Bundesamt für Justiz (Deutschland)
| Staatliche Ebene | Bund |
|---|---|
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium der Justiz |
| Gründung | 1. Januar 2007 |
| Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
| Behördenleitung | Heinz-Josef Friehe, Präsident[1] |
| Website | www.bundesjustizamt.de |
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die seit 2007 als Zentralstelle Registeraufgaben (frühere Zuständigkeit beim Generalbundesanwalt) und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner konzentriert sich die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten beim BfJ. Es untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Der Dienstsitz des BfJ ist Bonn.
Das Bundesamt für Justiz wurde zum 1. Januar 2007 auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz vom 17. Dezember 2006 gegründet.
In völkerrechtlichen Verträgen und in EU-Rechtsakten ist in zunehmendem Maße die Verpflichtung für Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten enthalten, eine zentrale Anlaufstelle zu benennen. Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes ist eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Verkehr anzugeben. Daneben fehlte für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen eine für das Bundesgebiet zentral zuständige Behörde. Einige dieser Aufgaben sind bisher vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen worden oder sie sind direkt im Bundesministerium der Justiz erfüllt worden. Eine Neuordnung und Konzentration dieser Aufgabenbereiche sowie eine Bündelung von Verwaltungstätigkeiten erschien notwendig.
Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben [Bearbeiten]
Zu den Aufgaben des Bundesamts gehören unter anderem
- die Wahrnehmung internationaler familienrechtlicher Angelegenheiten, z.B. nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, dem UN-Unterhaltsübereinkommen von 1956, mehreren Sorgerechtsübereinkommen und dem Haager Adoptionsübereinkommen,
- Aufgaben im Bereich des Registerwesens, z. B. Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister,
- Aufgaben des internationalen Rechtsverkehrs, z. B. als Zentralstelle im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes,
- Durchführung kriminologischer Forschung in Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle und Aufgaben der Kriminalprävention,
- die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z. B. bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, z.B. als Vollstreckungsbehörde für die bei den Gerichtshöfen des Bundes entstehenden Forderungen und
- Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz bei der Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II und im Bundesanzeiger und der Durchführung der automatisierten Normendokumentation.
Amtsleitung [Bearbeiten]
Das Bundesamt für Justiz wird durch seinen Präsidenten geleitet. Dieser wird durch den Vizepräsidenten vertreten.
Präsidenten [Bearbeiten]
- Gerhard Fieberg (1. Januar 2007 – 31. Dezember 2011)
- Heinz-Josef Friehe (seit 1. Januar 2012)
Vizepräsidenten [Bearbeiten]
- Hans-Michael Veith (Januar 2007 – Februar 2012)
- Winfried Schreiber (April 2012 – Mai 2013)
- Karin Storm (seit Mai 2013)[2]
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Seite des Bundesamts für Justiz (abgerufen am 13. Januar 2012)
- ↑ Die Vizepräsidentin. Bundesamt für Justiz, abgerufen am 23. Mai 2013.
Bundesfinanzhof | Bundesgerichtshof | Bundespatentgericht | Bundesverwaltungsgericht | Bundesamt für Justiz | Deutsches Patent- und Markenamt | Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
50.7271988888897.1113619444444Koordinaten: 50° 43′ 38″ N, 7° 6′ 41″ O