Borg (Hausschwein)

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Als Borg (landschaftlich auch Barch, Barg, Bark, Bork, Borsch, Kunze oder Pölk) wird ein bereits im Alter von vier bis sechs Wochen oder früher kastrierter Eber bezeichnet. Seit in Deutschland im Jahr 2006 die Kastration ohne Narkose nach der ersten Lebenswoche gemäß Tierschutzgesetz verboten wurde[1], erfolgt sie aus Kostengründen häufig in der ersten Lebenswoche des Tieres.

Eber, die wenige Wochen vor der Schlachtung kastriert werden, nennt man Altschneider oder Spätschneider.

[Bearbeiten] Literatur

Christina Hucklenbroich: Der Schmerz der Schweine. Die ZEIT, Nr. 34, 2007

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. http://bundesrecht.juris.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000403377 TierSchG §5 (3) 1a
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