Benutzer Diskussion:Buster Baxter

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Look behind you, a Three-Headed Monkey!!!


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] SIPA Middle East Institute

Hallo Buster Baxter, ich habe die von Dir angelegte Weiterleitung zur LD gestellt, da sich nach meinem Dafürhalten kein Sinn aus ihr ergibt. Gruß --Markus.Michalczyk 01:44, 6. Nov. 2009 (CET)

[Bearbeiten] HP

Kannst Du mir den Schritt http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Homöopathie&diff=prev&oldid=81149382 erklären? --Kiu77 23:55, 9. Nov. 2010 (CET)

Ich denke schon. Der Review ist abgeschlossen und wird auf der Diskussionsseite archiviert. Übliches Vorgehen, soweit mir bekannt ist.--Buster Baxter 00:00, 10. Nov. 2010 (CET)
Aha. Stand nicht dran. War nicht selbsterklärend und irgendwie ist Wikipedia für mich immer wieder überraschend. Ich dachte auf die Disk soll nur die Diskussion zum Artikel.--Kiu77 00:11, 10. Nov. 2010 (CET)
Nö. Sowas auch. Irgendwo muss sowas ja auch abbleiben. Aber du hättest denjenigen, der das dort gepostet hat ja auch mal fragen können, statt es gleich zu löschen.--Buster Baxter 00:13, 10. Nov. 2010 (CET)

Hallo, nachdem die letzte Kandidatur von Homöopathie ja in die Hose gegangen ist, hat sich Einiges am Artikel getan. Ich hab ihn heute nochmal zur Kandidatur angemeldet.--Gloecknerd disk WP:RM 19:28, 8. Dez. 2010 (CET)

Gut so!--Buster Baxter 01:14, 11. Dez. 2010 (CET)

[Bearbeiten] Beschneidung

Danke für deinen gestrigen Wiederaufbau; bitte achte auch auf diesen Beitrag! --91.52.187.207 13:01, 10. Nov. 2010 (CET)

Und was sagt mir das?--Buster Baxter 17:10, 10. Nov. 2010 (CET)
War nur eine Vision :-(( - alte Verhaltensweisen ändern sich nicht so schnell. TrueBlue ist der Einzige, der seine eigene Sicht teilt und setzt diese trotzdem auf Biegen und Brechen durch (und Juliana hat das damals nicht inhaltlich geprüft, sodnern wollte nur die Diskussion von der Backe haben)! Die Löschdisku war eindeutig für 'behalten' im vorhandenen Zustand, TrueBlues Antrag auf BKL wurde einhellig abgeschmettert. Was er daraus gemacht hat, seht ihr :-( --91.52.185.150 20:55, 10. Nov. 2010 (CET)

[Bearbeiten] Labioplastik

Hallo Buster,

gestern hab ich's leider nicht mehr geschafft, ich bin gerade etwas im Klausurenstress. Also, nochmal zu meiner KALP-Kritik:

  • Die Unterschiede zu afrikanischen Beschneidungsriten sind natürlich nach wie vor ein wichtiger Punkt im Artikel, der muss auch unbedingt mit rein. Grundsätzlich geht der Abschnitt auch in die richtige Richtung, nur wirkt er sehr stückhaft, etwa weil er viele kurze Absätze hat, Blockzitate verwendet und viele sehr unterschiedliche Punkte auf knappen Raum anspricht. Ich finde es darüber hinaus auch problematisch, Turkof hier (zunächst) unwidersprochen das einleitende Zitat zu überlassen. Nicht überall in Afrika werden Klitoris und Vagina mit einbezogen (wie der Artikel ja einige Sätze drauf schreibt), aber durch das Zitat kommt das so rüber, als sei das sowohl zahlenmäßig als auch regionenbezogen die Regel. Genau so etwas – eine These/Anthithese ohne Synthese – trägt zur Holprigkeit bei. Zudem lässt sich der Artikel selbst in die Debatte Beschneidung-Labioplastik hineinziehen, indem er nicht einfach die Debatte darstellt, sondern selbst Stellung bezieht ("die Grenzen sind weniger klar"; "dabei spielen Vorurteile und Stereotypen gegenüber der vermeintlich „primitiven“ Kultur eine Rolle"). Da kommt man schwer wieder raus, weil man sich dann zwangsläufig einen Standpunkt zu eigen macht und sich gegen andere Standpunkte "wehren muss". An vielen Stellen fehlt es dem Artikel an Standpunktzuweisungen (das hat TrueBlue zutreffend, aber sehr unfreundlich festgestellt) und dem Bewusstsein, dass es in dieser Debatte keine "Wahrheit" gibt (so soll nicht "der Unterschied" ausgearbeitet werden, sondern "ein Katalog von Unterscheidungskriterien". Dabei sollte man natürlich auch im Hintergrund behalten, dass Differenzierung immer der Diskriminierung dient, dieser Unterscheidungskatalog soll also dazu dienen, die "gute" Labioplastik in legitimer Weise von der "bösen" afrikanischen Mädchen- und Frauenbeschneidung zu trennen (das muss allerdings nicht in den Artikel, ist nur meine Privatmeinung, die ich hier zum Verständnis doziert hab). Die rechtliche Dimension gehört meines Erachtens in den Folgeabschnitt. Insgesamt finde ich den Abschnitt allerdings den besten der Debatten-Abschnitte, auch wenn er nicht als solcher ausgewiesen wird.
  • Wie der Artikel ja selbst sagt – Labioplastik ist in vielen Fällen Schönheitsoperation, und die ist umstritten. Da wäre mir dann aber wichtig, die spezifische Kritik hervorzukehren. Eine „Medikalisierung von Sex“ ist jede ästhetische Optimierung des Körpers, interessanter ist vielleicht eher der Umstand, dass mit der Vulva auch der letzte Rückzugsort von körperlichen Konformitätsansprüchen erreicht wurde. Dass sich Parallelen zur afrikanischen Beschneidung ergeben, ist zwar auch spezifisch, gehört aber eher in den entsprechenden Abschnitt. Die moralisch-ethischen und rechtlichen Probleme stellen sich auch bei anderen ästhetisch motivierten Eingriffen wie Piercings, Brust-OPs etc. und nicht spezifisch bei Labioplastik, auch wenn die Empörung hier halt recht groß ist. Ich würde das darum wie gesagt nach Schönheitsoperation auslagern, das würde viel Druck vom Artikel nehmen.
  • Nicht, dass ich der Schamhaargeschichte nicht ihren Anteil an dem Trend glaube, aber trotzdem sollte der besser belegt sein und vor allem gesagt werden, wer das sagt. So einfach isses nämlich nicht, Schamhaarrasuren gibt es wahrscheinlich seit es Faustkeile gibt. Problematisch in dem Zusammenhang ist eher die gestiegene Akzeptanz von Pornografie, weil sie für Sichtbarkeit sorgt. Sollte deshalb m.E. auch in diesen Abschnitt.
  • Zu den Quellen: Ich komme selbst aus dem sozialwissenschaftlichen Betrieb, drum sind meine Ansprüche da vielleicht elitär. Ich sehe unter den Einzelnachweisen sehr viele Zeitungsartikel bzw -onlinemeldungen, in denen die jeweiligen Personen ihren Standpunkt darlegen. Das sind zwar prinzipiell gute Quellen dafür dass jemand etwas gesagt hat, warum er das sagt erschließt sich aus ihnen oft nicht (zumindest nicht wissenschaftlich). Mir wäre lieber gewesen, die entsprechenden Aussagen (+ Argumentation) wären aus wissenschaftlichen Werken entnommen worden. Dann wäre es vielleicht auch leichter gefallen, die Debatte darzustellen. Im Moment ist das, wie oben bereits gesagt, noch etwas holprig. Außerdem würden wissenschaftliche Quellen einer doch recht heiklen Thematik wie dieser sicher besser gerecht. Es ist schön, wenn jeder darauf zugreifen kann, aber das darf nicht das wichtigste Kriterium für Einzelnachweise sein. Überreferenzierung ([6][94][95][96]) stört auch an einigen Stellen.

Soviel erstmal, und entschuldige bitte, dass ich nur dich als Hauptautoren angesprochen habe, das war mir nicht ganz klar. Was ich noch hinzufügen möchte: Beim zweiten Durchlesen ist mir der Artikel viel positiver aufgefallen als beim ersten, obwohl ich da sicher akribischer war. Das spricht zumindest für den Inhalt, auch wenn man den Ersteindruck vielleicht noch verbessern sollte :) Beste Grüße, Alt 23:27, 10. Feb. 2011 (CET)

Ich werde dir auf der Artikeldiskussion antworten.--Buster Baxter 22:37, 18. Feb. 2011 (CET)

[Bearbeiten] FYI

Das könnte dich interessieren. Grüße --Hic et nunc disk WP:RM 19:29, 26. Jul. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] John William Lloyd

Der Artikel ist noch stark ausbaufähig. Siehe bitte dazu die Diskussion hier. Beste Grüße, --F2hg.amsterdam 15:22, 14. Aug. 2011 (CEST)

In der Tat. Das sollte auch nur der Anfang und kein Endergebniss sein.--Buster Baxter 16:50, 16. Aug. 2011 (CEST)
Ein Anfang ist dann gemacht, leider seit zwei Monaten kein weiterer Ausbau des Artikels. Schade. --F2hg.amsterdam 12:03, 16. Okt. 2011 (CEST)
Das ich einen Anfang mache, heißt ja nicht, dass ich allein für den Ausbau verantwortlich bin. Mehr hab ich ehrlich gesagt nicht beizutragen. Fände ich auch gut, wenn noch mehr käme.--Buster Baxter 01:38, 18. Okt. 2011 (CEST)
Was mir aufgefallen ist: Als Vertreter des individualistischen Anarchismus kann J.W. Lloyds politische Position kaum dem Minarchismus zugerechnet werden. Sehr zweifelhaft. Nähere Auslegung wäre notwendig. --F2hg.amsterdam 06:45, 21. Okt. 2011 (CEST)
Tja, da ist was dran.--Buster Baxter 10:31, 21. Okt. 2011 (CEST)

[Bearbeiten] FGM

Hi Buster Baxter, entschuldige, dass ich soeben deine Änderungen seit TrueBlues letztem Edit komplett zurückgesetzt habe. Normalerweise vertraue ich deiner Mitarbeit an diesem Artikel, aber es gab auch schon Edits von dir, mit denen ich oder andere nicht einverstanden waren (was völlig normal ist - gabs ja bei mir auch schon). Daher: Bitte verwende zukünftig (nicht nur, aber insbesondere) bei umfangreichen Änderungen in umstrittenen Artikeln unbedingt die Zusammenfassungszeile für knappe Infos darüber, was du da gerade machst; das erleichtert anderen Benutzern, die Änderungen zu verfolgen und zu bewerten. Siehe dazu genauer Hilfe:Zusammenfassung und Quellen#Sinn und Zweck der Zusammenfassung. Bitte nicht missverstehen: Dies bedeutet keine inhaltliche Wertung deiner Mitarbeit, auch nicht der letzten Edits. Danke und Gruß --Rax post 00:41, 25. Okt. 2011 (CEST)

Also für die Zunkunft: ok. Aber was erwartest du denn mit den bestehenden Edits? Wenn dich das schon länger stört, warum hast du dann nicht eher was gesagt?--Buster Baxter 00:46, 25. Okt. 2011 (CEST)
PS: deine Kritik nehme ich an. Jdeoch: einen total revert, der nicht inhaltlich gerechtfertigt ist, sondern nur aufgrund mangelnder Zusammenfassung, finde ich überzogen.--Buster Baxter 00:48, 25. Okt. 2011 (CEST)
Jo, mag sein, dass das überzogen war, du hast dich ja auch nicht weiter drum geschert ;) Aber ich finde es gut, wenn du es zukünftig anders machst: Nochmal, ich schätze deine Fachkenntnis sehr hoch ein, aber auch wenn du dich gut auskennst, musst du erklären, was du machst (also nicht nur du natürlich, sondern jeder). Nochmals Danke - Rax post 01:09, 25. Okt. 2011 (CEST)
Ok. Ich werde dann in Zukunft drauf achten, meine Faulheit zu überwinden.--Buster Baxter 02:31, 25. Okt. 2011 (CEST)

Hallo Buster Baxter, bei der Refibulation nach deutschem Strafrecht ist die Strafbarkeit nicht umstritten (de lege lata) - lediglich in der von Dir genannten medizinischen Dissertation wird es auf Seite 204 die Ansicht der Gutachter/Referenten der Bundesärztekammer, dass eine Refibulation selbst bei dem entsprechenden Wunsch erwachsener Frauen abzulehen/verboten sei, als Wertungswiderspruch zur Zulässigkeit von Operationen (auch an den Labien) ohne medizinische Indikation gesehen (die allerdings rechtlich auch nicht so unproblematisch ist, wie Fana Asefaw offenbar voraussetzt). Insofern kannst Du die Humanmedizinische Arbeit ja bei dem Abschnitt zur Relativierung/zur kulturrelativistischen Sicht zitieren oder eine Bemerkung zur rechtspolitischen Kritik (de lege ferrenda oder als Kritik an der Rechtswissenschaft) einflechten.

Und für rechtliche Fragen sollte man (vorzugsweise) Rechtswissenschaftler oder andere rechtswissenschaftlich anerkannte Quellen nennen (soweit vorhanden).

Im Übrigen wäre es für die Nachvollziehbarkeit von Zitaten sinnvoll, wenn auch Seitenangaben aufgeführt würden - bei einem Aufsatz mit 5 Seiten mag die Zitierung ohne konkrete Seitenangabe noch vertretbar (wenn auch nicht vertrauenserweckend) sein - aber bei einer Monographie von über 200 Seiten ist es Unsinn und verhindert die Nachvollziehbarkeit (zumindest innerhalb angemessener Zeit).

Wenn nun auch noch in Deutschland angebliche Strafbarkeitslücken herbeigeredet werden, befürchte ich, dass doch noch eine Strafrechtsverschärfung in Form eines Spezialgesetzes gegen Genitalverstümmelung (wie in der Schweiz am 30. September verabschiedet) durch das deutsche Parlament kommt - und dies im Endeffekt eher zu einer leichteren Abschiebung minderjähriger Opfer samt der Täter (Eltern) führen könnte.

Bei Gelegenheit kann ich vielleicht auch noch mal die diversen Gesetzgebungsaktivitäten in Deutschland und in der Schweiz einflechten - inklusive der Heraufsetzung der Verjährungsfrist in Deutschland für schwerere oder gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener - im geänderten § 78b StGB - ausdrücklich im Hinblick auf Genitalverstümmelung verabschiedet - alle Materialien wie Gesetzesentwürfe mit Begründung müssten im DIP zum Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) verfügbar sein, siehe zum Beispiel:

„Mit einer im parlamentarischen Verfahren noch hinzugekommenen Änderung des § 78 b StGB setzen wir zudem ein deutliches Zeichen gegen die Genitalverstümmelung bei Kindern und Jugendlichen. Bei diesen Taten beginnt die Verjährungsfrist jetzt erst mit der Volljährigkeit der Opfer zu laufen. Diese Regelung soll nicht nur eine umfassendere Verfolgung dieser Taten ermöglichen, sondern auch abschreckende Wirkung entfalten.“

Alfred Hartenbach: Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 230. Sitzung, Plenarprotokoll 16/230, Berlin, 2. Juli 2009 S. 25812

Eine friedvolle Nacht, Martin = --pistazienfresser 02:44, 25. Okt. 2011 (CEST)

Ich habe gesehen, dass Du die entsprechende Passage bzw. deren Aussage geändert hast - mindestens eine aussagekräftigere Quelle werde ich wohl bei Gelegenheit (wieder) hinzufügen.
Zu Deinem Wunsch nach 'eindeutiger Rechtsprechung':
Wikipedia-Artikel zum Recht sollte man vorzugsweise nicht (allein) mit Belegen aus der Rechtsprechung schreiben und diese selbst auslegen, sondern wie auch bei anderen Gebieten (vorzugsweise) auf Belege aus der entsprechenden Wissenschaft, der Rechtswissenschaft, zurückgreifen. Auch wüsste ich nicht, das es bislang schon in Deutschland zu Strafverfahren und Verurteilungen gekommen sei, wie beispielsweise in der Schweiz. Dies mag auch für eine ausdrückliche (schäfere?) Regelung im Gesetz von den verschiedenen Begründungen zu Gesetzesänderungen bzw. Entwürfen angeführt werden, da erinnere ich mich nicht mehr genau.
Wegen der Einwilligungssperre in § 228 für Taten, die „gegen die guten Sitten“ verstoßen, dürfte unter Zugrundelegung der Ansicht des Bundesgerichtshofes, dass Genitalverstümmelung gegen die Menschenwürde in Sinne von Art. 1 GG verstoße, und der anerkannten Rechtsfigur der mittelbare Drittwirkung der Grundrechte kaum eine andere Rechtsmeinung denkbar sein, als die die ich bereits in der rechtswissenschaftlichen Literatur gefunden und zitiert hatte. Wenn dann gibt es höchstens für rechtspolitische Erwägungen Ansichten (de lege ferrenda) - so etwas wie die Beratungslösung bei dem Schwangerschaftsabbruch meiner Erinnerung nach. Diese wurde aber scharf kritisiert.
Für die Entscheidung erwachsener Frauen ohne Zwang würde ich persönlich zwar auch eine andere Ansicht für vertretbar halten (persönlich müsste ich zumindest überlegen) und vielleicht auch argumentieren können, dass der Fall vor dem BGH eben auch die Gefahr der Genitalverstümmelung an einem minderjähriges Mädchen betraf, aber das wäre meiner Meinung nach schon persönliche Theoriefindung/Meinungsdarstellung.
Allerdings könnte ich mir denken, den Artikel zur Einwilligung bzw. zu Einwilligung (Deutschland) zu bearbeiten oder neu zu schreiben.
Auch wäre es meiner Ansicht nach sinnvoller zu schreiben, warum und wie die Autoren in der rechtswissenschaftlichen Literatur zu ihren Schlüssen kommen und wie der BGH seine Ansicht begründet (und worauf sie - zumindest im Urteil bezogen ist). Auch die verschiedenen (aber in Bezug auf das geltende Recht wohl übereinstimmenden) Ansichten aus der deutschen Gesetzgebung (die Begründungen für Gesetze bzw. Gesetzentwürfe) sowie die (wohl auch rechtswissenschaftlich zumindest abgeklärte) Ansicht der Bundesärztekammer aus ihrer Empfehlung könnte man zitieren.
Zum Schweizer Recht müsste man wenn dann wohl zunächst das derzeit noch geltende Recht vorstellen - das entsprechende Gutachten von zwei schweizerischen Rechtswissenschaftlern ist bereits irgendwo für irgendwas zitiert bzw. verlinkt. Soweit ich mich erinnern kann, differenzieren diese gerade zwischen verschiedenen Formen usw. der Genitalverstümmelung, was ich auch für einen Vorteil einer Lösung über bereits bestehende Normen (und insbesondere für einen Vorteil gegenüber einem nahezu uferlosen Strafrahmen - nach oben wie nach unten - wie in der neuen Schweizer Regelung) halte.
Da aber im Moment sogar auf der Diskussionsseite in einem Kasten eine einseitige und wohl auch nicht haltbare Wertung der bisherigen Ereignisse in Wikipedia ohne Zuordnung zu dem Vertreter dieser Meinung (insbesondere ohne Unterschrift) steht, so ist es mir auch nicht ganz klar, warum ich mir solche Mühe machen sollte. Im Moment muss ich wohl wenn damit rechnen, das entsprechende Anstrengungen/Darlegungen sowieso wieder unter Berufung auf ein Schiedsgerichtsverfahren ohne mich als Beteiligten oder mit ähnlichen 'Begründungen' verstümmelt werden.
Ich denke, ich werde allerdings erst mal Wochenende machen.
Grüße Martin = -- pistazienfresser 16:28, 29. Okt. 2011 (CEST)
Zu Deinen Fragen auf: Benutzer_Diskussion:Pistazienfresser#FGM
zu: Das waren immer Minderjährige, oder? Die strafrechtlichen Entscheidungen der Gerichte in der Schweiz zu diesem Thema habe ich (bislang) weder umfassend gesichtet noch ausgewertet. Idealerweise sollte man dies auch meiner Meinung nach nicht selbst machen, sondern (soweit vorhanden) auf rechtswissenschaftliche Literatur zurückgreifen, da Gerichte eigentlich/in erster Linie nur den jeweiligen ihnen vorliegenden den Einzelfall entscheiden - die Auswertung (Systematische Einordnung, Verallgemeinerung usw.) der (tragenden) Erwägungen der Gerichte ist eine der wesentlichen Aufgaben der Rechtswissenschaft. Auf der Internet-Ausgabe der NZZ steht etwas zu einer zweijährigen bedingten (entspricht etwa im Recht Deutschland: zur Bewährung ausgesetzen, was bei einer Strafhöhe ab 2 Jahren allerdings nicht mehr möglich wäre) Freiheitsstrafe für Eltern für die Verstümmlung eines Kindes. Reinfibulation an volljährigen Frauen dürfen meiner Ansicht nach auch noch seltener/kaum zur Kenntnis staatlicher Organe kommen, als die erstmalige Genitalverstümmelung an Minderjährigen: Weder der Täter (der Arzt/die Ärztin) oder Gehilfen und mögliche Zeugen (Schwestern, Pfleger) noch das Opfer/Tatobjekt (die Frau, die wieder zugenäht wird) werden die Tat wohl an Polizei oder andere staatliche Institutionen melden - und auch sonst werden wohl auch keine Dritten davon Kenntnis erhalten, wie dies beispielsweise bei verstümmelten Kindern in der Schule (beim Duschen nach Sport oder Schwimmunterricht?) der Fall sein könnte.
zu: in der Schweiz eine klare Regelung zur Reinfibulation? Naja, wenn man in die Gesetze jeden Fall detailliert hineinschriebe/hereinschreibt, würden/werden sie wohl nicht gerade übersichtlicher (vgl. Verordnungen und materielle Gesetze im Verwaltungsrecht Deutschlands inklusive des der Bundesländer) - und auch meiner Ansicht nach nicht unbedingt gerechter, da man wohl besser nach abstrakten Kriterien (z.B. funktionsfähig oder nicht?) im Einzelfall differenzieren sollte.
Die Reinflibulation zur (wohl noch geltenden) alten Gesetzesfassung in der Schweiz wird behandelt in:
Stefan Trechsel, Regula Schlauri: Weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz: Rechtsgutachten, Zürich 2004 (im Auftrag von UNICEF Schweiz), (Seite 25) [steht auch derzeit (wieder?) in W-Artikel unter Literatur].
Danach wird sie teilweise als rechtswidrig angesehen, nach den Autoren des Gutachtens aber (ergänze: entsprechend dem Wunsch einwilligungsfähiger Frauen und nach ausführlicher Aufklärung unter medizinischen Bedingungen) in der Schweiz nicht strafbar. Meines Wissens gibt es eine gesetzliche allgemeine (relative) Einwilligungssperre für Körperverletzung (wie im Recht Deutschlands in § 228 StGB) weder im Schweizer Recht noch im Recht Österreichs. In Österreich wurde daher gerade eine spezielle Einwilligungssperre in § 90 StGB Absatz 3 für "eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen" eingefügt.
Zur neuen/kommenden Rechtslage in der Schweiz weiß ich nichts von rechtswissenschaftlichen Aufsätzen oder Gutachten, da sollte man wenn überhaupt wohl einstweilen (mit Nennung Art der Quelle im Text?) in die Begründungen im Gesetzgebungsprozess (Materialien) und die Kommentierungen in der Presse und im Netz schauen.
Im Vernehmungsverfahren wurde eine spezielle Regelung (und Erlaubnis der) Einwilligung von Erwachsenen abgelehnt, unter anderem auch mit der Begründung, dass eine solche Einwilligung nicht wirksam sei/sein könne: Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unter Beizug des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes : Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens September 2009. S. 10-11
Allerdings wurde bei der Beratung im Bundesrat offenbar davon ausgegangnen, dass keine Regelung bzw. keine spezielle Sperre der Einwilligung bedeute, dass das Problem (im Einzelfall) von der Rechtsprechung gelöst werden solle:
zu 05.404 Parlamentarische Initiative : Verbot von sexuellen Verstümmelungen Bericht vom 30. April 2010 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates : Stellungnahme des Bundesrates vom 25. August 2010. S. 5680
Wie das jetzt auszulegen sei, darüber habe ich keine rechtswissenschaftlichen Quellen, wahrscheinlich wurde der gleiche Text (ohne eine explizite Regelung der Einwilligung) verschieden ausgelegt. Ich persönlich würde eher denken, dass eine Einwilligung erwachsener Frauen (zumindest in die Refibulation bzw. Eingriffe, die nach altem Schweizer Recht keine schwere Körperverletzung darstellen würden) nach neuem Recht möglich sei bzw. mindestens genau so umstritten wie vorher wären.
Als Verbot einer Einwilligung und gleichzeitig kritisiert wird die kommende Regelung (insbesondere im Hinblick auf das Asylrecht) jedenfalls schon im Internet:
Humanrights.ch / MERS: Genitalverstümmelung: Parlament schafft explizites Verbot und Spezialstrafnorm gegen sexuelle Verstümmelung
Allgemein zu der FGM: Inzwischen denke ich, dass spezielle Artikel zu FGM im Recht am sinnvollsten wären. Man könnte dort die rechtliche Lage jeweils nach den verschiedenen Rechtsordnungen (auch: EU und internationales/Völkerrecht) behandeln. So könnte jeweils ausführlich mit dem Gang der Argumentation, den Argumenten und Gegenargumenten, den Veränderungen, Überlegungen und Versuchen in der Rechtspolitik in getrennten Artikeln auf die verschiedenen rechtlichen Systeme eingegangen werden, siehe auch: Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung_und_Lemmata.
Jedenfalls im Recht Deutschlands ist diese Problematik meiner Ansicht nach Teil des Problems, ob bzw. inwieweit der Staat Menschen vor sich selbst beschützen solle (oder die Menschenwürde aller auch bei Handlungen gegen einzelne) - insbesondere unter dem Stichworten Zwergenweitwurf, Laserdome/Lasergame (siehe hierzu beispielsweise den Verfahrensgang, Besprechungen und Nachweise unter EuGH, 14.10.2004 - C-36/02 bei dejure) und Peep-Show - ein Problem, das in der Rechtswissenschaft (Deutschlands und wohl auch darüber hinaus) seit Jahren herauf und herunter diskutiert wird und die Gerichte immer wieder beschäftigt - bis zum Bundesverfassungsgericht und dem EuGH.
Wenn Du in eine Bibliothek kommen solltest, so mag
Philipp S. Fischinger: Der Grundrechtsverzicht. JuS 2007, S. 808-813
Thomas Rönnau: Grundwissen - Strafrecht: Einwilligung und Einverständnis. JuS 2007, S. 18-20
Bernhard Hardtung: Die Körperverletzungsdelikte, JuS 2008, 864-869 und 960-965
Gunnar Duttge: Der BGH auf rechtsphilosophischen Abwegen - Einwilligung in Körperverletzung und „gute Sitten, NJW 2005, S. 260-263
zur Einführung in die strafrechtlich-verfassungsrechtliche Problematik und die Kritik der Rechtslehre an dem häufigen Rückgriff auf die Menschenwürde-Garantie und - Schutzpflicht durch die Rechtsprechung geeignet sein.
Neben der Tatsache, dass eine Reinfibulation meist an erwachsenen Frauen stattfinden wird, sollte meiner höchstpersönlichen Meinung nach in einer angemessenen Auseinandersetzung in der Rechtswissenschaft auch berücksichtigt werden, dass bei der Reinfibulation wohl kein Gewebe abgeschnitten wird, so dass (so weit ich das als medizinischer Laie verstehe) sie wohl später weitgehend wieder rückgängig gemacht werden könnte - wohingegen man die Klitoris (bzw. den äußeren Teil inklusive Eichel) wohl genauso wenig wieder richtig herstellen könnte wie den äußeren Teil des männlichen Gliedes inklusive dessen Eichel. Aber ich denke nicht, dass Wikipedia der richtige Ort ist, eine solche Untersuchung durchzuführen - auch wenn offenbar ähnliches oder zumindest die ausführlichste Darstellung einer bestimmten Mindermeinung in argumentativer Richtung auf ihre Bestätigung im letzten Teil des Artikels zur „Beschneidung weiblicher Genitalien“ auf allgemeiner moralisch/rechtspolitischer Ebene versucht wird.
Grüße Martin = --pistazienfresser 10:27, 5. Nov. 2011 (CET)
Zur 16-jährigen und ihrem Chirugen, vergleiche mal den Aufsatz zu Beschneidung (auch wenn das religöse Element fehlt):
Bijan Fateh-Moghadam: Religiöse Rechtfertigung? Die Beschneidung von Knaben zwischen Strafrecht, Religionsfreiheit und elterlichem Sorgerecht, In: Rechtswissensschaft : Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung (ZW) 2010, S. 115-142 (124) liefert auch einen schönen kurzen Überblick zur (nach Alter abgestuften) Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen in Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Ich denke (zumindest im Rahmen einer möglichen zivilrechlichen Schadenersatzklage/Schmerzensgeldklage) dürfte allerdings auch die typische altersbedingte Unzufriedenheit und Unsicherheit mit bestimmten (gerade sexuellen) körperlichen Merkmalen zumindest bei besonders hohen Anforderungen an eine Aufklärung (sehr ausführlich, auch die weitere Entwicklung körperliche Entwicklung beachtend und ausreichende Zeit vor dem Eingriff) eine Rolle spielen.
Zur Klitorisamputation steht da schon etwas im entsprechenden Artikel (wohl vorallem zur quasi-religös/traditionell begründeten Genitalverstümmelung) - bei Gelegenheit werde ich ich aber eventuell noch mal aktuell in Kommentaren zu § 228 StGB usw. nachschauen, ob ich noch aktuellere oder speziellere Quellen finde. Dass der Eingriff/die Verstümmelung [allein] wegen angeblicher Steigerung der Schönheit vorgenommen wird, dürfte ihn (bei gleichen/entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Funktion der Geschlechtsorgane) meiner Einschätzung nach auch nicht leichter über die Einwilligungsschwelle des § 228 StGB heben - wegen der Religionsfreiheit und den Differenzierungsverboten/speziellen Gleichheitssätzen (siehe Gleichheitssatz#Spezielle_Gleichheitss.C3.A4tze) in Art. 3 Absatz 3 Satz GG meiner persönlichen Auffassung nach noch weniger als bei der [auch] (quasi-)religös oder zumindest ethnisch-traditionell begründeten Genitalverstümmlung.
Letzlich würde ich es mit dem Fall, dass sich jemand alle (gesunden) Zähne ziehen lässt (weil er meint, er hätte dann keine Kopfschmerzen mehr) gleichstellen wollen, siehe Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 22. Februar 1978, Aktenzeichen: 2 StR 372/77 = BGH NJW 1978, 1206 (Zusammenfassung bei Roland Hefendehl, Uni Freiburg)
Nacht --pistazienfresser 00:41, 11. Nov. 2011 (CET)
Danke für die Lorbeeren. --pistazienfresser 12:13, 13. Nov. 2011 (CET)

[Bearbeiten] Labioplastik

Du hast den Artikel ins Review gestellt, was willst Du erreichen? Der Arikel ist gut, zweifelsohne, aber man wird Dir die Version vom 19. Februar vorhalten, die es knapp nicht geschafft hat. Der Versuch ist löblich, sag Bescheid, wo Du Hilfe brauchst. --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 01:25, 3. Nov. 2011 (CET)

Weil ich langfristig vorhabe, den Artikel kandidieren zu lassen. Und seit der Version vom 19. Februar ist einiges passiert.--Buster Baxter 21:15, 3. Nov. 2011 (CET)

An dieser Stelle sorry für das etwas überzogene Votum. Du hast dir sichtlich Mühe gegeben und auch wenn du einige Dinge anders gemacht hast, als ich sie für gewöhnlich tue oder tun würde, hast du deswegen noch lange keinen schlechten Artikel geschrieben. Vielen Dank jedenfalls für die Mühe, die du reingesteckt hast, der Artikel hat nicht drunter gelitten.--Toter Alter Mann 18:20, 14. Nov. 2011 (CET)
Man tut, was man kann. Danke auch, dass du deine Meinung nochmal überdacht hast. --Buster Baxter 20:41, 16. Nov. 2011 (CET)

[Bearbeiten] Körperhaarentfernung

Hallo Buster Baxter,

vielen Dank für dein Mitwirken beim Artikel Körperhaarentfernung. Ich habe jedoch eine Frage zu deinem Kritikpunkt. Inwiefern bzw. mit welchen Artikeln siehst du eine Redundanz gegeben. Sollten Überschneidungen vorliegen, werde ich mich gerne um deren Behebung kümmern. Viele Grüße --Bahrmatt 18:29, 28. Nov. 2011 (CET)

Beim nochmaligen überfliegen musste ich meine Meinung korrigieren, so viel überschneidet sich doch nicht.--Buster Baxter 17:02, 29. Nov. 2011 (CET)
Hallo,
sollte doch nochmals irgendetwas auftauchen, bessere ich gerne nach. Wenn du nichts dagegen hast, würde ich allerdings deinen zurückgenommenen Einwand im Artikelnamensraum entsprechend löschen. Viele Grüße! --Bahrmatt 17:07, 29. Nov. 2011 (CET)
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