Benutzer:Pjacobi/Schriftarten in Bildern

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Bei Schriftarten ist die Weiterverbreitung im Wiener Abkommen über den Schutz typographischer Schriftzeichen von 1973 geregelt.

Grundsätzlich fallen natürlich auch Schriftarten und einzelne Schriftzeichen unter das Urheberrecht und sind deshalb in der Wikipedia nur unter einer mit der GFDL kompatiblen Lizenz zu veröffentlichen.

Die Wikipedia wird meist mit Rastergrafiken verbessert. Schon aufgrund ihres Prinzips enthält jede Rastergrafik die Schriftarten, die bei ihrer Erstellung verwendet wurden. Genauso, wie auch Ausdrucke die Schrift enthalten. Eine Schriftlizenz kann gemäss des Wiener Abkommens derartige Einsatzzwecke nicht reglementieren:

Artikel 8 Schutzinhalt
(1) Der Schutz typographischer Schriftzeichen gewährt dem Inhaber das Recht zu verbieten:
i) ohne seine Zustimmung identische oder nur geringfügig abweichende Schriftzeichen herzustellen, die dazu bestimmt sind, als Mittel zum Setzen von Texten durch graphische Techniken aller Art zu dienen, gleichgültig, welches technische Mittel oder Material verwendet wird.
(Wiener Abkommen über den Schutz typographischer Schriftzeichen, 1973) [1]

Wenn eine Schrift in einer Rastergrafik zur Beschriftung verwendet wird, so erfüllt das Artikel 8.1.i deshalb nicht.

In Vektorform vorliegende Schriften und eingebettete Schriften fallen unter das normale Urheberrecht. Das heisst, der Urheber muss dafür eine mit der GFDL-konforme Lizenz vorsehen. Vektorgrafiken sollten daher im Zweifel nur auf Schriften verweisen und diese nicht einbetten.

Separate Postscript- und TrueType-Schriften fallen dagegen unter den gesetzlich definierten Begriff eines Computerprogramms und sind demzufolge rechtlich (noch) stärker geschützt als herkömmliche Werke.

Lieber Peter, nach dem Schriftzeichengesetz, das einen mit dem Gebrauchsmusterschutzgesetz praktisch identischen Schutz gewährt, erlischt das Urheberrecht auf das Design spätestens nach 20 Jahren. Es gibt allerdings ein Urteil des Landgerichts Köln gegen die Firma Brendel, nach dem die Digitalisierung einer Schrift als urheberrechtsfähiges Computerprogramm anzusehen ist. Der Verwendung von Rastergrafiken einer Schrift, deren Design nicht mehr geschützt ist, steht definitiv nichts im Wege, auch wenn sie mit einer neuen Computerschrift erstellt ist. So jedenfalls ist die Rechtslage in Deutschland. Meines Erachtens sollte sich dieses Wissen in der Wikipedia-Gemeinde breit machen. Als Neuling weiß ich noch nicht so recht, wie ich das an die große Glocke hängen kann. Ich würde nur zu gerne etliche Schriftbeispiele einbauen. --Jirret 11:09, 19. Jan 2005 (CET)