Begleitung

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Das Wort Begleitung drückt das „gemeinsam mit jemandem einen Weg gehen“ aus (auch im übertragenen Sinn) und kann in verschiedenen Zusammenhängen verwendet werden:

  • In der Musik besteht die Begleitung aus zusätzlichen Stimmen, die eine Melodie stützen, siehe: Begleitung (Musik).
  • In der Psychotherapie und religiösen Seelsorge ist es eine Betreuung in und nach schwierigen Situationen, z. B. Sterbebegleitung.
  • In Begleitagenturen wird unter dem Begriff Begleitservice die Vermittlung von Callgirls verstanden. Hierbei geht es um die Begleitung im Urlaub, zu Veranstaltungen etc. (Begleitservice im engeren Sinne; es gibt auch Männervermittlungen) oder um eine sexuelle Dienstleistung (Begleitagentur).
  • Im Sicherheitsbereich wird unter dem Begleiter der Bodyguard bzw. Personenschützer verstanden
  • Im Straßenverkehr ist es die Begleitung von anderen Personen an einen Bestimmungsort (Begleitverkehr)
  • Im Militär wird im unter Begleitung der Schutz von beweglichen schützenswerten Objekten verstanden, siehe Geleitschutz (Militär)
  • Im älteren Recht ist das Geleit der Schutz, welche Inhaber der Landeshoheit durchziehenden landesfremden Personen – eher formal als handfest – gewähren. Das Geleit ist ursprünglich ein Regal
  • Etwas unsichere Personen, erst recht Kranke begleitet man; eventuell um eher stigmatisierende Begriffe zu vermeiden oder im Sinn einer Assistenz


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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