Beitrittsgebiet
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Beitrittsgebiet bezeichnet nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik beigetreten sind.
[Bearbeiten] Begriff
Die Gleichsetzung des Beitrittsgebiets mit den sogenannten neuen Bundesländern ist ungenau, da der Status Ost-Berlins als Teil der DDR umstritten war und das Grundgesetz erst durch den Einigungsvertrag im gesamten Land Berlin in volle Geltung gesetzt wurde.
[Bearbeiten] Geographischer Umfang
Zum Beitrittsgebiet gehören neben den heutigen fünf Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie Ost-Berlin zusätzlich noch die Gemeinde Amt Neuhaus, die seit dem 1. Oktober 1993 ein Teil Niedersachsens ist, und West-Staaken, das mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 aus dem Kreis Nauen nach Berlin-Spandau umgegliedert wurde.

