Beförderung (Rang)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mit der Beförderung wird einem Mitglied einer zivilen Organisation oder einem Angehörigen einer militärischen Streitkraft ein höherer Dienstgrad oder eine verantwortungsvollere Dienststellung übertragen.
[Bearbeiten] Allgemein
Formal klar geregelt sind Beförderungen vor allem beim Militär und im Beamtentum. Hier regeln Laufbahnverordnungen die Zeiten und Voraussetzungen, nach denen ein höherer Dienstgrad beziehungsweise eine höhere Amtsbezeichnung verliehen werden kann. Bei der Bundeswehr ist dies die Soldatenlaufbahnverordnung. Derzeit wird bei den deutschen Polizeien auch nach Standzeiten befördert, das heißt, dass man nicht mehr durch positive Beurteilung des Vorgesetzten befördert wird, sondern nach den abgeleisteten Dienstjahren. Grundsätzlich gilt, dass Beförderungen dem Leistungsgrundsatz unterliegen (Eignung, Leistung und Befähigung). Die Freiwilligen Feuerwehr macht Beförderungen entweder vom Dienstalter oder der Funktion abhängig.
Im privatwirtschaftlichem Berufsleben wird mit dem Begriff der Beförderung jede Art der Übertragung einer höheren Verantwortung innerhalb des selben Unternehmens assoziiert. So werden Mitarbeiter zum Beispiel zum Vorarbeiter oder Abteilungsleiter befördert.
Vereine, die eine militärähnliche Rangstruktur besitzen wie z. B. Schützenvereine oder Science-Fiction-Fanklubs, haben in der Regel ebenfalls eine interne Richtlinie, die die Beförderung von Mitgliedern durch die Rangstruktur regelt.
Das Gegenteil einer Beförderung ist eine Degradierung (bei Beamten und Richtern in Deutschland als „Versetzung in Amt mit geringerem Endgrundgehalt“ bezeichnet). Diese kann bei einem schweren disziplinaren Vergehen verhängt werden.
Eine andere Disziplinarmaßnahme/-strafe ist die Beförderungssperre, bei der man über eine bestimmte Zeit nicht befördert werden darf.

