Bundeswappen Österreichs
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Das Österreichische Bundeswappen, das gegenwärtige Wappen Österreichs, wurde im Jahr 1919 mit dem Rot-Weiß-Rot aus dem Bindenschild und dem Österreichischen Adler eingeführt, 1934 bis 1938 durch den Quaternionenadler ersetzt, und 1945 leicht modifiziert (die gesprengten Ketten wurden hinzugefügt) wieder eingeführt.
Das Österreichische Bundeswappen ist im Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) geregelt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Beschreibung
[Bearbeiten] Aussehen
Am 8. Mai 1919 wurde die Verwendung des einköpfigen Adlers beschlossen. Er ersetzte den doppelköpfigen Adler Österreich-Ungarns.
- Es zeigt einen freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.
Es gibt zwei verschiedene Versionen des Wappens: Eine der Bundesverfassung entsprechende Version, in welcher der Adler einfärbig schwarz dargestellt ist, sowie eine künstlerischere Version, auf der das Gefieder des Adlers detailliert dargestellt ist. Beide Versionen werden parallel nebeneinander verwendet.
[Bearbeiten] Symbolik
Der Symbole-Austausch von 1919:
- Adler, einköpfig, nach Westen blickend, ersetzt den Doppeladler
- Symbol des Bürgertums: Die Mauerkrone ersetzt die Kaiserkrone
- Symbol des Bauernstands: Die Sichel ersetzt das kaiserliche Reichsschwert
- Symbol der Arbeiterschaft: Der Hammer ersetzt den kaiserlichen Reichsapfel
Die Symbol-Ergänzung von 1945:
- Symbol der Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur: Die gesprengte Kette
[Bearbeiten] Gesetzlicher Schutz – Verwenden und Führen des Bundeswappens
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Wappengesetz |
| Langtitel: | Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Fundstelle: | BGBl. Nr. 159/1984 |
| Datum des Gesetzes: | 28. März 1984 |
| Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 98/2001 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung bestimmt. Darüber hinaus gibt es auch einfachgesetzliche Bestimmungen, welche das Verwenden und Führen des Bundeswappens regeln, namentlich das österreichische Wappengesetz[1]. Weiters werden durch strafrechtliche Bestimmungen die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole[2], zu denen ja auch das Bundeswappen zählt, unter besondere Strafdrohung gestellt.
Neben staatlichen Behörden sind auch einzelne weitere Organisationen und Unternehmen zum Führen des Staatswappens berechtigt. Gemäß der Gewerbeordnung 1994[3] verleiht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Erlaubnis zum Führen des Wappens an Unternehmen, die sich durch besondere Verdienste um die österreichische Wirtschaft oder eine herausragende Stellung in ihrem Wirtschaftszweig hervorheben. Weiter hat jede österreichische (staatliche) Schule zwar nicht die Erlaubnis das Wappen im Schullogo zu führen, aber in jeder Klasse statt dem Bild des Bundespräsidenten (oder Landeshauptmanns) das Wappen aufzuhängen.
Weiters ist gemäß §§ 53 und 54 Kraftfahrgesetz geregelt, dass nur bei Kraftwagen, die zur Verwendung für Fahrten bei offiziellen und feierlichen Anlässen bestimmt sind, und nur für Führungsorgane der Bundesebene (Bundespräsident, Bundesrats- und Nationalratsmitglieder, usw.) das Wappen geführt werden darf.
Die Gestaltung des Bundeswappens ist in den entsprechenden Gesetzestexten exakt festgelegt und ist als solches unveränderbar. Verschiedene Behörden und Organisationen, die zum Führen des Wappens berechtigt sind, verwenden dennoch abgewandelte Formen davon; meist als „Behördenzeichen“ (Piktogramm) bezeichnet.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Der Bindenschild der Babenberger
Der Bindenschild, das rot-weiß-rote Wappen der Babenberger, lässt sich ab 1230 sicher nachweisen. Über seine Herkunft gibt es keine Klarheit, es ranken sich einige Legenden um seine Entstehung.
Der Bindenschild war ursprünglich Hauswappen, und wurde bald das gemeinsame Wappen für die Besitzungen der Babenberger in der Marcha orientalis, der Mark im Osten Baierns, im Bereich des heutigen Ober- und Niederösterreich. Später fand ein Abtausch mit dem Lerchenwappen mit den fünf Adlern („Lerchen“) statt. Aus unbekannten Gründen wurde dieses Wappen ab dem 15. Jahrhundert als Altösterreich, der rot-weiß-rote Bindenschild dagegen als Neuösterreich bezeichnet. Das Lerchenwappen wurde durch den Bindenschild verdrängt, welcher so zum ersten „Gesamtwappen“ für die habsburgischen Erbländer wurde.
[Bearbeiten] Das Hauswappen der Habsburger
Als die Habsburger 1282 Herzöge von Österreich wurden, übernahmen sie auch das rot-weiß-rote Landeswappen, das in den nachfolgenden Jahren immer mehr zum eigentlichen Wappen der Dynastie wurde. Bereits König Friedrich (III.) der Schöne legte 1325 den Bindenschild auf die Brust des Reichsadlers. Das alte Wappen der Grafschaft Habsburg - ein roter, blau gekrönter Löwe auf goldenem Grund (in dieser Form seit 1359) - trat demgegenüber immer mehr in den Hintergrund. In der Folge nannte sich Habsburg auch Haus Österreich. Dies kam vor allem in der spanischen Habsburgerlinie sehr deutlich zum Ausdruck. Die herrschenden Habsburger in Spanien führten nicht den Namen Habsburg sondern Casa de Austria. Philipp von Habsburg, war als spanischer König Felipe de Austria.
Nach der Gründung des Hauses Habsburg-Lothringen 1740 wurde das Hauswappen neugestaltet, der Bindenschild blieb jedoch zentraler Bestandteil. Habsburg wurde nun durch den Habsburgischen Löwen repräsentiert, mittig war der Bindenschild und rechts sind die Lothringischen Adler. Zu lesen ist das Hauswappen so: Haus Österreich (Bindenschild-mittig) Habsburg (Löwe-rechts) Lothringen (Adler-links).
Rot-Weiß-Rot als Farben des Herrscherhauses ließen Babenbergern und Habsburger – soweit möglich – in alle Staatssymbole einarbeiten. Maßgebend für die einzelnen Länder unter Habsburgischer Herrschaft war Rot-Weiß-Rot als Symbol der Herrschenden Oberhoheit. Die Regionalwappen waren aber weiterhin verbindlich, denn sie repräsentierten die Habsburger als jeweilige Landesherren.
[Bearbeiten] Der Adler
Grundsätzlich stammen alle Adler als Wappentier von den (einköpfigen) Feldzeichen der römischen Legionen ab.
1237 wurde der doppelköpfige Adler in Gold auf Schwarz von Friedrich II. der Stadt Wien, anlässlich seiner Wahl Konrad IV. zum Deutschen König, verliehen.
Der doppelköpfige Adler wurde unter Kaiser Sigismund im Jahre 1433 das Wappentier des römisch-deutschen Königs und Kaisers und damit zum Wappentier des Heiligen Römischen Reiches. Auf den Flügelfedern des davon abgeleiteten Quaternionenadler sind die Wappen der Glieder des Reiches jeweils in Vierergruppen allegorisch abgebildet (Quaternionen der Reichsverfassung), abgebildet. Es handelt sich um eine Auswahl von Reichsständen.
[Bearbeiten] Der Habsburgische Doppeladler
Der letzte römisch-deutsche Kaiser Franz II. entlehnte den Quaternionenadler schließlich als Symbol für seine Erblande. Er verwendete eine modifizierte Version des Quaternionenadlers für das 1804 neu gegründete Kaisertum Österreich. Diesem k.k. österreichische Doppeladler ist das Wappen des Hauses Habsburg-Lothringen auf die Brust gelegt, die Flügel zieren zehn wichtige Lande. Über dem Wappen schwebt die Rudolfskrone.
Der österreichische Doppeladler wurde auch zum Staatswappen der Realunion Österreich-Ungarn. Er war von 1867 bis 1915 das Hoheitszeichen für gemeinsame (k.u.k.) Institutionen. Die Symbolik des österreichisch-ungarischen Doppeladlers (ähnlich der Symbolik des byzantinischen Reichswappens): Ein Adlerkopf, dem Westen zugewandt, symbolisierte Cisleithanien (österreichischer Reichsteil) und der andere, dem Osten zugewande Kopf, Transleithanien (ungarischer Reichsteil).
Im Jahr 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt. Dieses Staatswappen wurde am 10. Oktober 1915 durch ein neues gemeinsames mittleres und ein gemeinsames kleines Wappen ersetzt, welches eine Kombination aus den Wappen der beiden Reichshälften und dem des Herrscherhauses war. Der goldene Schild mit dem Doppeladler symbolisierte nur noch Österreich, während der zweite Schild das ungarische Wappen darstellte. Die beiden Reichshälften stehen unter ihren Kronen, Cisleithanien unter der Rudolfs-, Transleithanien unter der Stephanskrone. Verbunden waren beide Wappen durch das Familienwappen Habsburg-Lothringen. Die Devise INDIVISIBILITER AC INSEPARABILITER („unteilbar und untrennbar“), soll die Verbundenheit der beiden in der Monarchie vereinigten Staaten darstellen.
[Bearbeiten] Wappen der Republik
Am 31. Oktober 1918, wurden in einer Sitzung des Staatsrates sowohl die Farben der neuen Republik (Rot-Weiß-Rot), als auch das von Staatskanzler Renner persönlich ausgearbeitete neue Staatswappen beschlossen. Das Wappen, das unter Zeitdruck für das Siegel für die Friedensverhandlungen des Ersten Weltkriegs entstand, bestand aus einem Stadtturm (Bürgertum) mit schwarzen Quadern, roten gekreuzten Hämmern (Arbeiterschaft) und einem goldenen Ährenkranz (Bauernstand). Die Farben Schwarz-Rot-Gold wurden bewusst in Anlehnung an die deutschen Farben gewählt, die Symbole stellten die drei Stände dar. Dieses Wappen wurde aber zurückgenommen, da es massiver Kritik und großen Protesten, beispielsweise von Adolf Loos oder von Heraldikern ausgeliefert war. Der Entwurf erinnere zu stark an einfache Firmenwerbung.
Mit Ministerratsbeschluss vom 8. Mai 1919 wurde das Turm-Wappen durch das Wappen mit dem einköpfigen Adler ersetzt. Diese Ausführung wird vielfach als Reminiszenz an den Doppeladler der Habsburger-Monarchie gesehen. Nach dieser Annahme weist die Einköpfigkeit des Adlers auf das Wegfallen der östlichen Reichsteile hin. Politisch unterschiedliche Deutungen des Bundeswappens haben in der Vergangenheit Diskussionen über das Wappen ausgelöst. Einereits wird das Republikwappen als neues republikanisches Symbol, andererseits als modifizierte Version des alten Habsburgischen Wappens. Gestützt wird diese These unter anderem dadurch, dass die österreichischen Bundesländer die monarchische Wappentradition beibehalten haben. Von Seiten der FPÖ wurde kritisiert, dass Hammer und Sichel im Wappen als kommunistische Symbole verstanden werden könnten. Umfragen bestätigen aber, dass die Bekanntheit der eigentlichen Wappensymbolik weit verbreitet ist. [4]
[Bearbeiten] Wappen des Bundesstaates Österreich (Ständestaat)
Nach der Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofes durch die Regierung Dollfuß wurde die Republik 1934 durch den austrofaschistischen „Bundesstaat Österreich“ abgelöst.
Nach dem Verbot oppositioneller Aktivitäten außerhalb der Vaterländischen Front (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel), wollte man aus dem Wappen alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte.
In der Symbolik nahm man eine „Rückbesinnung“ auf die Zeit des Heiligen Römischen Reiches vor. So wurde der Quaternionenadler aus der Zeit des Reiches eingeführt und zu diesem Zweck modifiziert.
Daneben wurde als eine Art „Ergänzungs-Wappen“, das Kruckenkreuz, das schon seit den 1920er Jahren als halbstaatliches Symbol - etwa auf Groschenmünzen - rangierte, beibehalten und seine Verwendung ausgeweitet. Es wurde als offizielles Symbol behandelt, war aber nie Teil des Bundeswappens.
Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Juli 1934, BGBl. II/108, wurde die bildliche Darstellung des Staatswappens Österreichs veröffentlicht.
Mit dieser Wappenänderung entfernte der „Ständestaat“ auch jene Elemente des Staatswappens, die das ständische Zusammenwirken von Arbeitern (Hammer), Bauern (Sichel) und Bürgern (Mauerkrone) symbolisieren sollten.
In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert: Dieser Doppeladler ist der alte Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das Bindenschild der Babenberger „rot-weiß-rot“ auf der Brust des Doppeladlers kennzeichnet unsere Ostmarkmission. Diese Erklärung verdeutlicht auch den deutschnationalen Charakter des Regimes und seiner Ideologie, die sich durch die Rückbesinnung auf das Reichswappen auch im Wappen widerspiegelten. Der nimbierte Doppeladler des Ständestaates weist auch gewisse Parallelen zum Wappen der Bundeshauptstadt auf. Wien hatte sein Wappen 1925 modifiziert. Man hatte die kaiserlichen Symbole entfernt und den Doppeladler zum einfachen nach Westen blickenden Adler gemacht. Ansonsten war das neue Wiener Wappen gleich dem alten. Auch das alte rot-weiß-rote Kreuzfahrerschild hatte man belassen. Dieses Schild ist heute das Hauptwappen Wiens (der Adler wird nur mehr selten verwendet).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Bundesministerium für Inneres: Die Symbole der Republik. In: Öffentliche Sicherheit 11-12/06, S. 69–75 (Webdokument, PDF)
- P. Diem: Die Symbole Österreichs. Zeit und Geschichte in Zeichen. K&S Wien 1995, ISBN 3-218-00594-9 (Webauszüge: Die Symbole Österreichs, Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens)
- Österreichischer Wappenkalender 1960. Heraldisch-Genealogische Gesellschaft Adler, Wien 1959
- Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. Böhlau, Wien 1996, ISBN 3-205-98646-6
- F-H. Hye: Das Österreichische Staatswappen und seine Geschichte. Studien Verlag, Innsbruck 1995, ISBN 3-7065-1108-8
- Ottfried Neubecker: Heraldik : Wappen - ihr Ursprung, Sinn und Wert. Krüger, Frankfurt a.M. 1977, ISBN 3-8105-1306-7
[Bearbeiten] Einzelnachweise
[Bearbeiten] Weblinks
- Öffentliche Wappen und andere Symbole in Österreich
- Faksimile des Österreichischen Bundesgesetzes vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich („Wappengesetz“)
- Eintrag über das Wappen der Republik Österreich im Österreich-Lexikon von aeiou
- Eintrag über der Bindenschild im Österreich-Lexikon von aeiou
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