Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland

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Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland beinhaltet die gegenwärtig gültigen Verkehrszeichen, wie sie im amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) aufgelistet werden.[1] Der VzKat basiert auf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt. Aus Gründen der Übersicht sind nur übergeordnete VZ-Nummern dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gefahrzeichen

Rechtsgrundlage für die Gefahrzeichen ist § 40 Straßenverkehrsordnung (StVO):

[Bearbeiten] Vorschriftzeichen

Rechtsgrundlage für die Vorschriftzeichen ist § 41 StVO:

[Bearbeiten] Richtzeichen

Rechtsgrundlage für die Richtzeichen ist § 42 StVO:

[Bearbeiten] Verkehrslenkungstafeln

[Bearbeiten] Verkehrseinrichtungen

Rechtsgrundlage für die Verkehrseinrichtungen ist § 43 Abs. 3 StVO:

[Bearbeiten] Zusatzzeichen

Rechtsgrundlage für die Zusatzzeichen ist § 39 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 StVO:

[Bearbeiten] 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 1. September 2009 wurde die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt. Damit wurden wesentliche Teile der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert und neue Verkehrszeichen benannt und überflüssige Verkehrszeichen entfernt. Aufgrund falsch angegebener Verordnungsermächtigungen wurde die Änderungsverordnung nach kurzer Zeit vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt und der vorher gültige VZ-Kat wieder eingesetzt. Die Nichtigkeit ist jedoch umstritten, insbesondere veröffentlicht das Bundesjustizministerium die Straßenverkehrsordnung in der geänderten Fassung. Folgende Veränderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der Änderung:[2]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Historische Verkehrszeichen in Deutschland – Sammlung von Bildern und/oder Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. VzKat bei BASt.de
  2. http://www.bast.de/nn_42244/DE/Presse/2009/presse-14-2009.html
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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