten, dann aber auch letzten Instanz tätig (§ 50 VwGO). Erste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht bei

Im Übrigen wird das Bundesverwaltungsgericht auch tätig als Rechtsmittelinstanz für die Disziplinargerichtsbarkeit auf Bundesebene (z. B. der Bundeswehr).

Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht Vertretungszwang (§ 67 VwGO) [meist auch verkürzt als Anwaltszwang bezeichnet], d. h. dass sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule (mit Befähigung zum Richteramt) vertreten lassen müssen.

[Bearbeiten] Senate

Beim Bundesverwaltungsgericht sind 14 Senate eingerichtet: Zehn Revisionssenate, zwei Wehrdienstsenate, ein Disziplinarsenat und ein Fachsenat (zu letzterem: §§ 189 iVm § 99 Abs.2 VwGO). Bei den Revisionssenaten sind fünf bis sieben Berufsrichter eingesetzt, bei den Disziplinarsenaten vier und bei den Wehrdienstsenaten drei. Am Bundesverwaltungsgericht sind insgesamt 64 Berufsrichter tätig.

Ein Großer Senat ist zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung zwischen den einzelnen Senaten des BVerwG – wie bei allen Bundesgerichten – eingerichtet (§ 11 VwGO).

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Eberhard Schmidt-Aßmann/Dieter Sellner/Günter Hirsch/Gerd-Heinrich Kemper/Hinrich Lehmann-Grube (Hrsg.): Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 2003. ISBN 3-452-24052-5.
  • Kopp / Schenke, "VwGO.Kommentar", 16.Aufl. 2009., Verlag: C.H.Beck (München), ISBN 978-3-406-59562-2 [nur als Beispiel für eine ganze Reihe von Kommentaren zur VwGO]

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Bundesverwaltungsgericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

51.3330112.36981Koordinaten: 51° 19′ 58,8″ N, 12° 22′ 11,3″ O

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