Bundesminister (Österreich)

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Als Bundesminister werden in Österreich die Mitglieder der Bundesregierung unter Einschluss des Bundeskanzlers bezeichnet. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Der Bundeskanzler ist als Vorsitzender der Bundesregierung lediglich primus inter pares unter den Bundesministern. Er ist den übrigen Bundesministern gegenüber nicht weisungsberechtigt. Im Gegensatz zum deutschen Bundeskanzler (der nicht als Bundesminister bezeichnet wird) besitzt der österreichische Bundeskanzler auch keine Richtlinienkompetenz.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Sie werden vom Nationalrat (dem österreichischen Parlament) weder gewählt noch bestätigt, sie können jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten einzelne Bundesminister zur Abberufung vorschlagen.

Den Bundesministern werden Staatssekretäre zur Unterstützung beigegeben; sie sind dem Bundesminister gegenüber weisungsgebunden und keine Mitglieder der Bundesregierung, nehmen jedoch an den Ministerratssitzungen mit beratender Stimme teil.

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