Beleihungsunterlagen

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Beleihungsunterlagen sind im Kreditwesen alle für die formelle Wertermittlung bei Kreditsicherheiten erforderlichen Dokumente, die letztlich der Festsetzung des Beleihungswerts dienen (Schweiz: Belehnungsunterlagen).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Immobilienbeleihung

Oft wird der Begriff Beleihungsunterlagen auf die Immobilienbeleihung eingeengt, obwohl er auf alle Arten von Kreditsicherheiten anzuwenden ist.

[Bearbeiten] Allgemeine Unterlagen

Bei allen Immobilienfinanzierungen sind ein unbeglaubigter Grundbuchauszug, die Abzeichnung der Flurkarte (mit dem eingezeichneten Gebäude), ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Kataster) und der notarielle Kaufvertrag erforderlich.

[Bearbeiten] Baugrundstücke

Neben obigen Unterlagen sind zusätzlich erforderlich: Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten, Bestätigung, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, und die Bestätigung, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht durch die Kommune nach § 24 Baugesetzbuch nicht ausgeübt wird.

[Bearbeiten] bestehende Immobilien

Neben obigen Unterlagen sind zusätzlich erforderlich: Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Gebäude- bzw. Feuerversicherung und Miet-/Pachtverträge.

[Bearbeiten] Neubauten

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Dokumenten sind erforderlich: Bauschein mit den genehmigten Bauzeichnungen, Berechnung der Wohn-/Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Aufstellung der Baukosten einschließlich der Baunebenkosten.

[Bearbeiten] Sicherungsabtretung

Einreichung der Nachweise über abzutretende Forderungen (etwa Rechnungskopien bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; siehe Sicherungsabtretung). Bei Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen ist das Original der Lebensversicherungspolice zu übergeben, bei Lohn- und Gehaltsabtretungen der Einkommensnachweis. Sind Forderungen besichert, hat die Bank einen Anspruch auf Herausgabe von Dokumenten zu diesen (akzessorischen) Sicherheiten (§ 401 Abs. 1 BGB). Generell ist die Übergabe der blanko vom Zedenten unterschriebenen Abtretungsanzeigen erforderlich. Bei Abtretung von Sparguthaben ist die Übergabe des Sparbuchs notwendig.

[Bearbeiten] Sicherungsübereignung

Bei der Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen ist der Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original an die Bank nebst Kaufrechnung und Nachweis über eine Teilkaskoversicherung zu übergeben. Die Sicherungsübereignung von Sachgesamtheiten (Warenlagern) erfordert eine Wertermittlung der Mindestbestände des Lagers aufgrund der nachgewiesenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

[Bearbeiten] Verpfändungen

Wertpapiere: Übergabe der Inhaberpapiere an die Bank oder Depotauszug bei Verpfändung von Wertpapieren bei einem anderen Kreditinstitut. Sparguthaben: Übergabe der Sparbücher.

[Bearbeiten] Allgemeine Unterlagen

Nicht beleihungsbedingte Unterlagen sind Einkommensnachweise, Einkommensteuerbescheide, Jahresabschlüsse.

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