Bundeskabinett

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Der Begriff Bundeskabinett bezeichnet nach dem Vorbild des angelsächsischen Sprachgebrauchs die deutsche Bundesregierung als Kollegialorgan, das heißt die Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister) als Kollegium.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

  • Volker Busse/ Hans Hofmann: Bundeskanzleramt und Bundesregierung. Aufgaben - Organisation - Arbeitsweise, Heidelberg (5., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage) 2010, ISBN 978-3-8114-7734-6
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