Call-in-Gewinnspiel
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Call-in-Gewinnspiele (auch Quiz-TV bzw. Quiz-Radio) sind Rundfunksendungen, die darauf abzielen, dass Zuschauer während der Sendung anrufen und an Rate- oder Quiz-Spielen teilnehmen.
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[Bearbeiten] Angebot
Anfänglich wurden diese Call-in-Gewinnspiele in Deutschland von RTL II (Call-tv), dann von dem darauf spezialisierten Fernsehsender 9Live angeboten. Mittlerweile haben weitere Fernsehsender (u. a. Sat.1, ProSieben, kabel eins, DSF, Das Vierte, Tele 5, NICK, VIVA, bis 2007 die Sender der RTL Group) das Format meist in der Nachtschiene übernommen. Auch für den Hörfunk haben so genannte telefonische Mehrwertdienste in Verbindung mit Gewinnspielen als zusätzliche Einnahmequelle an Bedeutung gewonnen. Nur auf den ersten Blick handelt es sich um Geschicklichkeitsspiele. Da der Zufall eine wesentlich größere Rolle spielt, handelt es sich einem Urteil des Landgerichts Freiburg zufolge – auf Grund des geringen Einsatzes – um legale Glücksspiele.[1]
In der Schweiz sind Gewinnspiele nur dann erlaubt, wenn die Teilnahme an den Gewinnspielen auch kostenlos möglich ist. In der Schweiz kann der Zuschauer deshalb auch kostenlos über Internet, WAP mitmachen. In der Schweiz läuft die Sendung Swissquiz und Swissquiz 2Night parallel auf den Kanälen Star TV, 3+, VIVA und U1 TV tagsüber und in der Nacht während mehrerer Stunden. Die Sendungen werden von der mass response Service GmbH in Wien produziert. Der Sender Star TV übernimmt in der Nacht das Programm von 9Live.
In Österreich gibt es – neben den aus Deutschland stammenden oben genannten Sendern – auf ATV und Puls 4 „eigene“ Call-in-Gewinnspiele.
Seit 2004 produziert 9Live für die Sender Channel 4 und später für Five aus Großbritannien. Mitte September startet 9Live ein vierstündiges Programmfenster von 21:30 Uhr bis 01:30 Uhr auf dem arabischen Fernsehsender mLive. Der Sender strahlt sein Programm via Eutelsat und Arabsat in mehr als 22 Länder aus (u. a. Syrien, Jordanien, Irak, Kuwait, Tunesien, Marokko, Ägypten, Algerien).[2]
[Bearbeiten] Teilnahme und Kosten
Unabhängig davon, ob Anrufer zum Moderator durchgestellt oder ob sie nur auf eine Bandansage geleitet werden, bezahlen sie 0,50 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom oder 0,70 Euro pro Anruf aus Österreich. Der Sender verdient damit pro Anruf mindestens 0,25 Euro bis maximal 0,32 Euro.[3]
Obwohl das Anrufen nur Personen ab 18 Jahren erlaubt ist[4], darf der Sender sein Programm auch tagsüber zu jugendschutzrelevanten Zeiten ausstrahlen. Eine altersbezogene Zutrittskontrolle, wie sie bei Spielhallen und Spielcasinos vorgeschrieben ist, findet nicht statt. Aus technischer Sicht wäre eine Zugangskontrolle auf das TV-Spielangebot durch Zugangsberechtigungssysteme möglich (vgl. Jugendschutz-Zugangskontrolle beim Bezahlfernsehsender Premiere).
[Bearbeiten] Gewinnspieltypen
Den möglichen Geldpreisen von mehreren 100 Euro bis einigen 1000 Euro steht der Einsatz in Form eines erhöhten Verbindungsentgelts für einen Telefonanruf oder eine SMS über eine Mehrwertdienstnummer gegenüber.
In der Vergangenheit wurden im Fernsehbereich häufig verschiedene, auf den ersten Blick einfache Rätselvarianten mit Schautafeln oder eingeblendeten Standbildern („Zählen Sie alle Tiere“) vorgestellt, deren Lösungswege aber mitunter kaum nachvollziehbar waren. Dies rief die Landesmedienanstalten auf den Plan, die die Veranstalter zur Erstellung und vor allem zur Einhaltung einer Selbstverpflichtung drängten.[5] In der Folge ging die Entwicklung teilweise hin zu eigentlich leicht lösbaren Rätseln, die aber auf den ersten Blick schwierig erscheinen und vom Moderator auch entsprechend dargestellt werden.
Oft zu finden sind auch Spiele, bei denen die Zuschauer Wörter erraten sollen, die einen vorgegebenen Wortteil (z. B. „Box…“) gemeinsam haben. Die zu Beginn erratenen Begriffe (Bsp.: Boxfan, Boxkampf) unterscheiden sich dabei häufig vom Rest der gesuchten Lösungen, die oftmals ungebräuchlichere, teilweise nicht einmal im Duden vorkommende Wortzusammensetzungen sind (Bsp.: Boxbehörde, Boxerschmiere, Boxhochburg, Boxboom, Boxgarde, Boxgeburtstagstorte)
Bei Spielen, bei denen aus einer bestimmten Menge vorgegebener Buchstaben ein gesuchtes Wort gebildet werden muss, sind die Buchstaben nicht selten so angeordnet, dass beim einfachen Lesen Zeile für Zeile von rechts nach links ein vermeintlich bekanntes Wort entsteht, das jedoch falsch geschrieben ist oder einen Neologismus darstellt und deshalb nicht als Lösung zulässig ist.
In Rechenaufgaben sind je nach Aufgabenstellung auch römische oder ausgeschriebene, rückwärts zu lesende Ziffern zu berücksichtigen.
[Bearbeiten] Zuschauermotivierung
Moderatoren, wie bei 9Live die aus Big Brother bekannten Alida-Nadine Lauenstein oder Jürgen Milski, haben die Aufgabe, die Zuschauer zum Anrufen zu motivieren.
Er animiert unter anderem durch lautes Rufen und Suggerieren von hohen Gewinnwahrscheinlichkeiten von mitunter sehr hohen Geldsummen zu kostenpflichtigen Anrufen. Die eigentlichen Gespräche mit den Anrufern führen die Mitarbeiter im Callcenter des Senders.
[Bearbeiten] Chancen
Nur selten gelingt es einem Anrufer, einen hohen Preis zu gewinnen, da zwar immer eine Chance auf Teilnahme besteht, diese aber denkbar gering ist und teilweise die Rätsel kaum durchschaubar sind (vgl. oben). Bei den höheren Gewinnen werden nicht selten über mehrere Stunden keine Anrufer durchgestellt. In der Regel hört man eine Ansage wie zum Beispiel:
„Hallo! Vielen Dank, dass Sie uns angerufen haben. Leider haben Sie dieses Mal kein Glück gehabt. Versuchen Sie es gern nochmal. Dieser Anruf kostet Sie 50 Cent aus dem Netz der Deutschen Telekom.“
– Tonbandansage 9Live
Eine vermeintlich höhere Chance auf Teilnahme wird suggeriert, indem angeblich mehrere Telefonleitungen gleichzeitig „freigeschaltet“ werden. Dabei bleibt häufig unklar, wie viele Leitungen es insgesamt gibt oder dass diese Leitungen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt freigeschaltet sind.
Die Verbraucherzentrale hatte einst ermittelt, dass bei 9Live nur jeder 25. Anrufer die Chance erhält, Namen und Telefonnummer zu nennen, um später am Quiz in der Sendung teilzunehmen.[6]
Heute wird üblicherweise auf den Spielmodus Leitungs-Hotbutton zurückgegriffen. Hierbei soll der Anrufer beim Treffen einer bestimmten „Leitung“ unmittelbar mit dem Moderator verbunden werden. Die Wahrscheinlichkeit, eine der freigeschalteten Leitungen zu treffen, ist jedoch gering. Als momentan einziger deutschsprachiger Sender informiert Tele 5 in einem Laufband über die tatsächliche Wahrscheinlichkeit und beziffert diese mit 1:10.000 bis 1:300.000.
[Bearbeiten] Kritik
Die beworbene Gesamtgewinnsumme wird oftmals nur ausgespielt, wenn ein zusätzliches Glücksspiel gewonnen wird. Die Chancen hierzu liegen meist im Promillebereich. Die Sender verzichteten bis zur Selbstverpflichtung im Jahre 2007 (siehe oben) im Normalfall auf jegliche Erläuterung des korrekten Lösungswegs. Durch anscheinend willkürlich eingeblendete „Countdowns“ wird suggeriert, dass mit Ablauf derselben ein Anrufer gewinnt. Das Spiel läuft in Folge jedoch meist weiter, indem weitere „Countdowns“ eingeblendet oder „Jackpot-Gewinne“ zugesichert werden. Durch verschiedene Ansagen der Moderatoren wird der Eindruck erweckt, dass aktuell niemand beim Sender anrufe und deshalb die individuellen Gewinnchancen erhöht seien. So hat z. B. die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) zwei Ausgaben der zwischenzeitlich eingestellten Sat.1-Sendung Quiz Night beanstandet, da Zuschauer durch irreführende Angaben unter Zeitdruck gesetzt wurden.[7]
[Bearbeiten] Legalität
Die von den Sendern aufgestellten Regeln stellen sicher, dass nur wenige Gewinne ausgezahlt werden müssen. Offene Betrugshandlungen wie etwa heimlich gesperrte Leitungen oder eine Lösungsänderung bei laufendem Spiel können durch die Überwachung der Landesmedienanstalten nicht festgestellt werden, die momentan lediglich stichprobenartig und häufig erst nach Zuschaueraufforderung das ausgestrahlte Programm überwachen. Auch wettbewerbsrechtliche Prüfungen sind zugunsten der Veranstalter ausgefallen.
In Deutschland wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb am 22. Dezember 2005 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u. a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.[8]“
Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z. B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet.
[Bearbeiten] Sonstiges
Das Lied Neun Live der Wise Guys thematisiert auf satirische Weise die Kritik an Call-in-Sendungen.[9]
[Bearbeiten] Verweise
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ AZ: 3 S 308/04, 12. Mai 2005
- ↑ 9Live and Atlas Interactive start Call-TV-Windows in 22 Arabian countries
- ↑ Konditionen der Telekom für 0137 Dienstleistungsnummern
- ↑ „Mitmachregeln“ von 9Live
- ↑ Regeln der Landesmedienanstalten 19. Juni 2007
- ↑ westline.de
- ↑ Irreführung: Sat.1-"Quiz Night" beanstandet
- ↑ Beschluss vom 22. Dezember 2005, AZ 6 W 2181/05
- ↑ Wise Guys: Neun Live
[Bearbeiten] Literatur
- Broder Kleinschmidt: Interaktive Gewinnspielshows im TV – Eine illegale Glücksspielveranstaltung?. In: Multimedia und Recht. 2004, S. 654–658.
- Daniel Eichmann, Thorsten Sörup: Das Telefongewinnspiel – Zwischen Strafbarkeit und Wettbewerbsverstoß. In: Multimedia und Recht. Nr. 3, 2002, S. 142–146.
- Joachim Eiden: "Wenn Ochsen Milch geben" – Fernsehgewinnspiel und Täuschungsbegriff. In: Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik. 2009, S. 59–67.
- Manfred Hecker, Markus Ruttig: "Versuchen Sie es noch einmal" – Telefon-Gewinnspiele im Rundfunk unter Einsatz von Mehrwertdienste-Rufnummern und ihre Beurteilung nach StGB und neuem UWG. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Nr. 5, 2005, S. 399–398.
- Stefan Oehme: Call-in Shows im deutschen Fernsehen – Betrug als alltägliche Form der Unterhaltung?. In: Juristische Arbeitsblätter. Nr. 1, 2009, S. 39–43.
- Norbert Wimmer: Spiele ohne Grenzen? – Reformbedarf bei der Aufsicht über TV-Gewinnspiele. In: Multimedia und Recht. Nr. 7, 2007, S. 417–423.
[Bearbeiten] Weblinks
- „Call-In Shows – Chance oder Betrug?“, Juristische Seminararbeit, Universität Rostock, 2006 (PDF-Datei; 94 kB)
- „Sex-Mädels bringen die höchste Rendite“ – Über die wirtschaftliche Bedeutung von Call-in-Gewinnspielen, In: Die Welt, 10. Dezember 2006
- „Call-TV-Gipfel: Strengere Regeln angekündigt“, DWDL.de, 3. Mai 2007
- Stefan Niggemeier: „Anrufsender in der Kritik. Wer warnt die Öffentlichkeit?“, In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 29. Mai 2007
- Call-TV: Geplante Regeln erschweren Geschäft Artikel in DWDL.de

