Betriebsstörung
Eine Betriebsstörung, umgangssprachlich Panne, ist eine durch äußere Einwirkung eintretendende Unterbrechung des regelmäßigen Betriebsablaufes.
In einigen Gebieten der Technik ist der Begriff von besonderer rechtlicher oder betriebstechnischer Bedeutung.
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Straßenverkehr [Bearbeiten]
Betriebsstörungen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr bergen eine besondere Unfallgefahr und stellen im Allgemeinen auch eine Verkehrsbehinderung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Als Sofortmaßnahme sind durchzuführen:
- die Absicherung der Gefahrenstelle: Inbetriebnahme der Warnblinkanlage, Aufstellen des Pannendreiecks in angemessener Entfernung – jedoch vom Gesetzgeber ausdrücklich gefordert – unter vorrangiger Wahrung der eigenen persönlichen Sicherheit: So sind etwa die Warnwesten anzulegen
- das baldestmögliche Entfernen der Verkehrsbehinderungsquelle, durch Wegschieben, Abschleppen, oder durch einen Pannendienst (Abschleppdienst, Pannenhilfe)
Im Straßenverkehr versteht man unter Panne insbesondere:
- Reifenpanne, den vollständigen Luftverlust eines Reifens mit anschließender Fahruntüchtigkeit
- Motorschaden, die Betriebsstörung des Fahrzeugantriebs
Schienenverkehr [Bearbeiten]
Eine Störung im Bahnbetrieb umfasst, weil die Gleisanlagen zu den Betriebsanlagen gehören, wesentlich mehr Ereignisse (die im Straßenverkehr als reine Verkehrsbehinderung gelten). Betriebsstörung kann herbeigeführt werden:
- durch Sperrung von Gleisen infolge von Unfällen
- durch Zerstörung oder Beschädigung des Bahnkörpers
- durch Schneeverwehungen, Lawinen, Bergstürzen oder durch Überflutung der Gleise
- infolge schlechter Beschaffenheit der Bahnstrecke oder Bauwerke während der Dauer von Erneuerungs-Unterhaltsarbeiten
- infolge von außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen wie Zugverspätungen, Verkehrsstockungen oder anderen Unregelmäßigkeiten
- infolge politischer oder militärischer Ereignissen wie Streik, Unruhen oder Krieg
- durch Stromausfall oder durch ungenügende Stromzufuhr
- oder durch ein anderes, den Betriebsablauf störendes Ereignis
Schiffsverkehr [Bearbeiten]
Beim Schiffsverkehr bezeichnet man den Betriebsunfall als Havarie.