Ernennungsurkunde

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Die Ernennungsurkunde ist ein mitwirkungs- und empfangsbedürftiger Verwaltungsakt, der zur Begründung oder Änderung eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses wie z. B. der Sonderform des Beamtenverhältnisses dient.

Der Beamte bekommt bei einer Berufung in das Beamtenverhältnis, bei einer statusrechtlichen Veränderung, einer Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, einer Beförderung und bei einer Versetzung in den Ruhestand eine solche Urkunde von seinem Dienstherrn ausgehändigt.

In der Regel erfolgt diese Ernennung im kleineren oder größeren feierlichen Rahmen, was jedoch von der zu vergebenen Dienstbezeichnung oder anderen Umständen abhängt.

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