Bruttomiete

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Von Bruttomiete oder auch Inklusivmiete spricht man, wenn alle Nebenkosten für ein gemietetes Objekt direkt mit der Miete gezahlt werden und keine weiteren Kosten mehr entstehen. Wenn alle Nebenkosten separat abgerechnet werden so spricht man von Nettomiete.

[Bearbeiten] Bezeichnung Bruttomietzins in Österreich

Die Bezeichnung Bruttomietzins[1] [2](auch Bruttomiete, Bruttomonatsmiete genannt) steht in Österreich für den

  • Haupt- oder Untermietzins
  • zuzüglich Betriebs-/Nebenkosten
  • jedoch ohne die zu entrichtende Umsatzsteuer

Der Bruttomietzins wird vor allem zur Berechnung von Provisionen von Immobilienmaklern herangezogen und bei der Vergebührung des Mietvertrags[3]. [ ]

Die Verwendung der Bezeichnung Brutto im Zusammenhang mit der Ausnahme der Umsatzsteuer führt hier öfters zu Verwirrung.

[Bearbeiten] Referenzen

  1. RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 5. April 2011, § 24. Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 5. April 2011.
  2. Makler - AK - Portal. Arbeiterkammer Österreich. Abgerufen am 6. April 2011.
  3. HELP.gv.at - Bauen und Wohnen - Anfangskosten von Mietwohnungen. Bundeskanzleramt Österreich. Abgerufen am 7. April 2011.
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