Bodenwert
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Der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv) freigelegten Grundstücks. Es handelt sich also um den Wert, den das Grundstück unter der Annahme besitzt, dass wesentliche Bestandteile nicht vorhanden sind. Man spricht auch vom „reinen Bodenwert“ oder „Würde-wenn-Bodenwert“ als dem Wert, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.[1]
Gemäß § 13 Abs. 2 WertV können zur Ermittlung des Bodenwerts neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke auch geeignete Bodenrichtwerte herangezogen werden. Die WertV war nur bis zum 30. Juni 2010 in Kraft und wurde von der ImmoWertV abgelöst.
[Bearbeiten] Wertbeeinflussende Eigenschaften
Der Bodenwert wird durch eine Vielzahl von Parametern beeinflusst:
- Lage (Standort)
- Fläche (Größe des Grundstücks in m²)
- Zuschnitt (Form der Grundstücksgrenzen, Anteil von Vorderland und Hinterland)
- Grundbuchstand
- Belastungen (Baulasten, Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs)
- Bauliche Nutzbarkeit (Art und Maß der baulichen Nutzung, geregelt in der Baunutzungsverordnung)
- Erschließung und Erschließungsbeiträge
- Baulandreserve und Teilungsmöglichkeiten
- Bodenverhältnisse (Art des Bodens, z. B. Kies, Fels oder Lehm)
- Topographie (z. B. Hanglage)
- Altlasten
- Denkmalschutz
- Bergschadensverzicht
- Konjunkturelle Einflüsse
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Sprengnetter u. a.: Grundstücksbewertung - Lehrbuch, Teil 3, Kapitel 1, Abschnitt 1.