Bundeskanzleramt (Deutschland)
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| Staatliche Ebene | Bund |
|---|---|
| Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde |
| Gegründet | 1949 |
| Hauptsitz in | Berlin |
| Behördenleitung | Thomas de Maizière, Bundesminister für besondere Aufgaben |
| Website | bundesregierung.de |
Das Bundeskanzleramt (BK) ist eine Behörde, die den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in ihren Aufgaben unterstützt und in der sich auch ihr Büro befindet. Es hat seinen Hauptsitz in der Bundeshauptstadt Berlin und einen Zweitsitz in der Bundesstadt Bonn.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgaben und Struktur
Das Bundeskanzleramt ist nach herrschender Meinung eine oberste Bundesbehörde und hat die Aufgabe, die für die Arbeit des Bundeskanzlers erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Dies geschieht vor allem durch engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits über die ressortspezifischen Informationen verfügen. Die innere Struktur des Bundeskanzleramts entspricht daher auch den jeweiligen Ministerien – man spricht hier auch von Spiegelreferaten. Dem Auswärtigen Amt entspricht beispielsweise die Abteilung 2.
Das Bundeskanzleramt koordiniert die Bundesministerien, zum Beispiel bei Großen Anfragen. Des Weiteren nimmt es die administrativen Aufgaben der Bundesregierung wahr.
Wie alle Behörden ist auch das Kanzleramt in einen Leitungs- und einen Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit wird dabei von sechs Abteilungen wahrgenommen:
- Abteilung 1: Innen- und Rechtspolitik
- Abteilung 2: Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik
- Abteilung 3: Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Infrastruktur- und Gesellschaftspolitik
- Abteilung 4: Wirtschafts- und Finanzpolitik
- Abteilung 5: Europapolitik
- Abteilung 6: Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes
Diese sind weiter in Gruppen aufgeteilt, die sich wiederum in Referate gliedern. Ein genauer Organisationsplan findet sich hier.
[Bearbeiten] Der Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes
Zum Leitungsbereich des Kanzleramtes, dem auch der Stab Politische Planung; Grundsatzanfragen; Sonderaufgaben zugeordnet ist, gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Kanzleramtschefs angesiedelten Staatssekretäre und Staatsminister. Ihnen unterstehen die Abteilungsleiter im Range von Ministerialdirektoren.
[Bearbeiten] Der Chef des Bundeskanzleramtes
Die Behörde wird nicht vom Bundeskanzler, sondern von einem Chef des Bundeskanzleramtes (abgekürzt ChefBK) geleitet, der zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt.
Zum ChefBK ernennt der Bundeskanzler entweder einen Staatssekretär – in diesem Falle unterliegt der Amtsinhaber dem Bundesbeamtengesetz und kann vom Bundeskanzler als sogenannter „politischer Beamter“ gemäß §§ 31 BRRG, 36 Abs. 1 Nr. 1 BBG auch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden – oder er bestellt den ChefBK zum Bundesminister für besondere Aufgaben, wodurch sich dessen Stellung hin zu einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ändert und dieser alle Rechte eines Mitglieds der Bundesregierung genießt, wobei ihn der Bundeskanzler jedoch weiterhin ohne Weiteres entlassen kann (Art. 64 (1) GG). In den Medien und der Öffentlichkeit ist daher auch die inoffizielle Bezeichnung Kanzleramtsminister gebräuchlich.
Der ChefBK fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für das Zusammenwirken der Bundesministerien, die ihn jederzeit über ihre Arbeit informieren, und damit die gesamte Regierungspolitik des Bundes und besitzt dadurch eine herausragende Bedeutung, die jedoch meist im Hintergrund und ohne öffentliche Aufmerksamkeit stattfindet. Ihm obliegt die langfristige Planung politischer Vorhaben der Bundesregierung und er ist zudem eine wichtige Verbindungstelle zu den parlamentarischen Organen des Bundes, den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten sowie (gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt) zu Repräsentanten ausländischer Staaten.
Sofern der Bundeskanzler nicht selbst entscheidet, legt der ChefBK die Sitzungstermine des Bundeskabinetts und die jeweilige Tagesordnung fest. Er veranlasst die Einladung zu den Sitzungen. Er leitet außerdem die Runden der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor der Kabinettssitzung stattfinden. An der Sitzungen des Bundeskabinetts und aller seiner Ausschüsse, einschließlich des Bundessicherheitsrates sowie den zuvor vorbereitend stattfindenden interministeriellen Besprechungen, nimmt der ChefBK gemäß § 23 (1) GOBReg ebenfalls teil – hat er den Rang eines Bundesministers, so besitzt er auch Stimmrecht. Die Vorlagen der Sitzungen müssen dem ChefBK mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet werden. Die Einzelheiten von Übertragungen, die sich aus Organisationserlassen des Bundeskanzlers bezüglich der Verlagerung von Geschäftsbereichen zwischen Bundesministerien ergeben, sind dem ChefBK mitzuteilen.
Er bereitet zudem die zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Minister- und Senatspräsidenten der deutschen Länder mit dem Bundeskanzler vor, indem er sich im Vorfeld unter seinem Vorsitz mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder trifft.
Der ChefBK leitet auch die wöchentlichen Besprechungen der nationalen Sicherheitslage, die so genannte Nachrichtendienstliche Lage und die ihr folgende Präsidentenlage. Zudem ist ihm der Bundesnachrichtendienst unterstellt – bestimmt ihn der Bundeskanzler auch zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, so wirkt er auch direkt bei der Koordinierung der anderen beiden Geheimdienste des Bundes mit.
Der Nationale Normenkontrollrat untersteht seiner Rechtsaufsicht.
- Chefs des Bundeskanzleramtes
- 1949–1950 Franz-Josef Wuermeling (CDU), als Staatssekretär
- 1951–1953 Otto Lenz (CDU), als (beamteter) Staatssekretär
- 1953–1963 Hans Globke (CDU), als (beamteter) Staatssekretär
- 1963–1966 Ludger Westrick (CDU), erst als (beamteter) Staatssekretär, ab 1964 als Bundesminister für Sonderaufgaben und den Verteidigungsrat
- 1966–1967 Werner Knieper, als (beamteter) Staatssekretär
- 1967–1969 Karl Carstens (CDU), als (beamteter) Staatssekretär
- 1969–1972 Horst Ehmke (SPD), als Bundesminister für besondere Aufgaben
- 1972–1974 Horst Grabert (SPD), als (beamteter) Staatssekretär
- 1974–1980 Manfred Schüler (SPD), als (beamteter) Staatssekretär
- 1980–1982 Manfred Lahnstein (SPD), als (beamteter) Staatssekretär
- 1982 (27. April – 4. Oktober) Gerhard Konow (parteilos), als (beamteter) Staatssekretär
- 1982–1984 Waldemar Schreckenberger (CDU), als (beamteter) Staatssekretär
- 1984–1989 Wolfgang Schäuble (CDU), als Bundesminister für besondere Aufgaben
- 1989–1991 Rudolf Seiters (CDU), als Bundesminister für besondere Aufgaben
- 1991–1998 Friedrich Bohl (CDU), als Bundesminister für besondere Aufgaben
- 1998–1999 Bodo Hombach (SPD), als Bundesminister für besondere Aufgaben
- 1999–2005 Frank-Walter Steinmeier (SPD), als (beamteter) Staatssekretär
- seit 2005 Thomas de Maizière (CDU), als Bundesminister für besondere Aufgaben
[Bearbeiten] Staatssekretäre im Bundeskanzleramt sowie Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister beim Bundeskanzler
Zur Unterstützung des Bundeskanzlers und des ChefBKs können weitere (beamtete) Staatssekretäre ins Bundeskanzleramt bestellt werden. Diese erhalten entweder als Beauftragte der Bundesregierung eigene Geschäftsbereiche oder wirken bei der Leitung der allgemeinen Verwaltung des Kanzleramtes mit. Außerdem hat der Bundeskanzler das Recht, sich selbst Parlamentarische Staatssekretäre beizugeben, denen sie ebenfalls eigene Aufgabenbereiche (so z. B. seit 1998/1999 als Kulturstaatsminister und seit 2005 als Integrationsbeauftragte) zuweisen kann und die sie bei ihrer politischen Arbeit (im Besonderen als seine Vertreter in Bundestag und Bundesrat sowie deren Ausschüssen) unterstützen – als einzigem Mitglied der Bundesregierung wird dabei dem Bundeskanzler seit 1999 das Privileg zugestanden, dass seine Parlamentarischen Staatssekretäre nicht Mitglieder des Deutschen Bundestages sein müssen. Seit Ende der 1970er-Jahre ist es zudem allgemein üblich, dass der Bundeskanzler seine Parlamentarischen Staatssekretäre zu Staatsministern (gem. § 8 ParlStG) ernennt. Der Bundeskanzler kann sie jederzeit entlassen (§ 4 ParlStG).
Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und Sprecher der Bundesregierung untersteht zwar dem Bundeskanzler, ist aber als Staatssekretär eigenständiger Leiter einer Obersten Bundesbehörde und nicht dem Bundeskanzleramt zugeordnet.
- Beamtete Staatssekretäre im Bundeskanzleramt
- 1950–1951 Walter Hallstein (CDU)
- 1958–1965 Felix von Eckardt (CDU), ab 1962 Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin
- 1965–1969 Carl Krautwig, Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin
- 1969–1972 Egon Bahr (SPD), Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin
- 1974–1982 Dietrich Spangenberg (SPD), Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin
- 1973–1981 Günter Gaus (SPD), ab 1974 Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR
- 1981–1982 Klaus Bölling, Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR
- 1982–1989 Hans-Otto Bräutigam, Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR
- 1984–1989 Waldemar Schreckenberger
- 1989–1990 Franz Bertele, Leiter der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR
- 1998–1999 Frank-Walter Steinmeier (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- 2006–2007 Hans Bernhard Beus, Stellvertreter der Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung und Koordinatorin der Bund-Länder-Angelegenheiten
- Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundeskanzler
- 1967–1969 Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CSU)
- 1969–1972 Katharina Focke (SPD)
- 1972–1974 Karl Ravens (SPD)
- 1974–1976 Marie Schlei (SPD)
- 1998 Otto Hauser (CDU)
- Staatsminister beim Bundeskanzler
- 1976–1979 Hans-Jürgen Wischnewski (SPD), Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin
- 1979–1982 Gunter Huonker (SPD)
- 1982 Hans-Jürgen Wischnewski (SPD), Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin
- 1982–1984 Philipp Jenninger (CDU)
- 1982–1987 Friedrich Vogel (CDU)
- 1982–1987 Peter Lorenz (CDU), Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin
- 1987–1991 Lutz Stavenhagen (CDU)
- 1987–1989 Lieselotte Berger (CDU), Bevollmächtigte der Bundesregierung in Berlin
- 1989–1990 Günter Straßmeir (CDU), Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin
- 1990–1998 Anton Pfeifer (CDU)
- 1991–1998 Bernd Schmidbauer (CDU), Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes
- 1998–2005 Rolf Schwanitz (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Neuen Länder
- 1998–2002 Hans Martin Bury (SPD), Koordinator der Bund-Länder-Angelegenheiten
- 1998–2001 Michael Naumann (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
- 2001–2002 Julian Nida-Rümelin (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
- 2002–2005 Christina Weiss (parteilos), Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- seit 2005 Bernd Neumann (CDU), Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
- seit 2005 Maria Böhmer (CDU), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- seit 2005 Hildegard Müller (CDU), Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung und Koordinatorin der Bund-Länder-Angelegenheiten
[Bearbeiten] Der Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Der Bundeskanzler bestellt zudem einen Staatsminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, meist den ChefBK selbst, zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste. Diesem ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine eigene Abteilung im Bundeskanzleramt (derzeit Abteilung 6) fachaufsichtlich unterstellt. Der administrative Leiter dieser Abteilung, der sogenannte Geheimdienstkoordinator, ist gleichzeitig der Vertreter des Nachrichtendienst-Beauftragten.
Der Beauftragte führt zudem den Vorsitz im „Staatssekretärausschuss für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit“.
Ihm obliegt die Koordinierung und Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen. Zudem wirkt er bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten aller drei Geheimdienste sowie an der Vorbereitung von Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit. Er hat zudem das Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über nachrichtendienstliche Verdachtsfälle und andere besondere Vorkommnisse sowie die Arbeitsmethodik, das Informations- und Karteiwesen, die Organisation, die Haushaltsplanung und Personalstrukturplanung zu verlangen; er kann des Weiteren für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maßnahmen vorzuschlagen; ist an Gesetzesvorhaben und an der Ausarbeitung von Vorschriften, die einen der Nachrichtendienste des Bundes oder die drei Dienste oder ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen, beteiligt. Außerdem kann er jederzeit unmittelbare Besprechungen mit den Leitern der Dienste und deren Vertretern führen.
[Bearbeiten] Gebäude
Als erstes Bundeskanzleramt dienten nach 1949 zunächst einige Räume des Museum Koenig. Ein paar Monate später übergab das belgische Militär das Palais Schaumburg in Bonn an die Bundesregierung. Von 1976 bis 1999 dann ein von der Planungsgruppe Stieldorf geplanter Neubau in Bonn.
- Siehe hierzu den Hauptartikel: Bundeskanzleramt (Bonn)
Von 1999 bis zum Einzug in ein neues Gebäude saß das Bundeskanzleramt übergangsweise in dem ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR am Berliner Schloßplatz (heute Hertie School of Governance). Seit 2001 dient ein von Axel Schultes entworfener Neubau im Berliner Spreebogen, durch den Platz der Republik vom Reichstagsgebäude getrennt, als Behördensitz. Das Gebäude öffnet sich zu einem zentralen Platz gegenüber dem Paul-Löbe-Haus, der als Bürgerforum gestaltet werden soll. Es ist Teil der „Band des Bundes“ genannten Gebäudegruppe am Spreebogenpark. In dem Gebäude arbeiten zur Zeit auch Mitarbeiter des Kulturstaatsministers.
- Siehe hierzu den Hauptartikel: Bundeskanzleramt (Berlin)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Volker Busse: Bundeskanzleramt und Bundesregierung, Heidelberg 2005. ISBN 3-8114-5343-2.
- Joannah Caborn: Die Staatsarchitektur in Bonn und Berlin. In: Carborn: Schleichende Wende. Diskurse von Nation und Erinnerung bei der Konstituierung der Berliner Republik., 2006, ISBN 389771-739-5.
- Jürgen Gros: Das Kanzleramt im Machtgeflecht von Bundesregierung, Regierungsparteien und Mehrheitsfraktion. In: Karl-Rudolf Korte/Gerhard Hirscher (Hrsg.): Darstellungspolitik oder Entscheidungspolitik. Über den Wandel von Politikstilen in westlichen Demokratien. München 2000.
- Peter Haungs: Kanzlerprinzip und Regierungstechnik im Vergleich: Adenauers Nachfolger. APuZ 39, 1989, B 1–2, S. 28–39.
- Thomas Knoll: Das Bundeskanzleramt. Organisation und Funktion von 1949 bis 1999. Wiesbaden 2004.
- Karl-Rudolf Korte: Kommt es auf die Person des Kanzlers an? Zum Regierungsstil von Helmut Kohl in der „Kanzlerdemokratie“ des deutschen „Parteienstaates“. ZParl 29 (1998), S. 387–401.
- Katja Schlesinger: Ausbau der Hausmacht im Bundeskanzleramt. Die Systeme Schmidt, Kohl und Schröder. Köln 2000 (unver. MA, Fundstelle: http://www.karl-rudolf-korte.de/data/mag_schlesinger.pdf, 3. Mai 2006).

