Committee of European Banking Supervisors

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Das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) wurde gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 gegründet. Es handelte sich dabei um einen unabhängigen Ausschuss der europäischen Bankenaufseher mit Sitz in London. Seine Tätigkeit nahm der Ausschuss im Januar 2004 auf. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2009 ist CEBS mit einer erweiterten Rolle neu eingesetzt worden.

2011 ist die CEBS in der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) aufgegangen.

[Bearbeiten] Aufgabe und Zusammensetzung

Aufgabe des Komitees war es, im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens die Kooperation im Bankenbereich zu fördern und regelmäßig Informationen auszutauschen. Das Komitee sollte dazu beitragen, dass die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft einheitlich umgesetzt werden und sich die bankenaufsichtlichen Praktiken der Mitgliedstaaten einander annähern. Es sollte die bankenaufsichtliche Kooperation verbessern, einschließlich des Austausches von Informationen bezüglich einzelner überwachter Institutionen.

Die CEBS setzte sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Bankaufsichtsbehörden und Notenbanken der EU sowie der EZB zusammen. Vertreter aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes außerhalb der EU genossen einen Status als ständige Beobachter. Auch die Europäische Kommission, der Vorsitzende des Banking Supervisory Committee der Europäischen Zentralbank und der Vorsitzende der Groupe de Contact, der Hauptarbeitsgruppe von CEBS, nahmen als ständige Beobachter teil.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde durch Repräsentanten der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vertreten.

Die anderen Stufe-3-Komitees waren die CEIOPS (jetzt Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA) und die CESR (jetzt Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA).

[Bearbeiten] Siehe auch

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