Bundesstiftung Mutter und Kind

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen mit Zuschüssen, um die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes zu erleichtern. Gefördert wird insbesondere die nötige Grundausstattung (z. B.: Kinderbett, Kleiderschrank, Wickelkomode, Babywanne, Kinderwagen, Kinderkleidung), die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes.

Die Stiftung wurde 1984 gegründet und hat ihre Geschäftsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sie zahlt nicht unmittelbar an die betroffenen Frauen selbst, sondern an die Landesstiftungen für Frauen und Familien in Not und ähnliche zentrale Verbände in den Bundesländern. In Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen helfen die Landesstiftungen auch mit eigenen Stiftungsmitteln.

Beantragt werden können die Mittel nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen sind: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen. Außerdem existieren Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise.

Im Jahr 2009 hat die Bundesstiftung Finanzmittel in Höhe von 97 Millionen Euro zu Verfügung. Bis zum 25-jährigen Jubiläum im Jahr 2009 wurden jährlich etwa 150.000 Frauen durch die Stiftung mit durchschnittlich 600 Euro unterstützt.[1]

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Pressemeldung des BMFSFJ zum 25-jährigen Jubiläum der Bundesstiftung, 20. Juli 2009
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge