Begegnungszone

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Signal (Verkehrszeichen) Begegnungszone

Eine Begegnungszone ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem Fussgänger Vortritt vor Fahrzeugen haben. In der Schweiz ist das Konzept in der Signalisationsverordnung geregelt,[1] während es in Deutschland bisher nur vereinzelte Versuche ohne rechtliche Verankerung gibt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Schweiz

[Bearbeiten] Geschichte

In den 1980er-Jahren wurden in der Schweiz nach niederländischem Vorbild sogenannte Wohnstrassen eingerichtet. Die Vorschriften waren rigider als bei der Begegnungszone. Die Strassentafel war gleich wie bei der Begegnungszone, jedoch ohne der Höchstgeschwindigkeit in der unteren rechten Ecke. 1995 wurde in Burgdorf ein Versuch einer vereinfachten Wohnstrasse unter dem Namen Flanierzone eingerichtet. Daraufhin wurden die Wohnstrassen in Begegnungszonen geändert, was für die Gemeinden grosse Vereinfachungen mit sich brachte.[2]

[Bearbeiten] Bestimmungen

Das Verkehrszeichen Begegnungszone kennzeichnet in der Schweiz seit dem 1. Januar 2002 Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken.

Die Anforderungen an die Umgestaltung sind relativ gering: Zwingend vorgeschrieben ist u.a., dass durch Tore oder torähnliche Situationen der Übergang in die Begegnungszone verdeutlicht wird. Darüber hinaus muss in der Begegnungszone konsequent auf die Anlage von Fussgängerstreifen (= Fussgängerüberweg oder Zebrastreifen) verzichtet werden. Kantone und Gemeinden haben bei der Anordnung von flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung grösstmögliche Freiheiten. Nach spätestens einem Jahr sind die realisierten Massnahmen von den Kantonen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zu wenig wirksame Massnahmen müssen nachgebessert werden.

Wohnstrassen mit zum Teil umfangreichen Umbaumassnahmen, vergleichbar mit den verkehrsberuhigten Bereichen in Deutschland (Z 325.1 StVO [3]), sind aus der Schweizerischen Signalisationsverordnung (SSV) gestrichen worden. Die Wohnstrassen konnten sich wegen der notwendigen Umbaumassnahmen (gesamte Fläche musste als Mischfläche gestaltet werden) nicht durchsetzen.

[Bearbeiten] Pilotversuch in Deutschland

Am 12. August 2008 wurde in Frankfurt am Main die erste Begegnungszone in Deutschland eingeweiht. Nach Schweizer Vorbild wurden im innenstadtnahen Nordend-Quartier zwei Wohnstrassen durch neuartige Bodenmarkierungen und kommunikationsfördernde Möblierungselemente umgestaltet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. SR 741.21 (Signalisationsverordnung) Art. 22b: „Begegnungszone“
  2. Geschichte Schweizer Begegnungszonen
  3. Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) StVO
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