Bann

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Bann steht für:


Bann benennt als Eigenname:


Bann steht im Recht für:

  • einen Ausschluss (Sanktion), siehe Bann (Recht)
  • Ausschluss aus einer Kirchlichen Gemeinschaft, einen Kirchenbann, siehe Anathema
  • die Regierungsgewalt des Adels im Mittelalter, siehe Königsbann
  • Teil der Obrigkeitsmacht, siehe Zwing und Bann
  • Rechte zur Nutzung oder Gewerbeausübung, siehe Bannrecht
  • in der Luther-Bibel (besonders im Deuteronomium) das vollständige Verfallen von Lebewesen oder Sachen an die Gottheit, siehe Vernichtungsweihe


Bann steht in NS-Organisationen für:

  • militärische Einheitenformationen innerhalb der SS
  • eine Gliederungsebene innerhalb der Hitler-Jugend


Siehe auch: Wildbannforst, Bannwald, Weingartenhüter, Bannmeile, Verbannung

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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