Berufsfotografie

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Die Berufsfotografie ist im Gegensatz zur Amateurfotografie die Bezeichnung für professionelle Tätigkeit als Fotograf.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Berufsrecht des Fotografen in Deutschland

[Bearbeiten] geschützte Berufsbezeichnungen

Fotograf ist im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners, der nach einer staatlich geregelten und abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt ist diese als Berufstitel zu führen, die nach wie vor als Berufsbezeichnung geschützt ist.

Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer, staatlich geprüfter Fotodesigner oder Diplomfotograf.

Der (Diplom-)Foto-Designer setzt seinen Schwerpunkt eher in der konzeptionellen Ausarbeitung von fotografischen Themen. Seine Arbeitsbereiche sind häufig die Werbung und die freie Kunst- sowie Autorenfotografie.

Die Berufsbezeichnungen Fotograf, Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur sind gesetzlich geschützt.

Während der Begriff „Designer“ frei genutzt werden kann, darf die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfter Fotodesigner“ und der akademische Grad „Diplom-Foto-Designer (FH)“ nur nach erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden.

[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlage

Die Berufsbezeichnung „Fotograf“ ist nach wie vor als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf gesetzlich geschützt. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört der Fotograf nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Berufen, das heißt dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann, eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer ist gesetzlich vorgeschrieben.

[Bearbeiten] Fotografie als ungeschütze Berufsausübung

Der Beruf des Fotografen kann, zumindest im freiberuflichen Sinne, auch von Autodidakten ausgeübt werden. Diese führen schlicht die Bezeichnung Fotografie und können Kunstnamen wie Fotoartist, Bildermacher oder die ungeschützte Berufsbezeichnung Fotodesigner verwenden.

Auch die Berufe der Bildreporter, Bildjournalisten, Bildberichterstatter sind keine geschützten Berufsbezeichnungen.

Der Berufstitel „Fotograf“ darf von praktizierenden Autodidakten nur dann geführt werden, wenn sie eine externe Gesellenprüfung im Fotografenfach erfolgreich abgelegt haben.

[Bearbeiten] Ausbildung zum professionellen Fotografen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beruf des Fotografen zu erlernen und auszuüben:

  • mit der zusätzlichen Möglichkeit der Aufstiegsweiterbildung durch ein Studium an einer Fachschule zum Meister oder zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Fotografie/Fototechnik oder

[Bearbeiten] Organisationen

In Deutschland gibt es verschiedene Interessengemeinschaften für professionelle Fotografen:

[Bearbeiten] Interessenverbände

[Bearbeiten] Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen:

[Bearbeiten] freier Berufsverband

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