Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland

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Diese Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die Schifffahrtszeichen, wie sie in der Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung[1] aufgelistet werden.

Flaggenzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tafelzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gebots- und Verbotszeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warnzeichen und Hinweiszeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Körperzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesperrte Wasserflächen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wasserstraßen (Lateralsystem)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abzweigende oder einmündende Fahrwasser[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Reeden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gefahrenstellen (Kardinalsystem)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

B.15 Gefahrenstellen
Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.
Feuer-Kardinalzeichen

Besondere Gefahrenstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Festmachertonnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lichtsignale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schutzbedürftige Anlage, Sog und Wellenschlag vermeiden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dauernde Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder Teilstrecke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Anlage I - Schifffahrtszeichen. In: ELWIS. Abgerufen am 8. Januar 2021.