Capital Requirements Directive
Als Capital Requirements Directive (deutsche Bezeichnung: „Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen“) werden die beiden Richtlinien der Europäischen Union 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) bezeichnet. Gelegentlich ist damit auch nur die Richtlinie 2006/48/EG gemeint.
Umsetzung von Basel II [Bearbeiten]
In den Richtlinien wird Basel II in europäisches Recht umgesetzt. Enthalten sind Mindesteigenkapitalanforderungen an Banken, durch Bankaufsicht zu prüfende Anforderungen an Banken und Offenlegungsvorschriften an Banken.
Ihre Inhalte sind, soweit sie nicht zu Änderungen des Kreditwesengesetzes führten, in der Solvabilitätsverordnung (SolvV), der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA) (MaRisk) in deutsches Recht umgesetzt.
Neufassung zur Umsetzung von Basel III [Bearbeiten]
Im Dezember 2010 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht unter dem Arbeitstitel Basel III eine umfassende Überarbeitung des aufsichtlichen Rahmens verabschiedet. Auch dieses Dokument soll von der EU übernommen werden. Dazu hat die EU-Kommission im Juli 2011 einen Vorschlag vorgestellt, der in der Presse häufig mit CRD IV bezeichnet wird. Der Vorschlag besteht allerdings aus zwei Dokumenten: Einer Richtlinie (Directive), die in nationales Recht umzusetzen ist, und einer EU-Verordnung (Regulation), welche unmittelbar anzuwenden ist.
Quellen [Bearbeiten]
- http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/797&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:177:0001:0200:EN:PDF
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2006/l_177/l_17720060630en02010255.pdf
- http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_en.htm