Bezirkshauptmann
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Der Bezirkshauptmann oder die Bezirkshauptfrau ist in Österreich der oberste Verwaltungsbeamte einer Bezirkshauptmannschaft.
Er ist der Vertreter der Behörde nach außen und Leiter der Bediensteten im Innenbereich.
Eine ganz wesentliche Aufgabe hat der Bezirkshauptmann im Katastrophenfall, da er dann der Leiter des Bezirksführungsstabes und damit oberster Einsatzleiter im Bereich des gesamten Bezirkes ist.
[Bearbeiten] Beruflicher Werdegang
Da der Bezirkshauptmann Landesbediensteter ist, obliegt die Besetzung der jeweiligen Landesregierung. Die Nachbesetzung erfolgt oft aus den Reihen der Bezirkshauptmannstellvertreter. Als Berufsausbildung hat ein Bezirkshauptmann ein erfolgreiches Jusstudium vorzuweisen.
Erst in den 1990er Jahren erreichten auch Frauen diese Positionen. So wurde in Niederösterreich 1998 die erste Bezirkshauptfrau die Chefin einer BH.

