Begleitschutz

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Begleitschutz hat zum Ziel, gefährdete Personen in der Öffentlichkeit oder Waren und Gegenstände (insbesondere Wertgegenstände und Valoren) während eines Transportes zu schützen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausführende Organe

Begleitschutz wird je nach Einsatzgebiet durch zivile Sicherheitskräfte oder durch staatliche Organe, wie zum Beispiel durch das Bundeskriminalamt,[1] den einzelnen Landeskriminalämtern, durch die Bundespolizei oder die Bundeswehr durchgeführt. Im behördlichen Bereich ist die Zuständigkeitsfrage ausschlaggebend dafür, welche Behörde letztendlich für die Dienstdurchführung verantwortlich und zuständig ist.[2]

[Bearbeiten] Einsatzgebiete

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Personenschutz beim BKA - Abteilung „Sicherungsgruppe“ (SG)
  2. § 68 PolG - Örtliche Zuständigkeit
  3. Private Sicherheitsfirmen sollen Piraten abwehren, Focus, 17. August 2011)
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