Brachycephalie

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Brachycephalie bei einer Französischen Bulldogge

Brachycephalie (auch: Brachyzephalie) meint Kurzköpfigkeit bzw. Rundköpfigkeit bei Lebewesen, was zu einem Bündel von gesundheitlichen Problemen führt. Bei den Haustieren sind insbesondere Hunde, teilweise auch Katzen betroffen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gesundheitliche Folgen

Brachycephalie kann zu Problemen der oberen Atemwege führen (brachycephales Syndrom). Als charakteristische Befunde gelten verengte Nasenlöcher und Nasenhöhlen, ein verlängertes und verdicktes Gaumensegel sowie Veränderungen am Kehlkopf. Darüber hinaus können die Rachenmandeln in den Innenraum der Atemwege gezogen werden, wenn der Unterdruck beim Einatmen zu groß wird. Dies kann zu Atemproblemen, Erstickungsanfällen, Ohnmacht, zumindest aber röchelnden Atemgeräuschen und Schnarchgeräuschen führen.

Zudem sind hervorstehende, teils auch vergrößerte Augen zu beobachten, was zu häufigen Verletzungen der Hornhaut führt.

Ebenso sind Hunde brachycephaler Rassen häufiger von Geburtsstörungen betroffen.

[Bearbeiten] Betroffene Rassen

Folgende Rassen sind vom Auftreten von Brachyzephalie und den Folgen aufgrund der Zuchtentwicklung der letzten Jahrzehnte betroffen:

[Bearbeiten] gesetzliche Situation

[Bearbeiten] Deutschland

Starke Erscheinungsformen von Brachycephalie gelten laut einem Gutachten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft als verbotene Qualzucht. In dem Gutachten werden den Zuchtverbänden Untersuchungen betroffener Tiere, Zuchteinschränkungen und geänderte Zuchtstandards empfohlen.[1]

In §11b des Tierschutzgesetzes, der das Verbot von Qualzucht regelt, ist festgelegt:

„Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten […], wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, […] erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“[2]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gutachen zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qual-Züchtungen) vom 02.06.1999, S. 26 f. und 49 f.
  2. TierSchG § 11b

[Bearbeiten] Weblinks

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