Begleitschutz
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Begleitschutz hat zum Ziel, gefährdete Personen in der Öffentlichkeit oder Waren und Gegenstände (insbesondere Wertgegenstände und Valoren) während eines Transportes zu schützen.
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[Bearbeiten] Ausführende Organe
Begleitschutz wird je nach Einsatzgebiet durch zivile Sicherheitskräfte oder durch staatliche Organe, wie zum Beispiel durch das Bundeskriminalamt,[1] den einzelnen Landeskriminalämtern, durch die Bundespolizei oder die Bundeswehr durchgeführt. Im behördlichen Bereich ist die Zuständigkeitsfrage ausschlaggebend dafür, welche Behörde letztendlich für die Dienstdurchführung verantwortlich und zuständig ist.[2]
[Bearbeiten] Einsatzgebiete
- Personenschutz
- Werttransporte (auch verdeckte Werttransporte)
- Geldtransporte
- Kunsttransporte
- Handelsschiffe[3]