Bad (Kurort)

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Bad ist ein häufiger Bestandteil von Ortsnamen, der auf das Vorhandensein eines Bads, insbesondere eines Heilbads, hinweist.

Rechtlicher Status [Bearbeiten]

Als geschütztes Prädikat dürfen in Deutschland nur staatlich anerkannte Heilbäder den Städtebeinamen Bad tragen.

In Österreich sind Heilbäder, Thermalbäder oder Luftkurorte dann dazu berechtigt, diesen Titel zu tragen, wenn er ihnen von der jeweiligen Landesregierung verliehen worden ist.

In Frankreich wird der Zusatz les-Bains dem Ortsnamen nachgestellt, wenn dort ein Thermalbad oder Seebad vorhanden ist.

In Polen wird der Zusatz zdrój dem Ortsnamen nachgestellt, wenn dort ein Thermalbad oder Heilbad vorhanden ist.

Heraldik [Bearbeiten]

Auswahl von gemeinen Figuren, die einen Badeort darstellen:

Siehe auch [Bearbeiten]