Buchhändlergilde

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Die ersten Copyrightregelungen waren staatlich verliehene Monopolrechte in der Folge der Erfindung der Druckerpresse im ausgehenden 15. Jahrhundert und dienten vornehmlich Zensurzwecken. Ausgehend von Venedig, das bereits 1476 Druckprivilegien für bestimmte Bücher verlieh, verbreitete sich diese Praxis über England in ganz Europa.

Das britische Urheberrecht (Copyright law (Vereinigtes Königreich)) ermöglichte den Mitgliedern der Buchhändlergilde, gegen eine Gebühr den Titel eines Manuskripts eintragen zu lassen und somit das alleinige Recht zu erhalten, das Werk zu drucken. “Copyright entstand somit als ein Kopierrecht der Verlage, nicht als ein Eigentumsrecht der Autoren.”

[Bearbeiten] Siehe auch

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