Betriebskostenverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten
Kurztitel: Betriebskostenverordnung
Abkürzung: BetrKV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht, Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 2330-32-2
Datum des Gesetzes: 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2004
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.

Änderungen sind:

  • dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören.
  • Zu den Kosten für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen.
  • Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig.
  • Auch die Kosten für Wäscheeinrichtungen wie Trocken- oder Bügelanlagen können nun auf die Mieter umgelegt werden.

[Bearbeiten] Literatur

  • Norbert Eisenschmid, Franz-Georg Rips, Dietmar Wall: Betriebskostenkommentar. 2. Auflage. DMB-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-933091-59-4.
  • Michael J. Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 11. Aufl., Köln 2009, Luchterhand-Verlag, ISBN 978-3-472-07508-0

[Bearbeiten] Weblinks

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