Benutzer:Hopfenbart

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Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte.

Oberhäupter kommunaler Verwaltungen größerer Städte in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dreieck mit dem Bund an der Spitze, darunter in Schichten die Bundesländer, optional Regierungsbezirke, (Land-)Kreise, optional Gemeindeverbände und Gemeinden. Die strikte Schichtung wird durchbrochen durch Stadtstaaten und Kreisfreie Städte, die Aufgaben mehrerer Schichten wahrnehmen.BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Staatsstruktur Deutschlands

Diese Bezeichnungen der Stadtoberhäupter und Einzelheiten zu ihrer Wahl sind je nach Bundesland unterschiedlich in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“ oder „Oberbürgermeisterin“ wird in vielen Großstädten, kreisfreien Städten, Stadtkreisen, Großen Kreisstädten, großen selbständigen Städten, Mittelstädten und großen kreisangehörigen Städten verwendet. Neben dem Oberbürgermeister gibt es in der Regel einen oder mehrere untergeordnete Bürgermeister sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten.

Amtsbezeichnung nach Bundesländern
Bundesland Kriterien für die Amtsbezeichnung
Baden-Württemberg Baden-Württemberg In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.[1]
Bayern Bayern In kreisfreien Gemeinden und in Großen Kreisstädten führt er die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.[2]
Berlin Berlin Keine Verwendung der Bezeichnung Oberbürgermeister. Der Leiter der Stadtregierung trägt den Titel Regierender Bürgermeister.
Brandenburg Brandenburg In kreisfreien Städten führt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.[3]
Bremen Bremen In Bremen trägt der Bügermeister der Stadt Bremerhaven den Titel Oberbürgermeister.[4] Der Leiter der Stadtregierung der Stadt Bremen heißt Bürgermeister und Präsident des Senats.
Hessen Hessen In Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Diese Amtsbezeichnungen gilt weiter, solange die Zahl von 45 000 Einwohnern nicht unterschritten wird.

Auch bei einem Unterschreiten dieser Einwohnerzahl führt der Oberbürgermeister seine Amtsbezeichnungen für die Dauer seiner Amtszeit weiter, im Falle seiner erneuten Berufung in dasselbe Amt vor oder unmittelbar nach Ablauf der Amtszeit auch für die Dauer der weiteren Amtszeiten.[5]

Hamburg Hamburg Der Titel Oberbürgermeister wird in Hamburg nicht verwendet. Der Bürgermeister der Stadt Hamburg trägt die Bezeichnung „Erster Bürgermeister
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten führt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister, sofern die Hauptsatzung nicht die Bezeichnung Bürgermeister vorsieht.[6]. Außnahme hierbei ist bspw. die Hansestadt Wismar.
Niedersachsen Niedersachsen


Durch den Einfluss der Britischen Besatzungsmacht wurde in den Jahren nach 1945 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine „zweigleisige Stadtspitze“ eingerichtet. Der ehrenamtliche Oberbürgermeister war Vorsitzender des Stadtrates und Repräsentant der Stadt. Daneben ernannte der Rat einen Wahlbeamten für eine bestimmte Amtszeit zum Oberstadtdirektor, der hauptamtlicher Leiter der Verwaltung war. In Schleswig-Holstein wurde das Amt des Oberstadtdirektors bereits 1950 wieder abgeschafft, in Niedersachsen 1996 und in Nordrhein-Westfalen 1999.

Oberhäupter kommunaler Verwaltungen größerer Städte in Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • In Belgien hat jede Gemeinde nur einen Bürgermeister.
  • In Dänemark gibt es nur einen Overborgmester, nämlich den der Hauptstadt Kopenhagen.
  • In Finnland erhält der Bürgermeister (Kaupunginjohtaja) der Hauptstadt Helsinki vom Präsidenten der Republik Finnland üblicherweise den Titel Ylipormestari.
  • In Großbritannien gibt es den Titel des Lord Mayor, der Titelinhaber nimmt jedoch meist nur zeremonielle Funktionen wahr. Ein bekanntes Beispiel ist der Lord Mayor of London. Die politischen Aufgaben werden in der Regel einem direkt gewählten Mayor – in London dem Mayor of London – übertragen. Aktuell gibt es in einigen britischen Städten einen Lord Mayor: In England in Birmingham, Bradford, Bristol, Canterbury, Chester, Coventry, Exeter, Kingston upon Hull, Leeds, Leicester, Liverpool, in der City of London, Manchester, Newcastle upon Tyne, Norwich, Nottingham, Oxford, Plymouth, Portsmouth, Sheffield, Stoke-on-Trent, in der City of Westminster und York, in Wales in Cardiff und Swansea sowie in Belfast in Nordirland. In Schottland gibt es in Aberdeen, Dundee, Edinburgh und Glasgow einen Lord Provost.
  • In Irland gibt es in Cork und Dublin[7] einen Lord Mayor.
  • In den Niederlanden hat jede Gemeinde nur einen Bürgermeister.
  • In Österreich hat jede Gemeinde nur einen Bürgermeister. Sogenannte Statutarstädte haben besondere Rechte inne, weshalb Statutarstädte selbst entscheiden dürfen, ob der Bürgermeister – wie sonst üblich – durch das Stadtparlament oder direkt durch die Bevölkerung gewählt wird. Für Wien, das Stadt und Bundesland zugleich ist, gilt diese Regel nicht, da der Bürgermeister hier primär Landeshauptmann ist.
  • In Polen heißt das Oberhaupt von kreisfreien Großstädten und von ausgewählten Städten Prezydent miasta. Die Bezeichnung „Stadtpräsident“ entspricht in etwa der eines Oberbürgermeisters.
  • In Schweden gibt es den Ausdruck Överborgmästare; wie Borgmästare; er findet aber nur bei Übersetzungen ausländischer kommunaler Amtsbezeichnungen Verwendung. Die Volksvertretungen in den schwedischen Kommunen wählen einen Gemeindevorstand (Kommunstyrelse) von üblicherweise 9 bis 15 Personen. Dieser wird von einem Vorsitzenden geleitet, der damit auch eine Art oberster Vertreter der Stadt ist. Dieser Vorsitzende und teilweise auch andere Mitglieder des Gemeindevorstands haben oft auch den Posten eines Gemeinderats (Kommunalråd) inne. Hierbei handelt es sich um politische Amtsträger, die für diese Arbeit bei der Gemeinde in Teilzeit oder Vollzeit angestellt sind. In manchen Kommunen sind ihnen auch konkrete Themenbereiche unterstellt, wobei dem Vorsitzenden häufig der Bereich Finanzen zufällt. Oft benennt auch die Opposition mindestens einen Kommunalråd, der dann jedoch ohne einen Zuständigkeitsbereich ist. In Stockholm wird ein leicht abweichendes System verwendet. Dort gibt das Amt des Borgarråd, dem jeweils ein bestimmter Fachbereich (Rotel) unterstellt ist. Die Oppositionsparteien benennen jeweils einen Oppositionsborgarråd ohne Fachbereich. Vorsitzender der Stadtregierung und damit oberster Vertreter der Stadt ist üblicherweise der für den Bereich Finanzen zuständige Finansborgarråd. Die Gliederung zwischen Bezirksbürgermeister und Oberbürgermeister gibt es in Schweden nicht; schwedische Großstädte haben keine direkt gewählten Stadtbezirksverordneten, nur Bezirksausschüsse.
  • In der Schweiz ist in einigen Städten der Deutschschweiz, z. B. in Winterthur und Zürich Stadtpräsident die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt. Diese Bezeichnung entspricht in etwa der eines Oberbürgermeisters, wobei jedoch die Stadtpräsidenten immer Primus inter Pares und den anderen Mitgliedern der Stadtexekutive gleichgestellt sind.
  • In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.
  • In Ungarn heißt der Bürgermeister der Hauptstadt Budapest Főpolgármester.

Oberhäupter kommunaler Verwaltungen größerer Städte weltweit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg. dejure.org. Abgerufen am 31. Mai 2015.
  2. Gemeindeordnung des Landes Bayern Art. 34. gesetze-bayern.de. Abgerufen am 31. Mai 2015.
  3. Gemeindeordnung des Landes Brandenburg §53. Rechtsseite des Landes Brandenburg. Abgerufen am 31. Mai 2015.
  4. Stadtverfassung der Stadt Bremerhaven §38. Beck Verlag. Abgerufen am 1. Juni 2015.
  5. Gemeindeordnung des Landes Hessen §45. hessenrecht.de. Abgerufen am 1. Juni 2015.
  6. Gemeindeordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern §38. landesrecht-mv.de. Abgerufen am 1. Juni 2015.
  7. Lord Mayor of Dublin


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