Baumkataster

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Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem (Stadt-/Straßen-)Bäume verwaltet werden. Das Verzeichnis kann auf Karteikarten oder edv-gestützt geführt werden. Alle erfassten Bäume erhalten eine eindeutige Nummer, mit der sie vor Ort gekennzeichnet werden können. Ein edv-gestütztes Baumkataster kann zur Visualisierung des Baumstandortes mit einem Geoinformationssystem gekoppelt sein.

Im Baumkataster werden (zumeist) folgende Daten erfasst

  • Kennzeichnung/Bezeichnung des Baumes (z. B. Nummer, ggf. mit RFID)
  • zugehörige Anlage („Ist Teil von Grünflächenanlage nn“)
  • lagegenauer Standort (Koordinaten der Bäume)
  • Gattung/Baumart
  • Pflanzjahr/Alter
  • Höhe
  • Stammumfang
  • Kronendurchmesser
  • Symbionten (zur „Giftpilz-Kontrolle“)
  • Zustandsdaten (Vitalitätseinschätzung)
  • Schädlingsanfälligkeit
  • Status (z. B. Naturdenkmal)
  • Holzwert
  • Foto des Baumes
  • Historie der Pflegemaßnahmen
  • Kosten der Pflegemaßnahmen
  • Risikoeinschätzung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
  • Zuständigkeit, „Eigentümer“ (Kommune, Landkreis, Privat usw.)
  • Kontrollzuständigkeit, „Besitzer“ (z. B. beauftragte Dritte)
  • Sturmnachkontrollkennzeichen (Ja/Nein)
  • Datum der letzten Kontrolle
  • Datum bzw. Monat/Jahr der nächsten Kontrolle

Da der Baumeigentümer (Kommune, Wohnungsbaugesellschaft, Parkverwaltung usw.) für die Verkehrssicherheit (wozu auch z. B. die Standsicherheit von Bäumen gehört) verantwortlich sind, sind Baumkataster notwendige Werkzeuge, um dieser Aufgabe nachkommen zu können.

Moderne Baumkataster nutzen oft Pocket PCs, mit denen die Bäume kontrolliert werden können. Neben dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht haben Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen im Siedlungsbereich notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen, auszuschreiben und zu dokumentieren.

Siehe auch Baumpflege, Kataster

Österreich [Bearbeiten]

Die ÖNORM L 1122:2011 (Richtlinien zur Baumkontrolle und Baumpflege) ist für die Baumkontrolle und Baumpflege von Einzelbäumen und waldähnlichen Beständen anzuwenden. Sie enthält Hinweise für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen. Diese ÖNORM gilt nicht für Waldflächen gemäß österreichischem Forstgesetz 1975. In Österreich ist die ÖNORM L 1122:2011 auch für die Führung des elektronischen Baumkatasters einschlägig anzuwenden. Die ÖNORM L 1122:2011 ersetzt die ÖNORM L 1122:2003. Weitere einschlägige und ergänzende Normen:

  • ÖNORM B 2241 Gartengestaltung und Landschaftsbau – Werkvertragsnorm
  • ÖNORM L 1050 Boden als Pflanzenstandort – Begriffe und Untersuchungsverfahren
  • ÖNORM L 1110 Pflanzen – Güteanforderungen, Sortierungsbestimmungen
  • ÖNORM L 1120 Gartengestaltung und Landschaftsbau – Pflegearbeiten
  • ÖNORM L 1125 Anforderungen an einen Baumkataster

Weblinks [Bearbeiten]