Baden (Südbaden)

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Land Südbaden
Land Baden

Wappen Badens

Näheres zum Wappen
Sprache Deutsch
Landeshauptstadt Freiburg im Breisgau
Fläche 9.646 km²
Einwohnerzahl 1.300.000
Gründung 1. Dezember 1945
Kontakt:
Politik:
Letzte Wahl: 18. Mai 1947
Parlamentarische Vertretung:
Stimmen im Bundesrat: 3

Baden, dessen offizielle Bezeichnung bis zum 2. Dezember 1946 Südbaden war, ist ein ehemaliges Land der Bundesrepublik Deutschland und umfasste die südlichen Landesteile der früheren Republik Baden. 1952 ging es im heutigen Baden-Württemberg auf.

Aufteilung der Länder auf dem Gebiet des heutigen Bundeslands Baden-Württemberg nach dem Zweiten Weltkrieg

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geographie

Das Land umfasste den südlichen Teil des ehemaligen Baden, das bis 1945 ein Land des Deutschen Reiches war. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone auf diesem Gebiet wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe-München, die heutige Bundesautobahn 8, auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen im Detail waren die Grenzen der jeweiligen Landkreise.

Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten war die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckte sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg nach Baden-Baden. Es grenzte an das französische Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, die Pfalz und Württemberg-Baden im Nordwesten, Hessen und Bayern im Nordosten.

Die östliche Grenze nach Württemberg-Baden verlief durch den Kraichgau und den Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden im zentralen Bereich teilweise nur 30 Kilometer breit. Die schmalste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 Kilometer (Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Gaggenau-Michelbach bis zum Rhein.

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg

Auf der Konferenz von Jalta 1945 wurde Frankreich eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden. Die Grenze zwischen amerikanischer und französischer Zone in Südwestdeutschland orientierte sich an dem Verlauf der Autobahn KarlsruheStuttgartUlm (heutige Bundesautobahn 8); Landkreise, durch welche die Autobahn führte, wurden der amerikanischen Zone zugeordnet, die Kreise südlich davon der französischen.

Frankreich vereinigte in seiner Besatzungszone die preußischen Hohenzollerischen Lande mit dem Südteil Württembergs zur Verwaltungseinheit Württemberg-Hohenzollern und schuf aus den südlichen Teilen Badens die Verwaltungseinheit Südbaden mit einer Fläche von rund 9.646 km² und 1,3 Millionen Einwohnern. Ihre Hauptstadt wurde am 1. Dezember 1945 Freiburg im Breisgau. Das Parlament tagte im Historischen Kaufhaus, Sitz der Landesregierung und Amtssitz des Staatspräsidenten war das Colombischlössle.

Durch eine Volksabstimmung erhielt Südbaden am 22. Mai 1947 eine Verfassung, die schon in der Präambel deutlich machte, dass Südbaden den Anspruch erhob, Nachfolger und Wahrer des alten Landes Baden, ehemals Großherzogtum, zu sein. Deutlich wurde dies auch daran, dass sich das Land konsequent Baden, statt ursprünglich „Südbaden“, nannte.

Der Badische Landtag stimmte 1949 dem Grundgesetz für die westdeutschen Länder zu. (Süd-)Baden wurde mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

[Bearbeiten] Gründung Baden-Württembergs

Die Regierung unter Leo Wohleb (CDU) war von Beginn an strikter Gegner des Südweststaats, also des Zusammenschlusses der drei Bundesländer Baden, Württemberg-Baden sowie Württemberg-Hohenzollern.

[Bearbeiten] Volksbefragung und Volksabstimmung

Bei der Volksbefragung 1950 und ebenso bei der Volksabstimmung 1951 stimmten die Südbadener zusammen mit einem Teil der Nordbadener gegen die Bildung eines Südweststaats. Sie wurden dabei aber durch die größere Bevölkerungszahl der Württemberger und der Kurpfälzer überstimmt. Im ehemaligen Land Baden war eine Mehrheit für die Wiederherstellung des Landes Baden gegeben, aber durch die Zusammenzählung mit dem Stimmen aus Württemberg kam es dennoch zum Zusammenschluss zu Baden-Württemberg im Jahr 1952.

[Bearbeiten] Verfassungsklagen gegen die Zusammenlegung

Gegen die Volksabstimmung und die Zusammenlegung wurden verschiedene Verfassungsklagen angestrengt. 1951 lehnte das damals neu gebildete Bundesverfassungsgericht eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab, wobei die Entscheidung mit 3:3 Stimmen fiel. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, 1952 habe im Land Baden keine Mehrheit vorgelegen, die Abstimmung sei daher in Baden zu wiederholen. Allerdings ließ die Regierung Baden-Württembergs die Abstimmung erst im Jahr 1970 durchführen, 18 Jahre nach der Zusammenlegung der Länder. Der Status quo wurde von 81 % der Wähler bestätigt.

[Bearbeiten] Politik

[Bearbeiten] Regierungen

[Bearbeiten] Landtag in Baden

Der Landtag wurde in Baden nur einmal, 1947 gewählt. Dabei erhielt die CDU die Absolute Mehrheit.

[Bearbeiten] Stimmenanteile der Parteien in %

Wahltag Wahlbeteiligung CDU1 SPD FDP2 KPD
18. Mai 1947 72,2 55,9 22,4 14,3 7,4

1 CDU: BCSV
2 FDP: DemP

[Bearbeiten] Weblinks

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