Betäubungsmittel
Der Begriff Betäubungsmittel (BtM) stammt aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts und umfasste damals die zur Betäubung starker Schmerzen verwendeten Stoffe wie Opium, Morphin und Kokain. Nach dem 2. Weltkrieg entfernten sich durch die Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnungen die juristische und medizinische Bedeutung des Begriffes Betäubungsmittel voneinander.
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[Bearbeiten] Deutschland
Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden alle Stoffe oder Zubereitungen, die in Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgelistet sind, bezeichnet. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb, wofür eine Erlaubnis nach § 3 BtMG notwendig ist, sind in diesem Gesetz geregelt.
| Anlagen nach BtMG | Status in Deutschland | Beispiele |
|---|---|---|
| Anlage I | Nicht verschreibungsfähige und nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel | LSD |
| Anlage II | Nicht verschreibungsfähige aber verkehrsfähige Betäubungsmittel | Mohnstrohkonzentrat |
| Anlage III | Verschreibungsfähige und verkehrsfähige Betäubungsmittel | Morphin, Fentanyl |
Die Medizin verwendet bevorzugt den Begriff Anästhetikum für alle Arzneimittel, die in der Lage sind eine schmerzbetäubende Wirkung zu entfalten. Teilweise überschneiden sich der juristische Begriff und der medizinische Begriff (Beispiel: Kokain als Lokalanaesthetikum ist gleichzeitig ein Stoff der Anlage III BtMG), teilweise auch nicht (Beispiele: Amphetamin wirkt als Aufputschmittel nicht schmerzbetäubend, Lidocain, ein lokal wirkendes schmerzbetäubendes Mittel ist nicht in einer der Anlagen I bis III des BtMG).
Die Anlage I des BtMG führt Stoffe auf, die häufig zur Veränderung des Bewusstseinszustandes missbraucht werden, wie Heroin, Ecstasy und Cannabis (Drogen). Zum anderen werden eine Reihe von Betäubungsmitteln therapeutisch verwendet. Hierzu zählen z. B. Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Kokain und Barbiturate. Diese Stoffe dürfen nur von Ärzten mit einem speziellen Rezept (dem sogenannten Betäubungsmittelrezept) verordnet werden. Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln erfordern nach dem Schengener Abkommen Bescheinigungen vom verschreibenden Arzt (Muster beim BfArM), die vom Gesundheitsamt bestätigt werden müssen. Diese Stoffe sind in Anlage III des BtMG aufgelistet. Als dritte Gruppe der Betäubungsmittel werden bestimmte Stoffe zusammengefasst, die als Zwischenprodukte bei der Herstellung von psychotropen Substanzen auftreten. Sie sind in Anlage II des BtmG aufgelistet.
[Bearbeiten] Schweiz
[Bearbeiten] Österreich
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Infoseite des Zolls zum Reisen mit Betäubungsmitteln
- Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BMJ, Juris.de)
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