Bundesstaat

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Weltweit gibt es 28 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich betrachtet besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und eine Ebene der Gliedstaaten. Ein solcher föderativer Staat (Bundesstaat) grenzt sich damit ab vom (lockeren) Staatenbund, aber auch von einem Einheitsstaat.

Die zweite, davon zu unterscheidende Bedeutung des Ausdrucks Bundesstaat ist die des Gliedes eines föderativen Staatsverbandes. In der deutschen Verfassungsgeschichte versteht man hierunter die Teilstaaten des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches, doch selbst die einzelnen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes wurden „Bundesstaaten“ genannt. In der Bundesrepublik Deutschland hingegen wird die Bezeichnung Land (die verfassungsrechtliche Bezeichnung) oder Bundesland verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Bundesstaat als Gesamtstaat [Bearbeiten]

Österreich mit seinen Bundesländern, dargestellt mit Landesfarben und Wappen.

Ein Staat kann entweder unitarisch oder föderativ (bundesstaatlich) organisiert sein. In diesem Sinne ist er entweder ein Einheitsstaat oder ein Bundesstaat. Ein traditionelles Beispiel für einen Einheitsstaat ist Frankreich. Dort verfügt allein die oberste, die nationale Ebene im Staatsaufbau über Souveränität und Staatlichkeit. Im Gegensatz dazu besitzen föderale System wie das der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Bundesrepublik Deutschland neben einem souveränen Gesamtstaat – mit republikanischer Staatsform wird dieser häufig als Bundesrepublik bezeichnet – auch untergeordnete Einheiten mit staatlicher Qualität (Teil- bzw. Gliedstaaten/Bundesländer). Diese Gliedstaaten haben das Recht, vieles selbstständig und ohne Einmischung der Bundesebene zu regeln, wobei dort angesiedelte Staatsorgane (vor allem oberste Bundesorgane wie das Bundesparlament oder oberste Bundesgerichte) ihnen – im hierarchischen Sinn – übergeordnet sind.[1] Das Schulwesen in den Vereinigten Staaten und in Deutschland wird beispielsweise in den Gliedstaaten organisiert, während die nationale Ebene etwa die Verteidigung und Außenpolitik bestimmt.

Ein föderativer Staat ist aber nicht nur vom Einheitsstaat abzugrenzen, sondern ebenso vom Staatenbund. Eine bekannte Frage zur Beurteilung von staatlichen Organisationsverbänden heißt: Bundesstaat oder Staatenbund? Dabei ist ein Staatenbund eine lose Verbindung von Einzelstaaten, die ihre Souveränität beibehalten, sodass die föderale Struktur ohne Preisgabe wesentlicher staatlicher Kompetenzen besteht.[2] Der Staatenbund als solcher kann somit nur Entscheidungen treffen, wenn die Einzelstaaten diese gutheißen. In der deutschen Geschichte gilt der Deutsche Bund von 1815 bis 1866 als wichtigstes Beispiel für einen Staatenbund, der Norddeutsche Bund von 1867 bis 1871 hingegen war der erste deutsche Bundesstaat. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland spricht erstmals ausdrücklich von einem „Bundesstaat“ (so wörtlich in Art. 20) zur Verankerung des föderativen Prinzips.

1871 gründete ein Bündnisvertrag deutscher Staaten den Bundesstaat des Deutschen Reiches. Der Bundesstaat der Weimarer Republik entstand 1919 ebenso wie der Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland 1949 durch die verfassungsgebende Gewalt des Volkes.

Wenn ein Politiker damals oder auch heute sich als Verfechter des „Föderalismus“ vorstellte, dann heißt das, dass er die Rechte der Einzelstaaten verteidigen wollte. Im Deutschen Reich war etwa die katholische Zentrumspartei in diesem Sinne „bundesstaatlich“ oder föderalistisch orientiert. Im Gegensatz dazu waren Linksliberale und Sozialdemokraten unitaristisch eingestellt, sie wünschten sich einen stärkeren Gesamtstaat, einen Einheitsstaat. Ein solcher schien nämlich in der Lage zu sein, kraftvoll Reformen durchführen zu können. Die Zentrumspartei und die Konservativen wollten Reformen hingegen verhindern.

Aus historischen Gründen ist ein „Föderalist“ (federalist) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien und Kanada ganz im Gegenteil jemand, der die Rechte des Gesamtstaates ausbauen will. Die USA waren nach der Unabhängigkeit 1783 zunächst (auf Grundlage der Konföderationsartikel) ein Staatenbund, und Politiker wie die der Federalist Papers wollten daraus eine engere Föderation, einen Bundesstaat (föderativen Staat) machen. Im Englischen werden die Ausdrücke federation und confederation teilweise für das deutsche Begriffspaar Bundesstaat und Staatenbund verwendet, aber die Terminologie ist nicht einheitlich. So heißt der Norddeutsche Bund auf Englisch, trotz des staatlichen Charakters, North German Confederation.

In einem föderativen Staat besteht das Parlament typischerweise aus zwei Kammern. Die eine dient der direkten Volksvertretung und repräsentiert das Volk als Ganzes. Die andere vertritt grundsätzlich die Interessen der Gliedstaaten (Länderkammer).

Bundesstaat als Gliedstaat eines Gesamtstaats [Bearbeiten]

Das politische System der Schweiz (Bürger, Kantone, Bund, ohne Gemeindeebene), als Beispiel für die Rolle der Gliedstaaten in einem föderativen Staat.

Wie im Deutschen Bund hießen im Norddeutschen Bund und dann ab 1871 im deutschen Kaiserreich die Einzelstaaten „Bundesstaaten“. Diese Bezeichnung war unabhängig davon, dass der Deutsche Bund ein Staatenbund und erst der Norddeutsche Bund ein föderativer Staat war. Für die auch als „Bundesglieder“ bezeichneten Gliedstaaten des Deutschen Reichs wurde ebenfalls das Wort Bundesstaat benutzt, ehe dieses in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 durch Land abgelöst worden ist; gleichwohl aber hielt sich „Bundesstaat“ noch bis in die 1930er Jahre hinein in anderen Reichsgesetzen.[3] Teilweise findet sich noch heute der Begriff „Bundesstaat“ in älteren Gesetzestexten, so etwa in den §§ 979, 981, 982 BGB.

Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland spielen die Länder eine wichtige Rolle. Der Bund (die oberste Ebene der Bundesrepublik) kann die Länder nicht abschaffen; ihr Bestand ist somit garantiert. Ihre Grenzen können im Wesentlichen nur durch Volksabstimmung geändert werden. Das Grundgesetz trennt die staatlichen Aufgaben in solche, die dem Bund, und solche, die den Ländern vorbehalten sind. Hinzu kommen Kompetenzen, welche von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet werden. Die Länder wirken über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mit. Des Weiteren können die Länder ihre Rechte gegenüber dem Bund beim Bundesverfassungsgericht einklagen.

In der Schweizerischen Eidgenossenschaft heißen die Gliedstaaten Kantone, in der Republik Österreich Bundesländer, ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland. Üblich ist die Bezeichnung state zum Beispiel im Falle der US-amerikanischen Bundesstaaten und der Teilstaaten Indiens. In Kanada nennt man sie Provinzen. Das Königreich Belgien ist seit 1993 ein Föderalstaat, seine sechs (faktisch fünf) Gliedstaaten werden aus drei Regionen gebildet.[4][5]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. E. Gruner, B. Junker: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz, 1972.
  2. Heinrich Wilms: Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der Föderalismusreform. Kohlhammer, 2007, Rn 234.
  3. Vgl. dazu etwa die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934, womit die bis dahin im RuStAG verankerte „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate“ durch § 1 V vom 5. Februar 1934 beseitigt worden ist.
  4. Vgl. Wichard Woyke, in: Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Die politischen Systeme Westeuropas, 4., aktual. u. überarb. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16200-3, S. 451–482, hier S. 478.
  5. Vgl. aber auch Armin von Bogdandy, Jürgen Bast (Hrsg.), Europäisches Verfassungsrecht: Theoretische und dogmatische Grundzüge, 2., vollst. aktualisierte und erw. Aufl., Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-73809-1, S. 144 (mit Aufzählung in Fn 118).

Literatur [Bearbeiten]

  •  Hans Kristoferitsch: Vom Staatenbund zum Bundesstaat? – Die Europäische Union im Vergleich mit den USA, Deutschland und der Schweiz. Springer, Diss. Univ. Wien 2007, ISBN 978-3-211-35201-4.

Weblinks [Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Bundesstaat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen