Bannbulle

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Eine Bannbulle ist eine meist päpstliche Urkunde, die eine Lehrverurteilung oder eine Exkommunikation als Bann ausspricht.

Die wohl bekanntesten Bannbullen sind:

Vor der Bannbulle gibt es in manchen Fällen auch eine Vorstufe in Form der Bannandrohungsbulle. Als Beispiel: Bevor 1520 der Kirchenbann über Martin Luther endgültig verhängt wurde, wurde diese durch den Papst Leo X. ausgesprochen. Es ist die Androhung einer Exkommunikation. Nach der öffentlichen Verbrennung der Bannandrohungsbulle durch Luther war dann die Verhängung des Kirchenbanns vom 3. Januar 1521 lediglich eine Rechtsfolge.

Die päpstliche Bulle In coena Domini von Papst Gregor IX. aus der Zeit um 1229, eine Sammlung päpstlicher Exkommunikationssentenzen und Strafandrohungen, wird ebenfalls als Bannbulle bezeichnet.

Weitere päpstliche Schreiben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hieronymus Schulz: Die Verbrennung der Bannbulle durch Luther (1520 Derb. 10). Ein zeitgenössischer Bericht (von Hieronymus Schulz). Mitgeteilt von Walter Friedensburg, 1898.
  • Peter Rath: Die Bannbulle aus Münster oder Erhielte Jesus heute Lehrverbot? Eine Dokumentation zum Fall Herrmann. Tenhumberg, 1976.
  • Georg Gotthilf Evers: Martin Luther. Die Bannbulle. 1885
  • Immanuel F. Gamm: Aschen-Funken aus der Bannbullen-Verbrennung Luthers, zur Nachfeyer des dritten Sekular-Festes glimmend erhalten durch das Andenken an den 2. Luther, Dr. Valentin Andreä 1817.