Befähigungsnachweis
Der Befähigungsnachweis ist der Nachweis, dass eine Person zu einer bestimmten Tätigkeit befähigt ist, also ein gewünschtes Ergebnis zu erbringen und ein unerwünschtes auszuschließen. Häufig sind die Befähigungsnachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden. Ein solcher Nachweis kann ein Sachkundenachweis sein, oder der Nachweis einer Berufsqualifikation (Berufsabschluss oder Zusatzqualifikation).
Beispiele [Bearbeiten]
Der bekannteste Befähigungsnachweis ist der Führerschein. Es gibt aber auch Führerscheine für andere Fahrzeuge (z. B. den „Staplerschein“) und für Maschinen (z. B. Bedienerscheine wie den „Motorsägenschein"). Auch der „Schweißerschein" ist ein Befähigungsnachweis, der verhindern soll, dass ein Schweißer bei sicherheitsrelevanten Schweißnähten unsachgemäße Fehler produziert, weshalb dieser Schein in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss.
Im Einzelhandel ist für den Verkauf bestimmter Warengruppen wie freiverkäufliche Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel und anderen Gefahrstoffen sowie im Zoofachhandel mit lebenden Tieren ein Sachkundenachweis vorgeschrieben.
In den akademischen Heilberufen wird der Befähigungsnachweis Approbation genannt und ist, wie z. B. bei Lehrern und Juristen, mit dem Staatsexamen verbunden.
Der „Hundeführerschein“ soll belegen, dass ein Hundehalter sein Tier im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet.
Weitere Sachkundenachweise sind:
- Befähigungsausweis (für Jachten)
- Sachkundenachweis (Hunde)
- Waffenschein
- Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe („§34a-Schein")
- Sachkundeprüfung für Finanzanlage-Vermittler nach Finanzanlagenvermittlungsverordnung – FinVermV[1]
Siehe auch [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung (PDF-Datei; 128 kB) Vom 2. Mai 2012. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2012