Begegnungszone
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Seit dem 1. Januar 2002 gibt es die Begegnungszone im Strassenverkehrsrecht der Schweiz.
In der Signalisationsverordnung (SSV) heisst es dazu: Das Signal (= Verkehrszeichen) «Begegnungszone» kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.
Am 12. August 2008 wurde in Frankfurt am Main die erste Begegnungszone in Deutschland eingeweiht. Nach Schweizer Vorbild wurden im innenstadtnahen Nordend-Quartier zwei Wohnstraßen durch neuartige Bodenmarkierungen und kommunikationsfördernde Möblierungselemente umgestaltet.
Die Anforderungen an den Umgestaltung sind relativ gering: zwingend vorgeschrieben ist u.a., dass durch Tore oder torähnliche Situationen der Übergang in die Begegnungszone verdeutlicht wird. Darüber hinaus muss in der Begegnungszone konsequent auf die Anlage von Fussgängerstreifen (= Fussgängerüberweg oder Zebrastreifen) verzichtet werden. Erforderlich sein können flankierende bauliche Massnahmen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Kantone und Gemeinden haben bei der Anordnung von flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung grösstmögliche Freiheiten. Nach spätestens einem Jahr sind die realisierten Massnahmen von den Kantonen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zu wenig wirksame Massnahmen müssen nachgebessert werden.
Wohnstrassen mit zum Teil umfangreichen Umbaumassnahmen, vergleichbar mit den Verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325 / Z 326 StVO) in Deutschland, sind aus der Signalisationsverordnung (SSV) gestrichen worden. Die Wohnstrassen konnten sich wegen der hohen Anforderungen, auch durch die notwendigen Umbaumassnahmen (gesamte Fläche musste als Mischfläche gestaltet werden), nicht durchsetzen und wurden nur mässig eingesetzt. Sie waren auch auf Wohnstrassen beschränkt. Aus diesem Grund bietet sich das weniger komplexe Konzept der Begegnungszonen als Ersatz bzw. Ergänzung an.
[Bearbeiten] siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Schweizer Internetseite zur Begegnungszone: Hier sind auch viele Beispiele mit Bildern zu finden
- Deutsche Internetseite unter anderem mit Dokumentation des Frankfurter Projektes
- Broschüre des Schweizer Bundesamts für Strassen ASTRA als pdf-Datei (2,11 MB)
- Pressemitteilung zur Begegnungszone als pdf-Datei (123 kB)
- Fussverkehr Schweiz
- Verordnungstext als pdf-Datei (16 kB)
- Bericht über Begegnungszonen in Frankfurt am Main (PDF-Datei; 188 kB)
- Presseartikel über Begegnungszonen und Fussverkehr in Frankfurt am Main

