Bankenabgabe

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Unter der Bezeichnung Bankenabgabe versteht man eine aufgrund der Finanzkrise ab 2007 eingeführte Abgabe, die seit 2010 von Finanzdienstleistern und Kreditinstituten erhoben wird. Durch die Abgabe sollen die Kosten des systemischen Risikos des Kredit- und Handelsgeschäftes dem Finanzsektor auferlegt werden.

Inhaltsverzeichnis

Gründe [Bearbeiten]

Begründet wird die branchenspezifische Abgabe zum einen mit dem Verursacherprinzip (die Finanzdienstleister sind als Akteure am Finanzmarkt Auslöser des systemischen Risikos), zum anderen mit der Belastung der (Haupt-)nutznießer. Auch ein Kreditinstitut wie die Deutsche Bank, die selbst keiner Unterstützung bedarf, profitiert davon, dass sie keine Kosten aus der Insolvenz anderer Marktteilnehmer tragen muss. Das erste Argument entspricht dem Prinzip der Gefährdungshaftung.

Daneben besteht das fiskalische Interesse an den Einnahmen aus der Abgabe.

Ausprägungen [Bearbeiten]

Überwiegend wird diskutiert, als Bemessungsgrundlage der Steuer die Bilanzsumme des Institutes, ggf. abzüglich Eigenkapital und spezifischer Einzelposten, zu nutzen. Dieses Vorgehen berücksichtigt jedoch nicht das unterschiedliche Risiko, dass die Unternehmen eingehen sowie die Höhe des Eigenkapital als Risikopuffer und damit die Wahrscheinlichkeit, selbst sanierungsbedürftig zu werden.

Denkbar ist auch, einzelne Gruppen von Finanzdienstleistungsunternehmen unterschiedlich zu behandeln, da das systemische Risiko, das aus den jeweiligen Teilmärkten entsteht, unterschiedlich hoch ist. Insbesondere wird diskutiert, größere Unternehmen stärker zu belasten. Für die Gründe siehe: Too Big to Fail.

Wirkung [Bearbeiten]

Die primäre und gewünschte Auswirkung ist ein zusätzliches Steueraufkommen im erhebenden Staat, das je nach Konzept in Stabilitäts- /Rettungsfonds eingespeist wird oder dem Staat zur freien Verfügung steht.

Wie andere Unternehmenssteuern auch reduziert eine Bankenabgabe den Gewinn und kann teilweise über höhere Gebühren und ungünstigere Zinsen an die Kunden weitergegeben werden. Der Umfang der Überwälzung an die Kunden hängt von der Wettbewerbsintensität des jeweiligen Marktes ab.

Eine Reduzierung des Gewinns mindert andererseits die Risikotragfähigkeit des Unternehmens und steigert damit das systemische Risiko. Insbesondere die in der Finanzkrise geretteten Banken stehen vor dem Problem, dass die Sanierung durch die Bankenabgabe erschwert wird.

Eine Überwälzung auf die Kunden in Form höherer Kosten und Kreditzinsen reduziert die Massenkaufkraft und wirkt als Zinserhöhung dämpfend auf die Konjunktur.

Diskussionen in einzelnen Ländern [Bearbeiten]

USA [Bearbeiten]

Im Januar 2010 schlug US-Präsident Barack Obama eine Financial Crisis Responsibility Fee, deutsch: Finanzkrisenverantwortungsabgabe, vor. Diese Abgabe sollte lediglich von Banken und Versicherungen mit einer Bilanzsumme von mehr als 50 Milliarden US-Dollar bezahlt werden. Bemessungsgrundlage sollen die Aktiva des Finanzunternehmens abzüglich des Eigenkapital sowie der Mittel für die Einlagensicherung der Banken oder versicherungstechnische Rückstellungen sein. Der Steuersatz von 0,15 Prozent soll zehn Jahre gelten und jährlich Steuereinnahmen in Höhe von etwa neun Milliarden Dollar generieren.[1] Ende Juni 2010 zogen die Demokraten den Gesetzesentwurf zur Einführung dieser Steuer zurück, nachdem sich abzeichnete, dass er keine Mehrheit im Parlament erhalten würde.[2]

Deutschland [Bearbeiten]

In Deutschland beschloss das Kabinett am 31. März 2010 die Einführung einer Bankenabgabe. Die Abgabe (Beitrag) fließt in einen Fonds, welcher in Notfällen eingesetzt werden kann. Die nach dem Restrukturierungsfondsgesetz beitragspflichtigen Kreditinstitute haben an den Restrukturierungsfonds jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Höhe sich nach der Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20.7.2011 bemisst. Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Summe der „Passiva“ und der „Derivate“ des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses. Der Jahresbeitrag beträgt höchstens 20 Prozent des aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlichen Jahresergebnisses.

Österreich [Bearbeiten]

In Österreich trat mit 1. Januar 2011 das Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) in Kraft, welches Kreditinstitute zu einer Bankenabgabe (umgangssprachlich auch als Bankensteuer bezeichnet) verpflichtet. Als Basis zur Berechnung der Steuerschuld dient die unkonsolidierte Bilanzsumme und die Volumina spekulativer Derivatgeschäfte im Handelsbuch der Banken. Institute mit einer Bilanzsumme unter 1 Milliarde werden nicht besteuert. Zwischen 1 Milliarde und 20 Milliarden beträgt die Abgabe 0,055 %, über 20 Milliarden 0,085 %. Spekulative Derivate werden unabhängig von der Bilanzsumme mit 0,013 % besteuert.[3] Die Regierung erwartet sich aufgrund dieser Abgabe jährliche Einnahmen von 500 Millionen Euro.[4] Kritisiert wird unter anderem, dass die Steuer abhängig von der Größe der Bank ist, sowie eine eventuelle Schlechterstellung der österreichischen Banken im internationalen Wettbewerb.

Europäische Union [Bearbeiten]

Die Europäische Kommission in Brüssel plant seit Mai 2010 eine EU-weite Bankenabgabe.[5]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Financial Times Deutschland:Europa und USA, So steht es im Regulierungsrennen
  2. Die Welt vom 1. Juni 2010
  3. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Stabilitätsabgabegesetz , Fassung vom 09.06.2011
  4. Das bringt 2011: Bankenabgabe belastet Branche mit 500 Millionen Euro
  5. Spiegel:Brüssel plant EU-weite Bankenabgabe

Literatur [Bearbeiten]

  • Mario Martini: Zur Kasse bitte...! Die Bankenabgabe als Antwort auf die Finanzkrise - Placebo, Heilmittel oder Gift?, NJW 2010, S. 2019 - 2023.