Bundesdienstflagge
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Die Bundesdienstflagge ist eine bestimmte, den Bundesbehörden vorbehaltene Flagge.
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[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. Darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) ist ausschließlich ebendiesen vorbehalten, sie darf von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden, § 124 OWiG. Als Symbol des Bundes wird sie auch nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden, wie die Bürger, die einfache Bundesflagge.
Gelegentlich (etwa bei Fans der Fußballnationalmannschaft) sind auch inoffizielle Deutschlandflaggen anzutreffen, die der Bundesdienstflagge sehr ähnlich sehen, allerdings das Bundeswappen anstelle des Bundesschildes enthalten. Die private Nutzung derartiger Flaggen wird geduldet.
Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.
[Bearbeiten] Republik Österreich
Die Dienstflagge des Bundes zeigt das österreichische Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen der Nationalflagge hineinreicht. Dabei soll die obere Schnabelkante des Bundeswappens mit dem oberen roten Streifen abschließen und das Stielende des Hammers den unteren roten Streifen berühren. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Dies gilt auch für die rot-weiß-rote Seeflagge.
Die Bundesdienstflagge wird von Bundesbehörden, -körperschaften und -organen verwendet („geführt“), wie z. B. dem Nationalrat, dem Bundespräsidenten oder dem Bundesheer. Sie ist entgegen einer verbreiteten Annahme nicht die Nationalflagge. Eine Verwendung durch andere ist, soweit dadurch nicht eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht wird, nicht verboten.
[Bearbeiten] Quellen
- Bundesgesetzblatt, 1996, Teil I, Seite 1729
- Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 / Satz 3
- § 124 OWiG

