Berufsverband
Ein Berufsverband ist eine privatrechtliche Körperschaft, die sich die Vertretung und Förderung der Belange eines bestimmten Berufsstandes zum Ziel setzt. Der Berufsverband ist eine Form des Interessenverbandes. Größere Berufsverbände können regionale oder thematische Unterorganisationen (Sektionen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen) umfassen.
[Bearbeiten] Aufgaben
Berufsverbände arbeiten nach außen hin unter der Annahme, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Möglichkeit verbessert, diese Interessen gegenüber den Vertragspartnern der Berufsausübenden (z. B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgeber) und der Öffentlichkeit allgemein durchzusetzen.
Nach innen hin verstehen sich Berufsverbände üblicherweise als ein Forum, auf dem berufsspezifische Fragen aufgeworfen, diskutiert und geklärt werden können. Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern als Gegenleistung für den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag meist den bevorzugten Zugang zu beruflich relevanten Informationen, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstige Vergünstigungen.
[Bearbeiten] Mitgliedschaft von natürlichen Personen
Anders als bei klassischen Vereinen ist die Aufnahme einer natürlichen Person in der Regel an formale Bedingungen geknüpft, wie etwa dem Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung. Personen in einer entsprechenden Ausbildung können ebenfalls Mitglied werden - in einigen Verbänden ist dies eine noch nicht vollwertige Mitgliedschaft.
Bei einigen Berufsverbänden sind neben den im Verbandsnamen angegebenen Berufen nach der Satzung auch andere Berufe zugelassen. Zum Beispiel darf ein Ingenieur bspw. bei der Gesellschaft für Informatik (GI) ebenfalls Mitglied werden. Dies ist kein Widerspruch, da Informatiker nach der Wissenschaftslehre eine Unterart der Ingenieure darstellen.
Es kommt oft vor, dass eine Person bei mehr als einem Berufsverband Mitglied ist. Um die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten, bieten Berufsverbände als weiteres Charakteristikum gegenüber typischen Vereinen ihren Mitgliedern eine finanziell vergünstigte „Doppelmitgliedschaft“ oder „Kooperative Mitgliedschaft“ an.
Neben diesen formalen Bedingungen muss die natürliche Person natürlich wie bei jeder Vereinigung auch die inhaltlichen Bedingungen erfüllen, d. h. auch die gemeinsamen Ziele unterstützen wollen.
Kammern, teilweise mit einer Pflichtmitgliedschaft, sind eine weitere Form der berufsständischen Vereinigung und Interessenvertretung.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Alle in Wikipedia behandelten Berufsverbände sind in der Kategorie:Berufsverband aufgeführt.
- Fachverband
- Gewerkschaft
- Standesvertretung
- Zunft
- Gilde