Berufsfotografie

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Die Berufsfotografie ist ein Sammelbegriff für die Erstellung von fotografischen Abbildungen für die Ausübung des Berufes oder für das bestreiten des Lebensunterhaltes.

[Bearbeiten] Beruf

Fotograf ist im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners im Handwerk. In Deutschland zählt der Beruf seit der Reform der Handwerksordnung jedoch zu den zulassungsfreien Handwerken, so dass es jedem möglich ist sich durch Eintragung in die Handwerksrolle als Fotograf selbstständig zu machen. Nicht-handwerkliche, professionelle Lichtbildner haben andere Berufsbezeichnungen wie z.B. Bildjournalist oder Fotodesigner.

Während der Begriff "Fotodesigner" von jeher frei genutzt werden konnte, darf der akademische Grad "Diplom-Fotodesigner" bzw. "Diplom-Fotodesigner (FH)" nur nach erfolgreich absolviertem Studium geführt werden. Der (Diplom-) Fotodesigner, setzt seinen Schwerpunkt eher in der konzeptionellen Ausarbeitung von fotografischen Themen. Seine Arbeitsbereiche sind häufig die Werbung und die freie Kunst- und Autorenfotografie.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

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