Bestattung
Eine Bestattung (auch Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis) ist die Verbringung der sterblichen Überreste (des Leichnams, der Asche) eines Verstorbenen (ggf. auch Tieres) an einen festen, endgültig bestimmten Ort in der Erde oder die Ausbringung der Asche in die Natur. Eine Bestattung beinhaltet in der Regel eine religiöse oder weltliche Trauerzeremonie.
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Begriff[Bearbeiten]
Begriffsgeschichte und umgangssprachlicher Gebrauch[Bearbeiten]
Beisetzung und Bestattung werden umgangssprachlich häufig gleichgesetzt. Die Beisetzung im eigentlichen Sinne ist das Setzen der Urne, während Beerdigung und Begräbnis sich auf das Einbringen in die Erde beziehen.
Sprachgeschichtlich ist der Begriff Beisetzen seit dem 15. Jahrhundert belegt und wesentlich älter als der Begriff Bestattung, denn die Grundbedeutung „etwas neben anderes hinzusetzen, hinzufügen“ geht der speziellen Bedeutung „begraben, bestatten“ um etwa 200 Jahre voraus. Die heutige Bedeutung der Bestattung kam erst im 17. Jahrhundert auf und bedeutet „den sterblichen Überresten eine Statt gebend“. Der Begriff bestatten war allerdings im Mittelhochdeutschen schon seit dem 12. Jahrhundert im anderen Sinne eines „an die Statt bringen“, „anstatten“ oder „ausstatten“ bekannt.
Die heute etwas umgangssprachlich profane Bezeichnung des Begrabens hat sich gesellschaftlich nicht durchsetzen können, war früher wesentlich weiter verbreitet und ist beispielsweise im christlichen Glaubensbekenntnis („gestorben und begraben“) zu finden. Das Substantiv von begraben, das Begräbnis, stellt noch heute eine populäre Sprachform dar.
Der Begriff Beerdigung leitet sich von der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her: Der Leichnam wird „der Erde anvertraut, damit er wieder zu Erde werde, davon er genommen ist“.[1] Deswegen wird vor allem der Begriff Beerdigung für eine religiös motivierte Erdbestattung verwendet, ist sprachlich aber gleichbedeutend.
Regionale Ausdrücke[Bearbeiten]
Im bayerischen, österreichischen sowie im nordbadischen Sprachraum, im Odenwald und im Meißnischen[2] ist „Leich(e)“ für die Zeremonie des Begräbnisses in Benutzung, eingeschlossen die Nachfeier. Daraus erklärt sich die Bezeichnung „Leichenschmaus“. Diese Feier steht in Ergänzung zur vorherigen Erinnerung, mit einer Rede über den Toten. Das anschließende besinnliche Beisammensein dient der geselligen Erinnerung an das Leben des Verstorbenen und der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen.
Bevorzugt im Süden des deutschsprachigen Raums ist nach Art und Weise die Bezeichnung Gruftbestattung üblich. In Niederbayern wird Beisetzung für die Überführung des Sargs in die Totenkapelle und Beerdigung für den Transport des Sarges zum Grab genutzt, der meist zwei Tage später erfolgt.
Regional sind auch weitere Bezeichnungen für die Bestattung üblich. So ist veraltend und in Österreich auch Begängnis üblich, im Meißnischen östlich von Leipzig wird sie Begrabe benannt.[3]
Geschichte[Bearbeiten]
Die ersten (vermutlich) bewusst vorgenommenen Bestattungen fanden sich in den Höhlen von Qafzeh und Skhul in Israel und sind 90.000 bis 120.000 Jahre alt. Gelegentliche Bestattungen werden für den Neandertaler ab ca. 70.000 vor unserer Zeitrechnung diskutiert (Shanidar).[4] Insbesondere sind Bestattungen ein Indiz für erste metaphysische Vorstellungen. Im Kult der Bestattungs liegt ein wesentlicher Ursprung der Kultur.
- Mittelalter
Bis zur ersten Welle der Friedhofsverlegungen im Verlauf des 16. Jahrhunderts wurden Bestattungen größtenteils auf den die Kirchen umgebenden Kirchhöfen durchgeführt und vereinzelt in privilegierten Grabstätten direkt in der Kirche. Die Bestattung in größtmöglicher Nähe zum Altar galt als erstrebenswert.
Es wurde kein ästhetischer Anspruch an die Gestaltung der Gräber oder Kirchhöfe erhoben, die liturgischen Handlungen orientierten sich an der nahe gelegenen Kirche als kultischem Zentrum. Die ursprünglich nur Geistlichen vorbehaltene privilegierte Grabstätte direkt in der Kirche entwickelte sich trotz mehrfacher Verbote zum käuflichen Statussymbol für die weltlichen Oberschichten.[5]
Gesetzliche Bestimmungen[Bearbeiten]
Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.
Bestattungspflicht[Bearbeiten]
In Deutschland gilt Bestattungspflicht für Verstorbene und tot Geborene, nicht jedoch bei einer Fehlgeburt, für einen Fetus unter 500 Gramm.
Bestattungsgesetze und Friedhofsordnungen[Bearbeiten]
Deutschland[Bearbeiten]
In Deutschland ist das Bestattungswesen durch das Bestattungsrecht (in Form von Landesbestimmungen) gesetzlich geregelt, dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch Ausnahmen dar.
Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Durch die Kommerzialisierung des Gewerbes kann es durch interne Regelungen zum Gebietsschutz kommen. Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. Für den Bestattungspflichtigen ist es in den meisten Fällen sinnvoll, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Eine vorhandene Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.
Österreich[Bearbeiten]
Leichen- und Bestattungsgesetze sind in Österreich Angelegenheit der Landesgesetzgebung und variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Webseite des Bundeskanzleramtes führt die jeweils gültige Fassung.[6] In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune liegen. Erst in den letzten Jahren wurde das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen (unnötigen oder pietätslosen) Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.
Kostentragungspflicht der Hinterbliebenen[Bearbeiten]
Die Pflicht zur Veranlassung der Bestattung eines Verstorbenen (Bestattungspflicht) ist in den Bestattungsgesetzen der Länder öffentlich-rechtlich nach bestimmten Rangfolgen geregelt, wobei es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Gibt es keine Bestattungspflichtigen oder übernehmen diese innerhalb der knappen Fristen der Bestattungsgesetze die Bestattung nicht, so veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde (zumeist das Ordnungsamt) eine Bestattung und lässt sich die Kosten von etwaigen später festgestellten Angehörigen erstatten (sog. Ersatzvornahmegebühr).
Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die zivilrechtliche Verpflichtung, die Kosten endgültig zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Wichtigste Fälle sind die Kostentragungspflicht des Erben, gemäß § 1968 BGB und die Kostentragungspflicht desjenigen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe und Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurück zu verlangen (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG).
Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten mehr. Beim Tod der Empfänger von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt. Kann demjenigen, der endgültig zur Tragung der Kosten einer Bestattung verpflichtet ist, die Kostentragung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden, so hat er Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten der Bestattung durch das Sozialamt (§ 74 SGB XII). Örtlich zuständig ist dabei (abweichend von der üblichen Weise) das Sozialamt des Sterbeortes (§ 98 Abs. 2 SGB XII). Im Jahre 2010 kamen die Sozialämter in 22.651 Fällen für die Bestattungskosten auf; die Zahl lag um 64 % über derjenigen des Jahres 2006 (Statistisches Bundesamt)
Wird das Erbe ausgeschlagen, sind zwar zivilrechtlich keine Bestattungskosten zu zahlen, die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht bleibt davon unberührt. Gegebenenfalls bleibt der Erbe also im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge dennoch bestattungspflichtig und muss (zumindest vorläufig) die Kosten tragen.
Störung von Bestattungsfeiern[Bearbeiten]
Es ist in Deutschland – ebenso in Österreich – verboten, Bestattungsfeiern zu stören. In Deutschland liegt der Strafrahmen hierfür bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in Österreich bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 167a StGB, in Österreich § 191 StGB.
Arten der Bestattung[Bearbeiten]
Bestattung ist der Oberbegriff, der durch Zusammensetzungen weiter untergliedert ist. So ist der besondere Prozessablauf des Einäscherns als Feuerbestattung benannt. Besondere Vorgehensweisen werden ebenfalls durch Wortzusammensetzungen mit Bestattung genauer bezeichnet: Seebestattung, Baumbestattung, Luftbestattung.
Die folgenden Formen der Bestattung werden in Amerika, Europa und Asien praktiziert. Die Bestattung erfolgt typischerweise in würdiger Form.
Erdbestattung[Bearbeiten]
Die Sargbestattung des Leichnams erfolgt typischerweise in der Erde eines Friedhofs oder einer dementsprechenden vorbereiteten Fläche. Die Bestattung erfolgt dabei als
- Einzelgrab, als Wahlgrab oder in Reihenfolge als Reihengrab in jeweils gesonderten Stätten oder als
- Gemeinschaftsgrab, üblicherweise bei Familien, indem mehrere Bestattungsfälle über einen längeren Zeitraum an derselben Stelle erfolgen.
- In Krisenzeiten geschehen Bestattungen notfalls in einem Massengrab, hierbei ist keinerlei Trennung der Bestattungsfälle gegeben.
- Regional oder vom Kulturkreis bedingt oder für besonders würdige Bestattungen wird der Sarg in einem ummauerten Grab (Gruft) oder im Mausoleum eingestellt.
- Bis in die frühe Neuzeit wurden gesellschaftliche Außenseiter, darunter Suizidenten, entwürdigenden Formen einer Sonderbestattung unterworfen. Häufig wurden sie ohne jede Zeremonie und unter diskriminierenden Maßnahmen beigesetzt oder verscharrt (Eselsbegräbnis).
Feuerbestattung (Kremation)[Bearbeiten]
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam im Krematorium verbrannt. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne zelebriert werden. Nach der Kremation erfolgt die Beisetzung der Asche mit oder ohne Urne in verschiedenen Formen:
- in der Erde, gewöhnlich auf einem umgrenzten, dafür vorgesehenen Friedhof
- im Wurzelbereich von Bäumen oder auf Bergwiesen, für diese in jüngster Zeit übliche Form werden schnell abbaubare Urnen benutzt. Solche Naturbestattungen sollen den Kreislauf zu neuem Leben symbolisieren
- in einer Urnenwand (Kolumbarium) oder in Nischen der Friedhofsmauer können Urnen eingestellt werden, eine Bestattungsform die zunehmend in Nutzung kommt
- ohne eine Überurne beispielsweise direkt aus der Aschekapsel erfolgt das Verstreuen der Asche auf einer ausgewiesenen Aschestreuwiese als anonyme Bestattung, auf See oder aus einem Ballon.
Sonderformen der Nutzung eines Teils der Asche in der Nachfolge einer Feuerbestattung sind die Umformung etwaigen amorphen Kohlenstoffs der Asche zum Diamanten als Erinnerungsstück. In exklusiven Fällen wird ein geringer Teil der Asche mit Raketen in den Weltraum befördert und dort der Ewigkeit übergeben, während der Hauptteil in der üblichen Form bestattet wird.
Um eine Bestattungspflicht der Asche symbolisch zu umgehen gibt es auch die Möglichkeit einen (geringen) Anteil der Asche aus der Feuerbestattung gesondert in Miniurnen den Nachkommen zu überlassen.
Öko-Bestattungen[Bearbeiten]
Alternativ zu den bisherigen Bestattungsformen gewinnt der Gedanke des Naturschutzes an Einfluss. Der Trend zur „Ökobestattung“ findet ausgehend von den USA Verbreitung, und zwar einerseits als, und andererseits in der „Unterwasserbestattung“. Diese neuen Entwicklungen werden durch den Flächenverbrauch herkömmlicher Methoden gefördert, wobei Umweltfreundlichkeit nicht durchgehend beachtet wird.
Der „Green Burial Council“ (dessen Mitglied auch die „Neptune Society“) setzt sich für eine „Neue Ethik“ bei Bestattungen ein, worunter beispielsweise giftfreie Sarglackierung, biologisch abbaubare Urnen und die Umwelt wenig belastende Bestattungsformen verstanden werden.[7]
Alkalische Hydrolyse[Bearbeiten]
Im Falle der Alkalischen Hydrolyse (Resomation) wird der Verstorbene in einem Edelstahltank in Kalilauge bei 170 °C eingelegt. Der Leichnam einschließlich des Sargs löst sich innerhalb von zwei bis drei Stunden völlig auf. Dadurch entsteht eine weitgehend rückstandsfreie und sterile Flüssigkeit, die in einer Abwasserreinigungsanlage nachbehandelt wird. Verbleibende Knochen werden gemahlen und in einer Urne übergeben. Diese Methode aus der Tierkadaver-Beseitigung wurde von den Schotten Sandy Sullivan und Craig Sinclair für eine ethisch-humane Form in einem Start-Up-Unternehmen umgesetzt.[7] Diese flüssige „Bio-Kremierung“ soll 85 Prozent weniger Energie gegenüber einer Feuerbestattung verbrauchen, erzeugt keine Toxine und Furane und verringert den Flächenverbrauch gegenüber der Erdbestattung. Belastbare Ökobilanzen liegen nicht vor. Das Verfahren ist in Kanada, Großbritannien und Australien zugelassen. In den USA ist es in acht Bundesstaaten zugelassen, in 17 laufen Zulassungsverfahren.[7]
Neptune Memorial Reef[Bearbeiten]
„The Neptun Society“ schuf an der Küste Floridas das Neptune Memorial Reef - ein zur nach der Feuerbestattung erhaltenen Asche (Phosphate, Carbonate) wurde ein Unterwasserbau erschaffen. Dieses Riff gilt als umweltfreundlich, da es Korallen und Meerestieren einen neuen Lebensraum bietet,[8] und diese „Öko“-Methode wird bereits aktiv eingesetzt.
Promession[Bearbeiten]
Promession ist eine Form des Wasserentzuges durch Schockfrosten und anschließende Kompostierung, um die mineralischen Bestandteile abzusondern. Zu diesem Zwecke hat die schwedische Biologin Susanne Wiigh-Mäsak mit ihrem Gatten Peter die Firma „Promessa Organic AB“ gegründet. In diesem Verfahren sollen Verstorbene zunächst anderthalb Wochen bei -18 °C gekühlt werden, anschließend kommt der Leichnam bei -196 °C in flüssigen Stickstoff. Dadurch sollen die etwa 70 % Wasser des Körpers entzogen werden und der Körper versprödet, sodass er durch Rütteln zu etwa 30 Kilogramm Pulver zerfällt. Restliches Wasser wird dann im Vakuum entzogen. Ein geruchloses Pulver soll im kompostierbaren Sarg aus Mais- oder Kartoffelstärke beigesetzt werden und ist innerhalb von zwölf Monaten zu Humus zersetzt und so wieder im Naturkreislauf. Der so verkürzte Prozess der Verwesung (die bei einer Erdbestattung auch weit länger als 20 Jahre dauern kann: Wachsleiche) bringt eine Verringerung des Flächenverbrauchs mit sich. Die Umsetzung dieser Bestattungsform ist jedoch noch nicht über die Ankündigung hinausgekommen. Ein britischer Lizenznehmer ist wieder zurückgetreten: „Die Entwicklung ist in der Konzeptphase stecken geblieben“.[7]
Himmelsbestattung[Bearbeiten]
Himmelsbestattung ist eine religiös begründete und von den Naturbedingungen definierte Form der Bestattung. Sie spielt in fernöstlichen Regionen noch eine gewisse Rolle. Bei den Parsen erfolgte die Bestattung auf den Türmen des Schweigens, wo die Leichname dem Fraß durch Greifvögel ausgesetzt waren und nur Skelette verblieben.
Alternativen zur Bestattung[Bearbeiten]
Kryonik[Bearbeiten]
Kryostase ist die Konservierung bei tiefen Temperaturen (unter −125 °C), um in der Zukunft eine Wiederbelebung zu ermöglichen. Von Anhängern der Kryonik wird die Meinung vertreten, dass die Todeskriterien der heutigen Medizin fehlerhaft seien. Es seien oft keine körperlichen Veränderungen eingetreten, die ein Weiterleben grundsätzlich ausschließen. Vielmehr unterstellen die Anhänger, dass lediglich mit heutigen medizinischen Mitteln nicht behandelbare Komplikationen vorliegen und deren fehlende Behandlungsmöglichkeit führe zu einer endgültigen Vernichtung des betroffenen Menschen.
Die Anhänger der Kryoniker konservieren deshalb Menschen und hoffen, dass in Zukunft die Möglichkeit bestehen wird, nach heutiger Definition Tote zu behandeln und ohne weitere Eingriffe am Leben zu erhalten. Beispielsweise hat sich das früher angewandte Kriterium des Herztodes nach Einführung von Herz-Lungen-Maschinen als unzureichend erwiesen und wurde durch das Kriterium Gehirntod ersetzt. Deshalb halten Kryoniker einen Menschen erst dann für tot, wenn sich das Gehirn so weit zersetzt hat, dass die darin gespeicherten Informationen endgültig verloren sind und aus prinzipiellen Gründen auch mit fortschrittlichster Technologie nicht wiederherzustellen sind. Dieser „informationstheoretische Tod“ soll unter Normalbedingungen erst einige Stunden nach dem klinischen Tod eintreten.
Körperspende[Bearbeiten]
Die Übergabe der Leiche an die Anatomie zu Forschungs- oder Präparationszwecken oder für die Hilfe von bedürftigen Kranken ist eine Möglichkeit der weiteren Vorgehensweise. Für eventuell verbliebene Reste wird von den begünstigten Institutionen anschließend eine notwendige (würdige) Bestattung, meist als Kremation, übernommen.
Das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken ist keine Bestattung, da der Tote vorher als „(verstorbenes) Lebewesen“ entwidmet wird, symbolisch also von der Seele befreit ist.
Bestattungsvorgang[Bearbeiten]
Schritte beim Bestattungsvorgang[Bearbeiten]
- Die Leichenschau ist die amtliche Feststellung des Todes.
- Die Bestattung beginnt mit der Abschiednahme vom Toten. Dies kann durch verschiedene Handlungen, wie Aufbahrung (zu Hause, in einer Aufbahrungshalle oder Kirche), Leichenwaschung, Ankleiden, Einsargen begleitet sein.
- Der nächste Schritt der Bestattung ist meist eine würdig gestaltete, ritualisierte Zeremonie zur Erinnerung an den Verstorbenen. Diese kann als Gottesdienst in Kirche oder Kapelle (Kirchliche Begräbnisfeier) oder in weltlicher Form als Totenfeier (Weltliche Trauerfeier)– zum Beispiel in einer Feierhalle – stattfinden. Hierbei wird mittels Musik oder Redner die Erinnerung an den Verstorbenen wahrgenommen. In manchen Fällen gibt es gesonderte Bestattungsformen, zum Beispiel das Begräbnis mit militärischen Ehren.
- Die Bestattung wird oft am Ort der Aufbewahrung – das „Aufnehmen“ – in der Erde oder in einer Gruft einem Grabhaus oder einem Mausoleum – fortgesetzt. Das Herablassen des Sarges in die Gruft ist die (eigentliche) Beerdigung oder das Begräbnis. Ist die Gruft, die den Sarg aufnahm, geschlossen, spricht man vom Grab.
- Direkt beim Einsetzen des Sarges oder nach dem Begräbnis folgt mitunter die Zeremonie der Beileidserklärung von Anwesenden gegenüber den engsten Angehörigen des Verstorbenen.
Bei einer Feuerbestattung kann die Abschiednahme vor dem Kremieren oder danach stattfinden. Vom Verstorbenen verbleiben im Weiteren nur die mineralischen Anteile, dies ist keine Beerdigung im engeren Sinne. Beim Beisetzen der Urne kann die Grabrede mit einer „Urnenfeier“ folgen.
Bedeutung von Ritualen und Trauerbewältigung[Bearbeiten]
Das Ritual der Bestattung dient vorrangig der Trauerbewältigung der Angehörigen. In unterschiedlichen Kulturkreisen gibt es dafür eigene Formen. Ein Teil dieser Bewältigung ist die Trauerrede oder gemeinsame Essen mit den Trauernden anschließend an die Beerdigung. Je nach der Vorstellung über ein Weiterbestehen, Wiederaufleben oder Vergänglichkeit nach dem körperlichen Tod ergeben sich unterschiedliche Bestattungsgewohnheiten oder Bestattungsvorschriften.
Die Abschiednahme am offenen Sarg kann in verschiedenen Formen erfolgen. In Deutschland ist dies in Schauräumen möglich, aber oft wird die Zustimmung des lokalen Gesundheitsamtes gefordert. Die Begleitung im offenen Sarg bis zur Gruft ist hier nicht möglich. In Russland, in Großbritannien und in den USA bei ausgewählten Glaubensgemeinschaften ist es erlaubt oder üblich. Die Hintragung zum Grab im offenen Sarg (Armenien) oder mit einem Sargfenster über dem Kopf (etwa in Mexiko) sind kulturbedingte Varianten.
Die Bestattung ist abgeschlossen, sobald das benannte Ritual endet. Nachfolgende Vorgänge gehören nicht mehr zur Bestattung. Das Aufstellen von Grabmalen in unterschiedlicher Ausführung, mit Aufschriften und das Anlegen von Grabanlagen gehören nicht zur Bestattung. Kommt es wegen der Umsiedlung der Nachkommen, Friedhofsschließungen oder aus anderen Gründen zur Umbettung, so können die Bestattungsriten wiederholt werden, wenn die Vorstellung einer Wiederbestattung besteht.
Weltanschauliche und religiöse Gestaltungsformen[Bearbeiten]
Weltliche Bestattung[Bearbeiten]
Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freien Trauerredner oder einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.
Christliche Bestattung[Bearbeiten]
Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen eines Aussegnungsgottesdienstes, einer Begräbnisfeier oder einer kurzen Andacht beigesetzt. Oft erfolgen in der Kirchgemeinde oder im Haus Totenwache, im Leichenzug wird der Tote dann zum Grab getragen. Glockengeläut und letzte Worte sollen die Himmelfahrt der Seele begleiten und dienen der Trauerbewältigung. Die Unterschiede in den Gewohnheiten katholischer und evangelischer Gläubiger sind dabei wegen der allgemeinen Lebensführung nur noch marginal. Allerdings sind im katholischen Süden Deutschlands, in der Schweiz und in Österreich Erdbestattungen anteilig noch häufiger.
Nach Angaben von „Aeternitas“ (Frühjahr 2011) werden immer mehr der Toten in Deutschland eingeäschert. Wobei die Feuerbestattung im Norden und Osten weiter verbreitet ist als im Süden. Die Bestattung im Sarg ist im Süden noch stark vertreten. Jedoch liegt auch in den katholisch geprägten Regionen Deutschlands die Feuerbestattung ungefähr gleichauf mit der Erdbestattung.[9] Für 2008 bis 2011 lag der Anteil der Einäscherungen etwa bei 55 % in Deutschland, noch Ende der 1990er Jahre bei einem Drittel. Im Osten Deutschlands liegt der Anteil der Einäscherungen bereits über 80 Prozent. Im Übrigen ist bekannt, dass der jeweilige Anteil der Urnenbestattungen von Region zu Region stark schwankt. Die Zahl der Feuerbestattungen in München lag 1990 bei 37 Prozent und 2009 bei 58 Prozent.[10] In Berlin stiegen die Anteile vom Jahr 1965 zum Jahr 1990 im Westteil von 45,1 % auf 65,1 % und im Ostteil von 53,3 % auf 72,6 %.[11]
Islamische Bestattung[Bearbeiten]
Im Islam gibt es genaue Regeln für die Begleitung beim Sterben.[12] Die Gebete, die rituelle Waschung des Leichnams und die Beerdigung sind im Ablauf festgeschrieben. Der oder die Sterbende soll in ruhiger, respektvoller Weise an das Glaubensbekenntnis erinnert werden: »Es gibt keine Gottheit außer Allah, Mohammed ist sein Prophet.« Der Leichnam einer Frau soll von Frauen, der eines Mannes von Männern gewaschen werden. Anschließend wird er in Leinentücher gewickelt. In diesen Tüchern, also ohne Sarg, soll er ins Grab gelegt werden. Rechtsseitig oder auf dem Rücken liegend geht die Blickrichtung nach Mekka. Die Bestattung soll unverzüglich, möglichst noch am Sterbetag, erfolgen. Die Achtung vor dem Toten erfordert die Bestattung vor allen anderen Geschäften. Am Grab soll jede Geschäftigkeit unterbleiben, die Totenruhe sowie die Vermeidung von Personenkult haben Vorrang. Nahezu jede Form des Grabschmucks und der Grabpflege haben zu unterbleiben. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform. Die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen.
Die Bestattungsriten erklären sich aus Zeit der Verkündung des Koran, als die arabischen Völker als Hirten und Nomaden in Steppen- und Wüstengebieten lebten. In Deutschland kollidieren die islamischen Bestattungsbräuche mit den rechtlichen, meist staatlichen Regeln einer Gesellschaft mit christlicher Tradition.
Die erste Generation muslimischer Migranten hatte noch starke Bindungen zu ihrer Heimat. Seit den 1970er Jahren sind Erwachsene aus der geschlossenen islamischen Kultur nach Deutschland gezogen. Den Widersprüchen zwischen islamischer Tradition und deutschen Vorschriften ausweichend ließen die Angehörigen in der Regel den Leichnam überführen. Im Heimatland wurde traditionell begraben. Mit der zunehmenden Zahl muslimischer Migranten in Deutschland entstand der Wunsch nach einer Bestattung in Deutschland. Dennoch bestanden die muslimischen Regeln für die Bestattung. Ab Ende der 1990er Jahre entstanden islamische Gräberfelder auf deutschen Friedhöfen.
Islamische Regeln[Bearbeiten]
- Grundsätzlich ist die abweichende islamische Tradition bei Bestattungen im deutschsprachigen Raum zu beachten.
- Die Bestattung sollte am Todestag stattfinden können.
- Der Friedhof benötigt einen Raum für die rituelle Waschung.
- Das Gräberfeld muss ermöglichen, dass der Tote mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist. Der Winkel ist auf den Bruchteil des Grades, also auf Minuten genau, einzuhalten.
- Die Grabstätte muss sich in „jungfräulicher“ Erde befinden, in der noch keine andere Bestattung stattgefunden hat.
- Es wird ohne Sarg nur im leinenen Leichentuch bestattet.
- Weitere Vorschriften aus der Tradition sind zwischen Schiiten und Sunniten unterschiedlich.
- Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen.
- Grabschmuck oder Grabpflege sind nicht üblich.
Unbegrenzte Liegefrist[Bearbeiten]
Die auf deutschen Friedhöfen gesetzlichen Ruhefristen stehen den islamischen Regeln entgegen. Das Nutzungsende könnte auf Antrag (nur jeweils) verlängert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass von Beginn an verlängerbare Grabstellen gewählt werden. Eine strenge „ewige Nutzung“ ist so nicht gewährleistet. Die Religionsvorschriften schreiben zwar die ewige Ruhe nur symbolisch vor. Es darf aber keine Fläche sein, die zukünftig nicht mehr pietätsbefangen wäre, also in sonstiger Form genutzt wird. Auf islamischen Grabfeldern sollte ausgeschlossen sein, dass je andere Nutzungen stattfinden.
Tagesgenaue Bestattung[Bearbeiten]
Das islamische Gebot, noch am Sterbetag zu bestatten, widerspricht der gesetzlichen, also unabhängig vom Friedhof bestehenden, Vorschrift, nach dem Tod eine Wartezeit bis zur Bestattung einzuhalten, in der Regel mindestens 48 Stunden.
Sarglose Bestattung[Bearbeiten]
Nach deutschen Bestattungsgesetzen besteht neben dem Friedhofszwang eine Sargpflicht für Erdbestattungen. Dies kollidiert mit den religiösen Vorschriften. Meist wird in der Praxis der Leichnam bis unmittelbar ans Grab in einem Sarg transportiert, dann ohne Sarg, nur in den Leichentüchern, ins Grab gelegt. Prinzipiell sind Einzelgenehmigungen aus religiösen Gründen von der jeweils zuständigen Behörde, meist dem Gesundheitsamt, möglich.
Das Land Berlin lockert mit dem „Gesetz zur Integration und Partizipation“ durch die Abschaffung der Sargpflicht. Diese Regelung ist an keine bestimmte Religion gebunden. Voraussetzung ist aber, dass auf dem Friedhof ein Grabfeld für die sarglose Bestattung ausgewiesen wird. Die Entscheidung über die Ausweisung entsprechender Grabfelder liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Friedhofsträger. § 18 des Berliner Bestattungsgesetzes soll dahingehend geändert werden: „abweichend von der Pflicht…, in einem Sarg zu bestatten, können Leichen aus religiösen Gründen auf vom Friedhofsträger bestimmten Grabfeldern in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden“.[13]
Gesonderte Bestattungsunternehmen sind in der Lage die Grundsätze zu erfüllen. Sie verfügen oft über die notwendigen Einzelgenehmigungen. Sind besondere Grabfelder für islamische Bestattungen geschaffen, kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der Bestattungsregeln möglich ist. Im strengen Falle ist der Leichnam schnellstmöglich (per Flug) in seine Heimat zu transportieren, damit er noch am gleichen Tage in die Erde gebettet werden kann.
Jüdische Bestattung[Bearbeiten]
Da der Tote im Grab bis zur leiblichen Auferstehung am jüngsten Tage ruht, ist Erdbestattung vorgeschrieben. Diese muss so schnell wie möglich nach dem Tode erfolgen, da die Seele erst dann aus der ewigen Ruhe aufsteigen kann. Mit dem Tod sind alle Juden wieder gleich, die Kleider sind weiß und der Sarg ist außerhalb Israels eine einfache Holzkiste. Das weiße Totengewand nennt sich Sargenes. Um die Gleichheit aller im Tod deutlich zu machen, darf der Sarg nicht mit Silber oder sonstigem Schmuck verziert werden. In der heiligen Erde Israels werden die Toten im Leinengewand beigesetzt, außerhalb Israels wird symbolisch eine kleine Menge der heiligen israelischen Erde oder ein Stein aus Israel in den Sarg mitgegeben[14]. Weder mit Musik noch mit Blumen wird die Beerdigung herausgehoben. Gewaschen und bekleidet wird der Tote durch die heilige Bruderschaft, die Chewra Kadischa. Beim Begräbnis werden Psalmen zitiert und im Kaddisch-Gebet die Herrlichkeit HaSchems (Name Gottes, wie er für das Gebet verwendet wird, da er weder geschrieben noch unnütz ausgesprochen werden darf) beschworen. Die Trauergäste werfen Erde auf den Sarg, Männer stehen am Grab, dahinter die Frauen. Männer tragen eine Kippa. Die Trauernden werden in der sozialen Gemeinschaft gehalten, es erfolgen gemeinsame Essen und es wird Trost gespendet. Für die Einhaltung der Vorschriften gibt es gesonderte jüdische Friedhöfe; auf vielen städtischen Friedhöfen gibt es gesonderte jüdische Grabfelder, um die ewige Ruhe zu ermöglichen. Die Hinterbliebenen sollen nach der Beerdigung eine siebentägige Trauerwoche ("Schiv’a") praktizieren.
Hinduismus[Bearbeiten]
Unter diesem Begriff wird eine Reihe unterschiedlicher religiöser Vorstellungen und Rituale verstanden und so sind die Bestattungsregeln nach Tradition, Familie und Kaste unterschiedlich. Einheitlich ist, dass der Tod die Wiedereinkehr in den Kreislauf der Wiedergeburt ist. Der Sterbende soll nicht allein gelassen sein, durch ein Mantra soll seine Seele möglichst rein gehalten werden. Der Körper des Toten wird gewaschen und es wird ein Totengebet gesprochen. Die Leichen der Verstorbenen werden eigentlich öffentlich verbrannt, was nach dem Bestattungsrecht in Mitteleuropa nicht möglich ist. Hindus werden immer kremiert, die Verbrennung wird in Europa im Krematorium durchgeführt. Die Totenvorbereitung erfolgt im Krematorium, was eine gesonderte Abteilung erfordert. Hindus werden oft nach Indien überführt, um sich traditionsgerecht bestatten zu lassen.
Buddhismus[Bearbeiten]
Der Ritus erfordert, dass der Tote zunächst im Hause aufgebahrt wird, auch wenn er im Krankenhaus verstorben ist. Hier erfolgt die Abschiednahme durch Nachkommen und Trauergäste in gemeinsamen Gesängen und Liedern, wie dem Herz-Sutra. Die Abschiedsfeier im Hause erfordert meist eine besondere behördliche Genehmigung. Die Anwesenheit buddhistischer Mönche bei der heimatlichen Abschiedszeremonie mit Gebeten und Ritualen wird deshalb in Mitteleuropa oft in nahegelegene Klöster verlegt. Aber auch die Trauerhalle eines Friedhofes ist grundsätzlich geeignet. Der Tote wird verbrannt und die Asche wird beerdigt, also im Wortsinn der Erde übergeben.[15]
Kosten einer Bestattung[Bearbeiten]
Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen
- Gebühren und Fremdleistungen
- Bestattungsgrundgebühr
- Grabnutzungsgebühr
- Einrichtung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes
- Kremierung und Urnenbeisetzung
- Benutzung der Friedhofseinrichtungen
- Gebühren für Behörden und Kirche
- Aufbewahrungsgebühren
- Sonstige Kosten
- Überführungskosten
- Sarg oder Urne
- Blumenschmuck
- Trauerdrucksachen
- Redner, Träger, musikalische Umrahmung
- ärztlicher Leichenschauschein
- private Kosten
- Nachfolgekosten, diese können über die Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit der Bestattung anfallen.
- Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten für die gesamte Ruhezeit oder als Dauerpflege durch einen Friedhofsgärtner
- Grabstein vom Steinmetz
- Erstellen des Fundamentes, Beschriftung
- Grabeinfassung
- Entfernen des Grabmals nach Ende der Ruhezeit
- Umbettung im Zuge persönlicher Ortsveränderungen.
Für eine nach derzeitigem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland ab 1800 € bis weit über 10.000 Euro aufgewandt. Die Gebühren des Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei den Gebühren sollte beachtet werden, dass teilweise jährlich Gebühren, an anderer Stelle aber eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet ist.
Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können dabei stark schwanken, Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können zwischen 700 und 5000 € liegen.
Ist eine einfache Urnenbestattung ohne Sargfeier geplant, so genügt oft ein preiswerter Verbrennungssarg für knapp 100 Euro. Die ersparten Kosten, statt über 1000 Euro für einen teuren Eichensarg, können für andere Ausgaben eingesetzt werden, etwa die Trauerfeier. Der Blumenschmuck einer Urnengemeinschaftsanlage muss wegen der kleineren Fläche bescheidener sein als bei der Bestattung in einem Familiengrab, einer Doppel- oder Dreifachwahlstelle.
Bestattungsunternehmen sind vielfach wegen ihrer geschäftlichen Praxis kritisiert worden.[16]
Die Stiftung Warentest veröffentlichte im November 2004 die Ergebnisse einer Untersuchung, in die „elf Anbieter, die in mindestens einer Stadt ab 500.000 (West) bzw. 450.000 (Ost) Einwohnern und mit insgesamt mindestens zehn Geschäftsadressen in den ‚Gelben Seiten‘ bzw. im Internet vertreten waren“, außerdem „eine Gruppe von neun Berliner Bestattern ohne Filialnetz sowie neun Bestatter, die ihr Angebot über das Internet … vermarkten“ einbezogen wurden. Vor allem die hohen Preisunterschiede für die gleiche Leistung bei verschiedenen Anbietern fielen dabei auf; sie betrugen für eine einfache Erdbestattung zwischen 499 bis 1570 Euro für die Bestatterleistung. Die meisten Bestatter gingen im Test auf den Wunsch nach einer möglichst preisgünstigen Bestattung nicht ein, sondern erstellten ein sehr viel umfangreicheres Angebot. Kein untersuchtes Unternehmen schnitt bei der Kostentransparenz besser als „befriedigend“ ab, zwei große Bestatter sogar nur mit „mangelhaft“. „Detaillierte Kostenvoranschläge sind in der Branche nicht selbstverständlich.“ Preise werden dem Test zufolge nur sehr selten öffentlich gemacht.[17]
Um Kosten zu sparen, weichen Hinterbliebene zunehmend auf Discounter im Internet aus. Aber auch hier haben Verbraucherschützer vor überhöhten Kosten gewarnt. In einem DPA-Bericht hieß es im Jahr 2005, nur wer sich mit dem Basisangebot eines solchen Bestatters zufriedengebe, könne Kosten sparen.[18]
Durch Eigenleistungen können Angehörige die Bestattungskosten um einige hundert Euro senken. Hält ein Angehöriger des Verstorbenen die Trauerrede, können bis zu 400,— Euro eingespart werden. Auch die musikalische Gestaltung der Trauerfeier kann von einem Familienmitglied oder Freund übernommen werden. Die Kosten für einen Musiker entfallen damit ebenfalls. Grundsätzlich können Angehörige bei fast allen Bestatterleistungen mithelfen. Durch Eigenleistungen können Angehörige nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen persönlicherer Abschied gestalten, der bei der Trauerbewältigung hilft. Sind Eigenleistungen gewünscht, können diese mit dem Bestatter besprochen werden.
Besondere Bestattungswünsche verursachen mitunter höhere Kosten. Für eine Baumbestattung sind leicht abbaubare Urnen nötig, die es in sehr anspruchsvoller und dekorativer Ausführung gibt. Für Wiesen-, Seebestattungen, Ballonbestattungen oder die sogenannten Diamantbestattungen bieten Bestatter oft Festpreise, da sie nur Wiederverkäufer sind. Für eine „Kryonische Aufbewahrung“ (also das Einfrieren) entstehen Kosten bis zu 200.000 Dollar.
Kostengünstig ist eine Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden.
Auch wenn Krankenhäuser und Pflegeheime Verträge mit Bestattungsunternehmen zur Überführung auf den Friedhof haben, steht dem Angehörigen das Recht der freien Wahl des Bestatters zu. Wenn der Hinterbliebene nicht ausdrücklich zugestimmt hat, muss er in der Regel die Abholung vom Heim durch den „Vertragsbestatter“ nicht bezahlen.[19]
Bei der Erbschaftsteuer können für Nachlassverbindlichkeiten (darunter auch Bestattungskosten) pauschal 10.300 Euro abgezogen werden, ein höherer Betrag ist gegen Nachweis möglich. Die Pauschale wird jedoch aufgeteilt, wenn mehrere Erben die Kosten gemeinsam tragen. Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach dem Erbanteil. Sollte die Erbschaft für die Kosten nicht ausreichen, können außergewöhnliche Belastungen entstehen.
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Dominic Akyel: Die Ökonomisierung der Pietät. Zum Wandel des Bestattungsmarktes in Deutschland. Campus, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3593398785.
- Philippe Ariès: Geschichte des Todes. Hanser, München und Wien 1980, 11. Auflage 2005.
- Thorsten Benkel, Matthias Meitzler: Sinnbilder und Abschiedsgesten. Soziale Elemente der Bestattungskultur, Hamburg 2013, ISBN 978-3830061779
- Claudia Denk, John Ziesemer (Hrsg.): Der bürgerliche Tod: Städtische Bestattungskultur von der Aufklärung bis zum frühen 20. Jahrhundert. Verlag Schnell & Steiner, März 2007, ISBN 978-3-795419-46-2.
- Magdalena Köster: Den letzten Abschied selbst gestalten – alternative Bestattungsformen. Christoph Links Verlag, Berlin 2012.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der Verbraucher (Bestattungskultur)
- Tod und Bestattung
- Tote begraben und Trauernde trösten – Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht (2005, Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz; PDF-Datei; 359 kB)
- Informationsdienst rund um das Thema Bestattung
- Das klassische Begräbnis stirbt - Zum Wandel der Bestattung in Deutschland (PDF-Datei; 2,59 MB)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ 2. Schöpfungsbericht: 1 Mose 3, 19 (auch 2, 7)
- ↑ Wörterbuch der sächsischen Sprache: Das war aber eine schöne Leiche.
- ↑ Gunter Bergmann: Kleines sächsisches Wörterbuch. Bibliographisches Institut, Leipzig 1989. Westliches Elbeelstergebiet und Westosterländisch: „zur Begrabe geht mer nich in bloßen Koppe“.
- ↑ Robert H. Gargett: Grave Shortcomings: The Evidence for Neandertal Burial. Current Anthropology 30/2, 1989, S. 157–190.
- ↑ Sven Friedrich Cordes: Die Bestattung im Mittelalter (Online-Fassung) aus: Cordes: „Ich will ja niemandem zur Last fallen!“ Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf die Ökonomisierung im Bestattungswesen. GRIN Verlag GmbH, München 2012.
- ↑ Bundeskanzleramt Österreich zu Leichen- und Bestattungsgesetzen in Österreich
- ↑ a b c d VDI nachrichten 18. Januar 2013: Emmissionsarm auf die letzte Reise. Seite 3
- ↑ VDZB (Herausgeber): Bestattung Heft August 2008. Bonn 2008. ISSN 1613-4850
- ↑ Die Daten stammen aus dem Zeitraum von 2008 bis 2011., Webseite aktualisiert 1. März 2011, abgerufen 22. Januar 2013
- ↑ tz-online.de: Münchner Friedhöfe: Immer mehr Gräber bleiben leer
- ↑ Auswirkungen der Teilung der Stadt auf das Friedhofswesen (PDF-Datei; 3,66 MB)
- ↑ Islamische Bestattungsriten
- ↑ Pressemitteilung des Beauftragten des Senats für Integration und Migration vom 6. August 2010: Geplante Regeln zur sarglosen Bestattung gelten nicht nur für Muslime
- ↑ dradio
- ↑ Tod im Buddhismus
- ↑ Michael Schomers: Todsichere Geschäfte. Wie Bestatter, Behörden und Versicherungen Hinterbliebene ausnehmen. Aktualisierte Ausgabe. Ullstein, Berlin 2009, ISBN 978-3-548-37241-9 (Ullstein 37241). Peter Waldbauer: Die Bestattungsmafia. Wie mit dem Tod Geschäfte gemacht werden. Herbig, München 2007, ISBN 978-3-7766-2530-1.
- ↑ Bestattungen: Die teuren Toten. In: test. November 2004, S. 14–19 (abgerufen über test.de am 9. Dezember 2012).
- ↑ Bestattungen: Billig per Internet. In: stern.de (dpa). 17. März 2005. Abgerufen am 10. Dezember 2012.
- ↑ Veröffentlichung der Bestatterinnung. In: Berliner Zeitung, 14. November 2008